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OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
GBO §§ 20, 19, 29; BGB § 925
Für den Nachweis der dinglichen Einigung genügen Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und Beantragung durch den Erwerber für sich allein nicht - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung einer notariellen Urkunde als Auflassung eines Grundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 20; BGB § 925
Auslegung einer notariellen Urkunde als Auflassung eines Grundstücks - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 28.01.2009 - 5 T 801/08
- OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 09.02.1984 - 2 Z 5/84
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09
Selbst wenn man die Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und die Beantragung der Eintragung ausnahmsweise als ausreichenden Nachweis einer Auflassung im Sinne des § 20 GBO genügen lassen wollte (vgl. BayObLG Rpfleger 1984, 266), so stehen einer derartigen Auslegung im vorliegenden Fall entscheidende Hindernisse entgegen, zumal auch das BayObLG in der genannten Entscheidung Bewilligung der Eintragung durch den Veräußerer und Beantragung der Eintragung durch den Erwerber nicht für sich allein, sondern nur gemeinsam mit weiteren, sich aus der Urkunde ergebenden Umständen als Nachweis der dinglichen Einigung hatte genügen lassen; an solchen weiteren Umständen fehlt es aber gerade. - BayObLG, 17.02.1994 - 2Z BR 138/93
Bindung des Grundbuchamtes an Wortlaut der Auflassung
- BGH, 09.05.1996 - IX ZR 244/95
Pflicht des Konkursverwalters zur Beachtung von Aussonderungsrechten bei der …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09
Die rex rei sitae entscheidet also auch über die Übertragung dinglicher Rechte, insbesondere über die Wirksamkeitsvoraussetzungen einer Übereignung (BGH NJW 1996, 2233). - BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 120/00
Erfordernis der deckungsgleichen Willenserklärungen von Veräußerer und Erwerber …
Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2009 - 5 Wx 6/09
Dies verlangt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz; auf eine Auslegung kann daher nur dann zurückgegriffen werden, wenn sie zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis führt (BayObLG DNotZ 2001, 557 f.).
- BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16
Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland …
aa) Nach weit überwiegender Ansicht ist nur ein im Inland bestellter Notar für die Entgegennahme der Auflassungserklärung nach § 925 Abs. 1 Satz 2 BGB zuständig (vgl. KG, DNotZ 1987, 44, 45 ff.; OLG Köln, OLGZ 1972, 321, 322; LG Ellwangen, BWNotZ 2000, 45, 46;… Palandt/Thorn, BGB, 79. Aufl., Art. 11 EGBGB Rn. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Vierter Teil Rn. 3337;… Staudinger/Hertel, BGB [2017], BeurkG Rn. 855; Landesnotarkammer Bayern, DNotZ 1964, 451; Blumenwitz, DNotZ 1968, 712, 736; Döbereiner, ZNotP 2001, 465, 466 ff.; Kanzleiter, DNotZ 2007, 222, 224 f.; Kropholler, ZHR 140 [1976], 394, 410 f.; Riedel, DNotZ 1955, 521; Rothoeft, FS Esser [1975], 113 ff., 127; Saage, DNotZ 1953, 584, 587; Schäuble, BWNotZ 2018, 60, 65; offen gelassen von OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. September 2009 - 5 Wx 6/09, juris Rn. 15).