Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.03.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 684/19 (64/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,6524
OLG Brandenburg, 17.03.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 684/19 (64/20) (https://dejure.org/2020,6524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 684/19 (64/20) (https://dejure.org/2020,6524)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2020 - (1 Z) 53 Ss-OWi 684/19 (64/20) (https://dejure.org/2020,6524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,6524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • beck-blog

    Verteidiger ohne Vollmacht kann keine Rechtsbeschwerdebegründung abgeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 79 Abs. 3 ; StPO § 245 Abs. 2
    Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der Bevollmächtigung eines Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.12.1995 - 2 BvR 1955/95

    Überspannung der Anforderungen an die Anfertigung einer Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19
    Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen (vgl. dazu OLG Hamburg NJW 1962, 1689) und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO iVm. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein (vgl. BVerfG NJW 1996, 713; BGH NStZ 2001, 52; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2002), wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden kann.
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19
    Zweck dieser Zulässigkeitsvoraussetzung für die Rechtsbeschwerde ist, dass die Anträge und die Begründung von sachkundiger Seite stammen und daher gesetzmäßig und sachgerecht sind (vgl. BVerfGE 46, S. 135, 152; BGHSt 25, S. 272, 273; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 345 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 06.06.1962 - 2 Ws 132/62
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19
    Ein Rechtsanwalt im Sinne des § 345 Abs. 2 StPO muss bei einem Gericht im Geltungsbereich der StPO zugelassen (vgl. dazu OLG Hamburg NJW 1962, 1689) und vor Ablauf der (Monats-) Frist des § 345 Abs. 1 StPO iVm. § 79 Abs. 3 OWiG zur Begründung der Rechtsbeschwerde von dem Betroffenen bevollmächtigt worden sein (vgl. BVerfG NJW 1996, 713; BGH NStZ 2001, 52; OLG Düsseldorf NJW 1993, 2002), wobei die Vollmacht auch noch später nachgewiesen bzw. eine Vollmachtsurkunde nachgereicht werden kann.
  • OLG Nürnberg, 10.04.2007 - 2 St OLG Ss 10/07

    Kriterien für die Strafzumessung bei Aussagedelikten; Zulässigkeit der Wertung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19
    Sie kann vielmehr auch mündlich erteilt werden (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., vor § 137 Rn. 9, § 345 Rn. 11 ff.), hierzu wäre jedoch bis zum Ende der Rechtsmittelbegründungsfrist eine entsprechende anwaltliche Versicherung der mündlichen Bevollmächtigung (vgl. OLG Nürnberg NStZ 2007, 539) oder zumindest eine Bezugnahme darauf erforderlich.
  • OLG Düsseldorf, 16.02.1999 - 5 Ss OWi 3/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 53 Ss OWi 684/19
    Auf diese Weise soll verhindert werden, dass die Rechtsbeschwerde zunächst zugelassen wird, obgleich feststeht, dass sie alsbald danach wegen Nichtbeachtung der für die Beschwerdeanträge und deren Begründung vorgeschriebenen Form- und Fristvorschriften nach § 349 Abs. 1 StPO iVm. 79 Abs. 3 OWiG zu verwerfen wäre (allgemeine Ansicht, vgl. OLG Düsseldorf NJW 1999, 2130; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 80 Rn. 31 mwN.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht