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   OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07   

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OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07 (https://dejure.org/2008,3975)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.07.2008 - 12 U 46/07 (https://dejure.org/2008,3975)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - 12 U 46/07 (https://dejure.org/2008,3975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • verkehrslexikon.de (Auszüge und Volltext)

    Ausführliches Berechnungsbeispiel für den Unterhaltsschaden der Witwe und der Kinder eines getöteten Motorradfahrers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch bei Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses; Berücksichtigung von Umständen bei der Abwägung von Verursachungsanteilen und Verschuldensanteilen der Fahrer von bei einem Verkehrsunfall beteiligten Fahrzeugen; Nachweis der der Gegenpartei zum ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    ZPO § 128 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § ... 156; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 520 Abs. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 7 Abs. 2; ; StVG § 10 Abs. 1 Satz 2; ; StVG § 10 Abs. 2; ; StVG § 11; ; StVG § 17 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; PflVG § 3; ; PflVG § 3 Nr. 1; ; StVO § 1 Abs. 2; ; StVO § 3 Abs. 1 S. 4; ; StVO § 7 Abs. 5; ; StVO § 15; ; BGB § 249 Abs. 2 S. 2 n. F.; ; BGB § 286; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 843 Abs. 4; ; BGB § 844 Abs. 2; ; BGB § 1968

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 1 Abs. 2; StVO § 3 Abs. 1 S. 4; StVO § 15
    Haftungsverteilung bei Auffahren eines Motorrades auf einen bei guten Sichtverhältnissen auf der Überholspur der Autobahn liegen gebliebenen Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Krad - Auffahren auf liegengebliebenes Fahrzeug

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Ausführliches Berechnungsbeispiel für den Unterhaltsschaden der Witwe und der Kinder eines getöteten Motorradfahrers

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Auffahren auf Pannen-Lkw

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Auf defekten Lkw auffahrendes Motorrad trifft nur geringe Mitschuld an Unfall - Lkw-Fahrer muss per Warnblinker auf Defekt auferksam machen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 218/76

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein auf dem rechten Rand des rechten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Im Übrigen wäre die Überholspur auch dann noch nahezu vollständig geräumt und so dem nachfolgenden Verkehr ein weitgehend gefahrloses Passieren ermöglicht worden, wenn der Beklagte zu 1. lediglich bis auf 50 cm an die Mittelleitplanke herangefahren wäre und so ausreichend Platz zum Aussteigen auf der Fahrerseite gelassen hätte (vgl. hierzu auch BGH VersR 1979, S. 323).

    Ebenfalls nicht zu berücksichtigen sind die den Klägern aus Lebensversicherungen des Getöteten zugeflossenen Beträge, und zwar unabhängig davon, ob es sich um kapitalbildende Lebensversicherungen oder Risikolebensversicherungen handelt (vgl. BGH VersR 1984, S 961; VersR 1979, S. 323; Pardey, Berechnung von Personenschäden, 3. Aufl., Rn. 1498 f).

  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Auch findet § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n. F. auf den vorliegenden Fall noch keine Anwendung, sodass die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten verlangt werden kann, obwohl eine Reparatur nicht durchgeführt worden ist (vgl. BGH NJW 1985, S. 1222; NJW 1989, S. 3009).
  • BGH, 30.01.1985 - IVa ZR 109/83

    Schadensersatz hinsichtlich Mehrwertsteuer bei Selbstreparatur des geschädigten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Auch findet § 249 Abs. 2 S. 2 BGB n. F. auf den vorliegenden Fall noch keine Anwendung, sodass die Mehrwertsteuer auf die Reparaturkosten verlangt werden kann, obwohl eine Reparatur nicht durchgeführt worden ist (vgl. BGH NJW 1985, S. 1222; NJW 1989, S. 3009).
  • KG, 13.10.1997 - 12 U 7883/96
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Dies ist bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - erstmals aufgrund des schädigenden Ereignisses gezahlt wird, der Getötete bis zum Unfallzeitpunkt also noch im Erwerbsleben stand, und auch ein Arbeitsunfall bzw. sonst ein Zusammenhang des Unfalls mit der betrieblichen Tätigkeit des Getöteten nicht besteht (so auch OLG München NJW 1985, S. 564; Küppersbusch, a. a. O.; Röthel in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 844, Rn. 222; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 844, Rn. 75; a. A. OLG Hamm r+s 1992, S. 413, allerdings ohne die Problematik zu erörtern; vgl. auch KG Urteil vom 13.10.1997, Az. 12 U 7883/96, zitiert nach juris).
  • OLG München, 24.02.1984 - 10 U 3615/83

    Schadensersatz; Art und Umfang von Schadensersatz; Abtretung der Ersatzansprüche;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Dies ist bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - erstmals aufgrund des schädigenden Ereignisses gezahlt wird, der Getötete bis zum Unfallzeitpunkt also noch im Erwerbsleben stand, und auch ein Arbeitsunfall bzw. sonst ein Zusammenhang des Unfalls mit der betrieblichen Tätigkeit des Getöteten nicht besteht (so auch OLG München NJW 1985, S. 564; Küppersbusch, a. a. O.; Röthel in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 844, Rn. 222; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 844, Rn. 75; a. A. OLG Hamm r+s 1992, S. 413, allerdings ohne die Problematik zu erörtern; vgl. auch KG Urteil vom 13.10.1997, Az. 12 U 7883/96, zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1976 - 12 U 123/75

    Haftungsverteilung bei einem Kettenunfall auf der Autobahn

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Schließlich spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die unzureichende Absicherung des Fahrzeugs des Beklagten zu 1. für den Unfall kausal geworden ist (BGH VersR 1971, a. a. O.; OLG Düsseldorf DAR 1977, S. 186).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZR 342/02

    Zeitliche Begrenzung einer Geldrente wegen Tötung eines Menschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Insoweit ist - wie insgesamt bei der Bestimmung der Höhe des zu leistenden Unterhaltes - eine Prognose vorzunehmen, wie sich die Unterhaltsbeziehungen zwischen dem Berechtigten und dem Getöteten fortentwickelt hätten, § 287 ZPO (BGH VersR 2004, S. 653).
  • BGH, 16.02.1970 - III ZR 183/68

    Unfall - Familienunterhalt - Schadensausgleich - Unterhaltsbeitrag -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Zwar kommt für den Fall der Wiederheirat ein Entfallen des Unterhaltsschadens in Betracht (vgl. BGH VersR 1970, S. 522, VersR 1958, S. 627), die Beklagten, die für die Voraussetzungen des Vorteilsausgleichs darlegungs- und beweisbelastet sind, haben indes Tatsachen hierzu weder substantiiert vorgetragen noch nachgewiesen.
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 50/78

    Berücksichtigung des Kindergeldes bei der Berechnung des Unterhaltsschadens der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Ebenfalls außer Berücksichtigung (sowohl bei der Berechnung des Nettoeinkommens des Getöteten als auch bei der Vorteilsausgleichung) bleibt das vom Verstorbenen bezogene Kindergeld (vgl. BGH VersR 1979, S. 1029; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 435).
  • OLG Hamm, 01.09.1992 - 9 U 42/92

    Unterhaltsquote für Witwe; Ermittlung der fixen Kosten; Ermittlung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.07.2008 - 12 U 46/07
    Dies ist bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente jedenfalls dann anzunehmen, wenn diese - wie im vorliegenden Fall - erstmals aufgrund des schädigenden Ereignisses gezahlt wird, der Getötete bis zum Unfallzeitpunkt also noch im Erwerbsleben stand, und auch ein Arbeitsunfall bzw. sonst ein Zusammenhang des Unfalls mit der betrieblichen Tätigkeit des Getöteten nicht besteht (so auch OLG München NJW 1985, S. 564; Küppersbusch, a. a. O.; Röthel in Staudinger, BGB, Kommentar, 13. Bearb., § 844, Rn. 222; Wagner in Münchener Kommentar, BGB, 4. Aufl., § 844, Rn. 75; a. A. OLG Hamm r+s 1992, S. 413, allerdings ohne die Problematik zu erörtern; vgl. auch KG Urteil vom 13.10.1997, Az. 12 U 7883/96, zitiert nach juris).
  • OLG Braunschweig, 04.02.2002 - 7 U 67/01

    15 km/h; Auffahrunfall; Autobahn; Dunkelheit; Fahrgeschwindigkeit;

  • BGH, 07.02.1967 - VI ZR 126/65

    Haftungsverteilung bei Auffahren auf ein mit Reifenschaden liegengebliebenes

  • OLG München, 12.04.1996 - 10 U 6179/95

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines sich nach einem Auffahrunfall auf dem

  • KG, 22.03.1976 - 12 U 2019/75

    Verkehrssicherungspflicht; Kanaldeckel; Herausragen; Straße; Betriebserlaubnis;

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 116/69

    Pflichten des Kraftfahrers bei Liegenbleiben auf der Autobahn unter teilweise

  • BGH, 13.02.1996 - VI ZR 126/95

    Haftungsverteilung bei nicht nachgewiesenem Versagen des Grünpfeils für einen

  • OLG Zweibrücken, 01.03.2001 - 1 Ws 83/01

    Zum verbotenen Halten auf der Überholspur nach einem Unfall auf der Autobahn

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

  • KG, 10.05.1999 - 12 U 9612/98

    Schadensteilung bei strittigem Abbiegepfeil (Aufgabe der bisherigen

  • KG, 11.02.2002 - 12 U 117/01

    Haftungsverteilung von 50:50 nach einem Linksabbiegerunfall auf einer mit

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 35/13

    Haftung bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis bei Auffahrunfall auf der Autobahn

    Auch wenn ein Warndreieck so untergebracht werden muss, dass es bei Bedarf sofort gefunden und benutzt werden kann, ist zu berücksichtigen, dass der Zeuge ... erst seinen Gurt lösen und das Fahrzeug verlassen musste, ferner das Warndreieck hervorholen, aufklappen und in einer Entfernung von 100 bis 200 Metern vor der Unfallstelle aufstellen musste, wobei der Zeuge auf seine eigene Absicherung angesichts des gefahrenträchtigen Autobahnverkehrs und der schwierigen Lichtverhältnisse besonders achten musste (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 100; Urteil vom 17.07.2008 - 12 U 46/07, juris - Kurzwiedergabe in: NJW-Spezial 2008, 618).

    Eine vollständige Absicherung des Beklagten-Lkw auf der Autobahn war in dieser Zeitspanne nicht zu erwarten (vgl. OLG Brandenburg, Schaden-Praxis 2008, 100; Urteil vom 17.07.2008 aaO).

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