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   OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18   

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OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18 (https://dejure.org/2020,9601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2020 - 6 U 145/18 (https://dejure.org/2020,9601)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2020 - 6 U 145/18 (https://dejure.org/2020,9601)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BGH, 30.04.2015 - I ZR 13/14

    Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Die - zwischen den Parteien streitige - Definition des Begriffes "nicht sendungsbezogen" ist damit von erheblicher Bedeutung für die Beurteilung, ob die Beklagte gegen die Vorgaben des § 11 d RStV verstößt, denn das Verbot presseähnlicher Angebote erstreckt sich ausschließlich auf nichtsendungsbezogene Telemedien und für die Bewertung ist auf die Gesamtheit der nichtsendungsbezogenen Beiträge abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 30.04.2015 - I ZR 13/14, Tagesschau-App Rn 62; zit. nach juris).

    Die Anlagenordner 1 bis 4 sind als Grundlage einer Prüfung der Gesamtheit nichtsendungsbezogener Beiträge, wie sie nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die Feststellung einer unzulässigen Presseähnlichkeit vorzunehmen ist (vgl. BGHZ 205, 195 - Tagesschau-App Rn 62; zit. nach juris), bereits nicht geeignet, weil sie als Druckmedium die in der Mehrzahl der Texte durch Hypertextstrukturen bewirkten Querverweise zwischen verschiedenen Beiträgen und Angebotstiefen nicht sichtbar machen können.

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    aa) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird der Streitgegenstand durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser Rn 18; zit. nach juris).

    Das konkret beschriebene Verhalten legt damit die Beanstandungen und das Klagebegehren fest (BGHZ 194, 314 - Biomineralwasser Rn 24).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Eine verbale Beschreibung des inkriminierten Verhaltens im Antrag ist dann nicht erforderlich, wenn sich das vom Kläger begehrte Verbot gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, wenn durch die Bezugnahme auf Anlagen erkennbar wird, dass von dem begehrten Verbot ein Verhalten erfasst sein soll, in dem sich das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet oder wenn sich aus dem Klagevorbringen, das zur Auslegung des Klageantrags heranzuziehen ist, das Charakteristische der konkreten Verletzungsform ergibt (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17, Crailsheimer Stadtblatt II Rn 12ff.; Urteil vom 22.03.18 - I ZR 118/16, Hohlfasermembranspinnanlage II Rn 19; Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 40/99 - Laubhefter; jew. zit. nach juris).

    Auch aus dem Umstand, dass das Gericht gehalten ist, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 ZPO) kann nicht hergeleitet werden, dass es dem Gericht überlassen werden könnte, einem zu unbestimmt gefassten Klageantrag einen zulässigen Wortlaut und Inhalt zu geben und damit den Streitgegenstand zu bestimmen (BGH, Urteil vom 11.01.1990 - I ZR 35/89, Unbestimmter Unterlassungsantrag Rn 21; Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 40/99, Laubhefter Rn 59; jew. zit. nach juris).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07

    Erinnerungswerbung im Internet

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht im Streit steht, sondern sich deren Streit auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 207/14, ARD-Buffet Rn 18; Urteil vom 04.11.2010 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker a.a.O.; Urteil vom 06.11.2011 - Kreditkontrolle a.a.O.; Urteil vom 04.09.2003 - I ZR 23/01, Farbmarkenverletzung Rn 19; Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 202/07, Erinnerungswerbung im Internet Rn 23; jew. zit. nach juris).

    An der notwendigen Bestimmtheit fehlt es, wenn ein Antrag lediglich die Verbotsnorm des Gesetzestextes wiederholt, sofern nicht der Gesetzestext das zu unterlassende Verhalten hinreichend konkret beschreibt oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 202/07, Erinnerungswerbung im Internet, Rn 21; Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 111/08, Hörgeräteversorgung II Rn 18; jew. zit. nach juris; Schwippert, a. a. O. Rn 8b).

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 207/14

    Zur Zulässigkeit der Mitwirkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Dies ist nicht zulässig (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 207/14, ARD-Buffet Rn 18; Urteil vom 04.11.2010 - I ZR 118/09, Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker Rn 11; Urteil vom 06.10.2011 - I ZR 54/10, Kreditkontrolle Rn 9; jeweils m.w.N. und zit. nach juris).

    Davon ist im Regelfall auszugehen, wenn über die Bedeutung des an sich auslegungsbedürftigen Begriffs zwischen den Parteien kein Streit besteht und objektive Maßstäbe zur Abgrenzung vorliegen oder wenn zum Verständnis des Begriffs auf die konkrete Verletzungshandlung und die gegebene Klagebegründung zurückgegriffen werden kann und die betreffende tatsächliche Gestaltung zwischen den Parteien nicht im Streit steht, sondern sich deren Streit auf die rechtliche Qualifizierung der angegriffenen Verhaltensweise beschränkt (BGH, Urteil vom 26.01.2017 - I ZR 207/14, ARD-Buffet Rn 18; Urteil vom 04.11.2010 - Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker a.a.O.; Urteil vom 06.11.2011 - Kreditkontrolle a.a.O.; Urteil vom 04.09.2003 - I ZR 23/01, Farbmarkenverletzung Rn 19; Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 202/07, Erinnerungswerbung im Internet Rn 23; jew. zit. nach juris).

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Unterlassungsantrag im Hinblick auf § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich die beklagte Partei nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihr verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (vgl. nur BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17, Crailsheimer Stadtblatt II Rn 12; Urteil vom 09.11.2017 - I ZR 134/16, Resistograph Rn 21; jew. zit. nach juris und mwN).

    Eine verbale Beschreibung des inkriminierten Verhaltens im Antrag ist dann nicht erforderlich, wenn sich das vom Kläger begehrte Verbot gegen eine konkrete Verletzungsform richtet, wenn durch die Bezugnahme auf Anlagen erkennbar wird, dass von dem begehrten Verbot ein Verhalten erfasst sein soll, in dem sich das Charakteristische der konkreten Verletzungsform wiederfindet oder wenn sich aus dem Klagevorbringen, das zur Auslegung des Klageantrags heranzuziehen ist, das Charakteristische der konkreten Verletzungsform ergibt (BGH, Urteil vom 20.12.2018 - I ZR 112/17, Crailsheimer Stadtblatt II Rn 12ff.; Urteil vom 22.03.18 - I ZR 118/16, Hohlfasermembranspinnanlage II Rn 19; Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 40/99 - Laubhefter; jew. zit. nach juris).

  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Auch aus dem Umstand, dass das Gericht gehalten ist, auf die Stellung sachdienlicher Anträge hinzuwirken (§ 139 ZPO) kann nicht hergeleitet werden, dass es dem Gericht überlassen werden könnte, einem zu unbestimmt gefassten Klageantrag einen zulässigen Wortlaut und Inhalt zu geben und damit den Streitgegenstand zu bestimmen (BGH, Urteil vom 11.01.1990 - I ZR 35/89, Unbestimmter Unterlassungsantrag Rn 21; Urteil vom 12.07.2001 - I ZR 40/99, Laubhefter Rn 59; jew. zit. nach juris).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 111/08

    Hörgeräteversorgung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    An der notwendigen Bestimmtheit fehlt es, wenn ein Antrag lediglich die Verbotsnorm des Gesetzestextes wiederholt, sofern nicht der Gesetzestext das zu unterlassende Verhalten hinreichend konkret beschreibt oder sein Anwendungsbereich durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (BGH, Urteil vom 29.04.2010 - I ZR 202/07, Erinnerungswerbung im Internet, Rn 21; Urteil vom 13.01.2011 - I ZR 111/08, Hörgeräteversorgung II Rn 18; jew. zit. nach juris; Schwippert, a. a. O. Rn 8b).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Zu dem Lebenssachverhalt, der die Grundlage der Streitgegenstandsbestimmung bildet, rechnen dabei alle Tatsachen, die bei einer vom Standpunkt der Parteien ausgehend natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGHZ 117, 1 Rn 16).
  • OLG Köln, 20.12.2013 - 6 U 188/12

    Wettbewerbswidrigkeit des Angebots einer Nachrichtenberichterstattung über die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.03.2020 - 6 U 145/18
    Der in den Hauptantrag der Beklagten aufgenommene Begriff "Telemedienangebot" ist auslegungsbedürftig (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 20.12.2013 - I-6 U 188/12, 6 U 188/12 - Tagesschau-App I Rn 19; zit. nach juris).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 118/16

    Hinreichende Bestimmtheit eines auf Unterlassung des Herstellens, Anbietens und

  • BGH, 09.11.2017 - I ZR 134/16

    Markenrechtsverletzung: Relevanter Inlandsbezug einer Markenbenutzung bei

  • BGH, 14.02.1989 - X ZB 8/87

    Bezugnahme auf Aktenbestandteile in der Entscheidungsformel

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 54/10

    Kreditkontrolle

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 246/94

    grau/magenta - Anlehnende Werbung; Irreführung/Herkunft

  • BGH, 04.11.2010 - I ZR 118/09

    Rechtsberatung durch Lebensmittelchemiker

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97

    Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05

    Planfreigabesystem

  • BGH, 05.10.2010 - I ZR 46/09

    Verbotsantrag bei Telefonwerbung

  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 13/07

    Brillenversorgung

  • BGH, 04.10.1990 - I ZR 139/89

    Betriebssystem

  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

  • LG Potsdam, 25.07.2018 - 2 O 105/17
  • BGH, 04.02.2021 - I ZR 79/20

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs gem Art. 103 Abs. 1

    Das Berufungsgericht hat die Klage auf die Berufung der Beklagten abgewiesen (OLG Brandenburg, Urteil vom 17. März 2020 - 6 U 145/18, juris Rn. 4).
  • LG Berlin, 27.04.2023 - 93 O 167/20

    Werbecookies nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers zulässig

    Er ist nicht deshalb unbestimmt, weil er den Begriff der "Telemedien" enthält (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2020 - 6 U 145/18, beckonline).
  • LG Berlin, 15.06.2023 - 93 O 167/20

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Verwendung plattformübergreifender

    Er ist nicht deshalb unbestimmt, weil er den Begriff der "Telemedien" enthält (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 17.03.2020 - 6 U 145/18, beck-online).
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