Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.08.1995 - 5 U 38/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10183
OLG Brandenburg, 17.08.1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,10183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.08.1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,10183)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. August 1995 - 5 U 38/95 (https://dejure.org/1995,10183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung einer auf den Erwerb von Gebäudeeigentum geleisteten Kaufpreisanzahlung; Zivilprozessrechtliche Auswirkung eines Rechtsformwechsels bei gleichzeitigem Weiterbestehen des Unternehmens als solchem; Anzuwendende Vorschriften bei der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Umwandlung in eGen; Veräußerung von LPG-Gebäudeeigentum; Rücktrittsrechts des Erwerbers von selbständigem Gebäudeeigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2008 - 70 A 15.05

    Anfechtung eines Bodenordnungsplans

    Der Umstand, dass die GPG das selbstständige Gebäudeeigentum an die Beigeladene veräußert hat (zur Zulässigkeit vgl. Art. 233 § 2b Abs. 6 EGBGB i.d. seit dem 1. Oktober 1994 geltenden Fassung; OLG Brandenburg, Urteil vom 17. August 1995 - 5 U 38/95 -, VIZ 1996, 101 f.), ändert nichts daran, dass das eingeleitete Bodenordnungsverfahren eine auf der Grundlage des gesetzlichen Bodennutzungsrechts der GPG entstandene Trennung von Gebäude- und Grundeigentum beseitigen soll und § 64 LwAnpG setzt bereits seinem Wortlaut nach kein (fortbestehendes) Eigentum gerade der LPG voraus, sondern bezieht ausdrücklich auch solche Fälle ein, in denen die Gebäude im selbständigen Eigentum eines "Dritten" stehen (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil v. 2. September 1998 - 11 C 4.97 -, BVerwGE 107, 177 ff., hier zit. nach juris, Rn 25 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht