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   OLG Brandenburg, 17.09.2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17)   

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OLG Brandenburg, 17.09.2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17) (https://dejure.org/2018,44001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.09.2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17) (https://dejure.org/2018,44001)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. September 2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17) (https://dejure.org/2018,44001)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Die von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation gegebenen Zusicherungen sind ausreichend, um die vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2016, 2 BvR 1468/16, zit. nach juris).
  • BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 253/04

    Auslieferung nach Weißrussland (Auslieferungsersuchen; Bewilligungsverfahren;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • BVerfG, 22.11.2005 - 2 BvR 1090/05

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslieferung nach Vietnam

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Dies ist dann der Fall, wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dem Verfolgten in dem ersuchenden Staat ein Verfahren droht, das gegen unabdingbare, von allen Rechtsstaaten anerkannte Grundsätze und damit gegen den völkerrechtlich verbindlichen Mindeststandard verstößt (Art. 25 GG) und die Tatverdachtsprüfung darüber Aufschluss geben kann (vgl. BVerfG NStZ-RR 2006, 149).
  • OLG Karlsruhe, 27.07.2007 - 1 AK 41/07

    Türkei, Auslieferung, Auslieferungshaft, Kurden, PKK, Mitglieder, Verdacht der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • OLG München, 10.07.1995 - Ausl 120/94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Allerdings kommt der Entscheidung der Verwaltungsbehörde eine indizielle Wirkung zu (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 1 AK 41/07 -, juris; OLG München StV 1996, 100 f.; OLG Jena NJW 2007, 1700 f.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts haben die deutschen Gerichte im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zugrunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332; 75, 1; BVerfG, 1. Kammer des 2. Senats, Beschluss vom 8. April 2004, StV 2004, 440).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.02.2012 - A 3 S 1876/09

    Verfolgung von Russen aus Tschetschenien in den anderen Teilen der russischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben soll.
  • VG Cottbus, 16.12.2016 - 1 K 156/13

    Asyl, Abschiebungsschutz nach § 60, Abs. 1 und Abs. 2 7 AufenthG,

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben soll.
  • VG Potsdam, 09.08.2017 - 6 K 4539/16

    Asylanspruch eines tschetschenischen Staatsangehörigen; inländische

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.09.2018 - 53 AuslA 66/17
    Letztlich ist zu berücksichtigen, dass dem Verfolgten als tschetschenischem Volkszugehörigen in Russland grundsätzlich inländische Fluchtalternativen zur Verfügung stehen, weshalb ihm internationaler Schutz regelmäßig nicht zu gewähren ist (vgl. ausf. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Februar 2012, A 3 S 1876/09, zit. nach juris, dort Rdnr. 34 ff. m.w.N.; VG Potsdam, Urteil vom 9. August 2007, 6 K 4539/16.A, zit. nach juris, dort Rdnr. 35 ff.; VG Cottbus, Urteil vom 12. Dezember 2016, 1 K 156/13.A, zit. n. juris), zumal er nach eigenen Angaben auch außerhalb von Tschetschenien gewohnt haben soll.
  • BVerfG, 30.10.2019 - 2 BvR 828/19

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen russischer

    Soweit ernstliche Gründe für die Annahme einer politischen Verfolgung im Zielstaat sprechen, hat das Gericht die beantragte Auslieferung demnach grundsätzlich für unzulässig zu erklären.

    b) aa) Nicht nur bei Überstellungen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sondern auch im allgemeinen völkerrechtlichen Auslieferungsverkehr gilt der Grundsatz, dass dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtshilfe in Strafsachen sowie des Völkerrechts Vertrauen entgegenzubringen ist (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ; 140, 317 ).

    Dieser Grundsatz kann so lange Geltung beanspruchen, wie er nicht durch entgegenstehende Tatsachen, etwa das Vorliegen ernstlicher Gründe für die Annahme einer politischen Verfolgung im Zielstaat, erschüttert wird (vgl. BVerfGE 109, 13 ; 109, 38 ).

    bb) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind vom ersuchenden Staat im Auslieferungsverkehr gegebene völkerrechtlich verbindliche Zusicherungen geeignet, etwaige Bedenken hinsichtlich der Zulässigkeit der Auslieferung auszuräumen, sofern nicht im Einzelfall zu erwarten ist, dass die Zusicherung nicht eingehalten wird (vgl. BVerfGE 63, 215 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 165 ; 3, 159 ; 6, 13 ; 6, 334 ; 13, 128 ; 13, 557 ; 14, 372 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2017 - 2 BvR 893/17 -, Rn. 30).

  • OLG Bremen, 16.03.2020 - 1 AuslA 78/19

    Zur Unzulässigkeit einer Auslieferung nach Ungarn bei Verletzung von

    Ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Prüfung der Belastbarkeit von Zusicherungen ist dabei insbesondere, ob Zusicherungen in der Vergangenheit beachtet wurden (siehe EGMR, Othman v. Vereinigtes Königreich, a.a.O., § 189 (dort auch unter Zusammenstellung eines umfangreichen Katalogs an weiteren Prüfungsgesichtspunkten); BVerfG, Beschluss vom 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07, juris Rn. 24, BVerfGK 13, 128; Beschluss vom 30.10.2019 - 2 BvR 828/19, juris Rn. 53; siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 15.02.2019 - (4) 151 AuslA 178/17 (10/18), juris Rn. 36, StV 2019, 619; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2018 - (1) 53 AuslA 66/17 (34/17), juris Rn. 41; OLG Frankfurt, Beschluss vom 30.04.2019 - 2 Ausl A 96/18, juris Rn. 8; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.12.2017 - 1 Ausl AR 44/17, juris Rn. 29, StV 2018, 584 (Ls.)).
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