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   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09   

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https://dejure.org/2010,632
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09 (https://dejure.org/2010,632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 5 U 12/09 (https://dejure.org/2010,632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 5 U 12/09 (https://dejure.org/2010,632)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 903, 1004 BGB

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige gewerbliche Verwertung von Fotos aus Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Recht am eigenen (Haus-) Bild; Aufnahme von Fassaden; Urheberrecht an Außenansicht von Gebäuden

  • presserecht-aktuell.de

    Fotogebühr für Schloss Sanssouci - 5 U 12/09

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 59
    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen keiner Erlaubnis der zuständigen Stiftung

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Streit um Schloss-Photos geht weiter

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Panoramafreiheit

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gewerbliches Fotografieren des Schlosses Sanssouci erlaubt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos

  • morgenpost.de (Pressemeldung, 18.02.2010)

    Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewerbliche Aufnahmen von Sanssouci ohne Gebührenzahlung an Stiftung zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • it-recht-kanzlei.de (Pressemitteilung)

    Kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Panoramafreiheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung des Urheberrechts des Fotografen durch Hausrecht des Eigentümers

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schlichtes Sacheigentum beinhaltet kein Immaterialgüterrecht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Downloadgebühr für Fotos von Sanssouci

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten unzulässig - Parkordnung beinhaltet keine vertraglich Verpflichtung, gewerbliche Aufnahmen zu unterlassen

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht am Bild der eigenen Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2010, 268
  • ZUM 2010, 356
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.

    72 Es lässt sich aber, wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, aus Eigentum kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.

    Daneben kann dahin stehen, ob, wie der Senat im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, bei Anfertigung der Lichtbilder durch Dritte - auch unter der Geltung der Parkordnung der Klägerin- das Eigentum und als dessen Ausfluss das Hausrecht/ die Parkordnung im vorliegenden Falle ein Abwehrrecht gegen den Fotografen selbst nicht begründen können, so dass die Bereitstellung dieser Ablichtungen im Internet keine Rechtsverletzung der Klägerin darstellen kann.

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    In dieser Ansicht sieht sich die Klägerin bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.1974 ("Schloss Tegel" GRUR 1975, 500), wonach es zu gewerblicher Verbreitung von Fotografien eines im Privateigentum stehenden Gebäudes, die nur angefertigt werden können unter Betreten des jeweiligen Grundstücks, einer ausdrücklichen Erlaubnis des Gebäudeeigentümers bedarf, selbst wenn dieser das Betreten seines Grundstücks und die Anfertigung von Gebäudeaufnahmen allgemein gestattet habe.

    76 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04

    Internet-Versteigerung II

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    Die Haftungsprivilegien des TMG finden keine Anwendung auf Unterlassungsansprüche (BGH, "Internetversteigerung II.", GRUR 2007, 708, wonach dies auch für das am 1.3.2007 in Kraft getretene und hier zur Anwendung kommende Telemediengesetz gilt).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.
  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    76 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    Die Beklagte beruft sich hierfür auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ("Friesenhaus-Entscheidung", GRUR 1990, 390).
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 175/08

    Mitstörerhaftung eines Fotoportals

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 175/08 - abgeändert.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 44/10

    Preußische Schlösser und Gärten

    Das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen (ZUM 2010, 356).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.
  • LG Köln, 04.03.2015 - 28 O 554/12

    Unterlassungsbegehren bzgl. der öffentlichen Zugänglichmachung eines bleibend an

    Neben Denkmälern und Skulpturen im öffentlichen Raum sind damit auch im Privateigentum stehende Kunstgegenstände erfasst, die von der Straße aus zu sehen sind (Brandenburgisches Oberlandesgericht, ZUM 2010, 356).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
    Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen zwei Fotoagenturen ( 5 U 12/09 und 5 U 13/09) geltend gemacht.
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