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   OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09   

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https://dejure.org/2010,2441
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.02.2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Februar 2010 - 5 U 13/09 (https://dejure.org/2010,2441)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB

  • presserecht-aktuell.de

    Fotogebühr für Schloss Sanssouci - 5 U 13/09

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 59
    Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 97 UrhG
    Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen keiner Erlaubnis der zuständigen Stiftung

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • Telemedicus (Kurzinformation)

    Streit um Schloss-Photos geht weiter

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden

  • morgenpost.de (Pressemeldung, 18.02.2010)

    Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden

  • brandenburg.de PDF (Pressemitteilung)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Panoramafreiheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine Einschränkung des Urheberrechts des Fotografen durch Hausrecht des Eigentümers

  • ecovis.com (Kurzinformation)

    Schlichtes Sacheigentum beinhaltet kein Immaterialgüterrecht

Besprechungen u.ä.

  • rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das Recht am Bild der eigenen Sache

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 927
  • GRUR-RR 2011, 160 (Ls.)
  • MMR 2010, 706
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    In ihrer Ansicht, die gewerbliche Verbreitung von Fotoaufnahmen von in ihrem Eigentum stehenden Objekten stehe ausschließlich ihr zu, sieht sich die Klägerin bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 20.09.1974 ("Schloss Tegel", GRUR 1975, 500).

    Der Eigentümer habe somit aufgrund seiner Sachherrschaft die rechtliche und tatsächliche Macht, sich die Möglichkeit, auf seinem Gelände Aufnahmen anzufertigen, ausschließlich vorzubehalten, so die Rechtsprechung des BGH ("Schloss Tegel", NJW 1975, 778).

    63 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.

  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.

    54 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, lässt sich aus dem Eigentum an den Parkanlagen und Gebäuden kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.

  • BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63

    Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    63 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen.
  • LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 161/08

    Schloss-Fotos I

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 21. November 2008 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam - 1 O 161/08 - abgeändert.
  • BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87

    Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Beklagte beruft sich hierbei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ("Friesenhaus-Entscheidung", GRUR 1990, 390).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
    Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.
  • BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10

    Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von

    Das Oberlandesgericht hat sie abgewiesen (GRUR 2010, 927).
  • BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12

    Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem

    Das Oberlandesgericht hat sie im ersten Berufungsverfahren abgewiesen (OLG Brandenburg, GRUR 2010, 927).
  • OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16

    Reiss-Engelhorn-Museen

    Dazu zählt häufig ein Fotografierverbot, wobei Besucher und professionelle Fotografen wissen, dass Fotografieren im Museum meist nur eingeschränkt erlaubt ist (OLG Brandenburg GRUR 2010, 927 [5 U 13/09], juris Rn. 93; OVG Münster AfP 2013, 162 [165 - 168] zu einem Fotografierverbot in der Oper).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09

    Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf

    Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.
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