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OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beweiskraft einer Privaturkunde nach Veränderungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 416; BGB § 362; ZPO § 419
Beweiskraft einer Privaturkunde nach Veränderungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 15.07.2009 - 17 O 518/06
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 08.11.1993 - II ZR 26/93
Beweiskraft einer notariellen Niederschrift über eine Hauptversammlung; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Erforderlich ist, dass bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der umstrittenen Behauptungen erbracht ist, und dass das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung seiner restlichen Zweifel erwartet (vgl. BGH, Urteil vom 08.11.1993, Az. II ZR 26/93). - BGH, 14.03.1995 - VI ZR 122/94
Geständniswirkung von Erklärungen einer Partei im Rahmen der Parteivernehmung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Dies gilt für die gesamt Aussage und nicht nur für Erklärungen, die mit den gegnerischen Behauptungen nicht übereinstimmen (vgl. BGHZ 129, 108). - RG, 21.04.1892 - IV 53/92
Urkundenbeweis. §. 384 C. P. O.
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Ob eine Urkunde äußerliche und für ihre Beweiskraft erhebliche Mängel aufweist, stellt eine vom Tatrichter nach § 286 ZPO zu entscheidende Frage dar (…BGH NJW a.a.O.) Die Würdigung erstreckt sich dabei auf die gesamte Beweiskraft der Urkunde und nicht nur darauf, welcher Einfluss dem Mangel als solchem beizulegen ist (RGZ 29, 430, 433).
- BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92
Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen - …
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Bereits aus der Berufungsbegründung sollen Gericht und Gegner erkennen können, welche Gesichtspunkte der Berufungskläger seiner Rechtsverfolgung oder -verteidigung zugrunde legt, insbesondere, welche tatsächlichen rechtlichen Erwägungen des erstinstanzlichen Urteils er bekämpfen und auf welche Gründe er sich hierfür stützen will (BGH NJW 1993, 3073 m.w.N.). - BGH, 23.01.1998 - V ZR 272/96
Form der Einwilligung des Eigentümers in die Auflassung eines Grundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Diese ist nur dann gegeben, wenn die Abänderung lediglich der Behebung nachträglicher, so nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei Vertragsabwicklung dient (BGH WM 1984, 1539; BGH NJW 1998, 1482). - BGH, 28.09.1984 - V ZR 43/83
Formlose Abänderung von Grundstückskaufverträgen nach der Auflassung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Diese ist nur dann gegeben, wenn die Abänderung lediglich der Behebung nachträglicher, so nicht vorhergesehener Schwierigkeiten bei Vertragsabwicklung dient (BGH WM 1984, 1539; BGH NJW 1998, 1482). - BGH, 11.11.1999 - VII ZR 68/99
Ausführung der Berufungsgründe in der Berufungsbegründung
Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 123/09
Ein Berufungskläger muss sich mithin mit dem angefochtenen Urteil inhaltlich auseinandersetzen; die Berufungsbegründung muss sich dabei in hinreichend bestimmter Weise auf alle Teile des Urteils erstrecken hinsichtlich derer eine Abänderung beantragt wird (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1015).