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   OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32749
OLG Brandenburg, 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2012 - 3 U 75/11 (https://dejure.org/2012,32749)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wirksamkeit einer Wertsicherungsklausel; Preisklauselgesetz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

  • rechtsportal.de

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtzinsanpassung bei unwirksamer Wertsicherungsklausel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachträglicher Schriftformverstoß kippt Wertsicherungsklausel! (IMR 2013, 25)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 184
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 13.11.2013 - XII ZR 142/12

    Auflösend bedingtes Wirksamwerden nicht genehmigter Wertsicherungsklausel in

    Das Oberlandesgericht hat seine in ZMR 2013, 184 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Hamm, 26.04.2013 - 30 U 82/12

    Anforderungen an die Form eines langfristigen Mietvertrages; Heilung von

    Die Übernahme von Kosten in einer hier allenfalls in Betracht kommenden Größenordnung ist bei den übrigen Kostengrößen nahezu völlig zu vernachlässigen (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 26.10.2005, 30 U 121/05, juris Rn. 63, OLGR 2006, 138; siehe auch OLG Naumburg, Urt. v. 25.09.2007, 9 U 89/07, juris Rn. 53, ZMR 2008, 371; ebenso im Ansatz, wenn auch wegen der Höhe im konkreten Fall verneinend OLG Brandenburg, Urt. v. 17.10.2012, 3 U 75/11, juris Rn. 63) .
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2013 - 24 U 103/12

    Rechtsfolgen der Vereinbarung von Mieterhöhungen im Rahmen eines langfristigen

    OLG Brandenburg v. 17.10.2012, 3 U 75/11 Rn. 63 und KG Berlin v. 28.02.2005, 12 U 74/03 Rn. 33ff), wird unterschiedlich beantwortet, bedarf im vorliegenden Fall aber keiner Entscheidung.
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