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   OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06   

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https://dejure.org/2007,10105
OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06 (https://dejure.org/2007,10105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2007 - 5 U 63/06 (https://dejure.org/2007,10105)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 5 U 63/06 (https://dejure.org/2007,10105)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von vor dem 15.12.2004 entstandenen Schadensersatzansprüchen wegen Verletzung eines Anwaltsvertrages durch Schlechterfüllung ; Festlegung der Entstehung des Schadens nach der "Risiko-Schaden-Formel"; Eintritt einer Verschlechterung der Vermögenslage; ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    VermG § 7 Abs. 7; ; VermG § ... 16 Abs. 3; ; VermG § 18 a Nr. 1; ; VermG § 30 a; ; VermG § 30 a Abs. 3 Satz 2; ; VermG § 30 a Abs. 4 Satz 3; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAO § 51 b; ; BRAO § 51 b 1. Alternative; ; VwGO § 70 Abs. 1; ; BGB § 198 a.F.; ; BGB § 202; ; BGB § 202 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 208 a. F.; ; BGB § 209 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 225 Satz 1 a. F.; ; BGB § 247; ; BGB § 249; ; BGB § 852 Abs. 2; ; ZPO § 148; ; ZPO § 270 Abs. 3 a. F.; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 538 Abs. 2 Nr. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung eines Schadensersatzanspruches aus Anwaltshaftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Potsdam, 02.03.2006 - 12 O 485/04
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 2. März 2006 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 12 O 485/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 2. März 2006 - 12 O 485/04 - abzuändern und den Beklagten zu verurteilen an sie, 154.821,04 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit dem 30. Juni 2004 zu zahlen;.

  • BGH, 07.02.1995 - X ZR 32/93

    Verjährung von Ansprüchen wegen fehlerhafter Anwaltsberatung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Der bei der Steuerberaterhaftung geltende Grundsatz, dass die Verjährung regelmäßig erst mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt, ist auf die Haftung des Rechtsanwalts nicht übertragbar (BGH NJW 1995, 2039, 2041).
  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Wie ausgeführt, kommt es für den Verjährungseintritt nach § 51 b 1. Alternative BRAO nicht darauf an, dass die Klägerin Kenntnis von ihrem Schaden oder der Pflichtwidrigkeit des Beklagten erlangt hat (BGH NJW 1985, 2250, 2252).
  • BGH, 21.06.2001 - IX ZR 73/00

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs bei Anmeldung durch einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Danach entsteht ein Schaden, der regelmäßig einen vertraglichen Ersatzanspruch und dessen Verjährungsbeginn gemäß den genannten Verjährungsvorschriften auslöst, sobald sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts objektiv verschlechtert, ohne dass bereits feststehen muss, dass der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH a.a.O.; BGH WM 2000, 959, 969; BGH WM 2001, 1677, 1679 m. w. N.); das bloße Risiko eines Vermögensnachteiles reicht nicht aus.
  • BGH, 06.12.1990 - VII ZR 126/90

    Vertrauen auf früher ausgesprochenen Verzicht auf die Verjährungseinrede

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Die Beantwortung der Frage, ob ein Verzicht des Schuldners auf die Verjährungseinrede wirksam ist, richtet sich nach dem alten Recht, also § 225 Satz 1 BGB a. F. Nach altem Recht konnte auf die Einrede der Verjährung nicht vor deren Vollendung endgültig verzichtet werden (BGH NJW 1991, 974, 975).
  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Hat eine einzige, in sich abgeschlossene Verletzungshandlung mehrere Schadensfolgen ausgelöst, so kann die Verjährungsfrist nach dem Grundsatz der Schadenseinheit auch für nachträglich auftretende, zunächst also nur drohende, aber nicht unvorhersehbare Folgen beginnen, sobald irgendein Teilschaden schon entstanden ist (BGH a. a. O.; BGH NJW 1993, 648, 650 ff.).
  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    In Übereinstimmung mit der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 119, 69, 70 ff) legt der Senat diesen Zeitpunkt gemäß der sog. "Risiko-Schaden-Formel" fest.
  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Die Verjährungsfrist von drei Jahren war nicht etwa durch Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB, für die der Vortrag der Klägerin ohnehin nicht ausreichen würde, gehemmt (BGH WM 1996, 1106, 1107).
  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Danach entsteht ein Schaden, der regelmäßig einen vertraglichen Ersatzanspruch und dessen Verjährungsbeginn gemäß den genannten Verjährungsvorschriften auslöst, sobald sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts objektiv verschlechtert, ohne dass bereits feststehen muss, dass der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGH a.a.O.; BGH WM 2000, 959, 969; BGH WM 2001, 1677, 1679 m. w. N.); das bloße Risiko eines Vermögensnachteiles reicht nicht aus.
  • BGH, 06.07.2000 - IX ZR 134/99

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 5 U 63/06
    Schließlich stellt der Hinweis auch kein Anerkenntnis mit verjährungsunterbrechender Wirkung gemäß § 208 BGB a. F. dar (BGH WM 2000, 1812, 1814).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • OLG Brandenburg, 14.11.2012 - 3 U 121/11

    Anwaltsregressprozess: Beweiserleichterungen für das hypothetische Verhalten

    Die dagegen gerichtete Berufung der Klägerin wies der 5. Zivilsenat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts durch Urteil vom 18.01.2007 (5 U 63/06) zurück (Bl. 14 GA).

    Insoweit wird auf die zutreffenden - und vom Bundesgerichtshof bestätigten - Ausführungen im Urteil des 5. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgericht vom 18.1.2007 (5 U 63/06) Bezug genommen (Bl. 18 GA).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2011 - 3 U 161/10

    Regressklage gegen Rechtsanwalt: Umfang der Hemmung der Verjährung bei Erhebung

    Auf die Kenntnis des Geschädigten vom Eintritt des Schadens oder der Person des Verpflichteten kommt es nicht an (vgl. nur OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007, 5 U 63/06, zit. n. Juris).
  • OLG Düsseldorf, 29.07.2011 - 22 U 26/11

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Rechtsanwalt

    Maßgeblich ist danach, ob bei wertender Betrachtung nur das Risiko eines Vermögensnachteils besteht oder sich das Vermögen schon verringert hat (vgl. auch Zugehör in: Zugehör/Fischer/Sieg/Schlee, Handbuch der Anwaltshaftung, 2. Aufl., Rn. 1342 ff und OLG Brandenburg, Urteil vom 18.01.2007 - 5 U 63/06, zitiert nach juris; Vollkommer/Greger/Heinemann, Anwaltshaftungsrecht, 3. Aufl., § 24 Rn. 3).
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