Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 59 UrhG
- webshoprecht.de
Umfang des Hausrechts der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in den Schlössern und Gärten Berlins und Brandenburgs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial
- kanzlei.biz
Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Zulässige gewerbliche Verwertung von Fotos aus Parkanlagen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten; Recht am eigenen (Haus-) Bild; Aufnahme von Fassaden; Urheberrecht an Außenansicht von Gebäuden
- kanzlei.biz
Gewerbliche Nutzung von Fotos bei staatlichen Kulturgütern
- presserecht-aktuell.de
Fotogebühr für Schloss Sanssouci
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 59
Rechte der Stiftung Preussische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg an in ihren Parkanlagen gefertigtem Bildmaterial - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 97 UrhG
Gewerbliche Aufnahmen von Preußischen Schlössern und Gärten bedürfen keiner Erlaubnis der zuständigen Stiftung - brandenburg.de
(Pressemitteilung)
Oberlandesgericht kippt "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- Telemedicus (Kurzinformation)
Streit um Schloss-Photos geht weiter
- internet-law.de (Kurzinformation)
Schlösser dürfen auch zu gewerblichen Zwecken frei fotografiert werden
- brandenburg.de
(Pressemitteilung)
Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- morgenpost.de (Pressemeldung, 18.02.2010)
Sanssouci darf kostenlos fotografiert werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Keine "Knipsgebühr" für gewerbliche Fotos von Preußischen Schlössern und Gärten
- anwalt.de (Kurzinformation)
Die Panoramafreiheit
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Einschränkung des Urheberrechts des Fotografen durch Hausrecht des Eigentümers
- ecovis.com (Kurzinformation)
Schlichtes Sacheigentum beinhaltet kein Immaterialgüterrecht
Besprechungen u.ä.
- rechtambild.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Recht am Bild der eigenen Sache
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
- OLG Brandenburg, 15.12.2011 - 5 U 14/09
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Auf die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten hat das Oberlandesgericht die Klage insgesamt abgewiesen (CR 2010, 393). - OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Die Klägerin hat in zwei Parallelverfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 13/09) geltend gemacht.72 Es lässt sich aber, wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, aus Eigentum kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.
Daneben kann dahin stehen, ob, wie der Senat im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, bei Anfertigung der Lichtbilder durch Dritte - auch unter der Geltung der Parkordnung der Klägerin- das Eigentum und als dessen Ausfluss das Hausrecht/ die Parkordnung im vorliegenden Falle ein Abwehrrecht gegen den Fotografen selbst nicht begründen können, so dass die Bereitstellung dieser Ablichtungen im Internet keine Rechtsverletzung der Klägerin darstellen kann.
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
Die Klägerin hat in weiteren Verfahren Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche gegen Fotografen (Aktenzeichen: 5 U 14/09) und Fotoagenturen (Aktenzeichen: 5 U 12/09) geltend gemacht.54 Wie der Senat mit Urteil vom heutigen Tage im Parallelverfahren 5 U 14/09 entschieden hat, lässt sich aus dem Eigentum an den Parkanlagen und Gebäuden kein entsprechendes Abwehrrecht herleiten.
- LG Hamburg, 10.01.2012 - 311 O 301/10
Nutzungsentschädigung eines Eigentümers für Dreharbeiten auf einem Grundstück
Für eine Beeinträchtigung des Eigentums genügt es bereits, dass das Grundstück betreten wird und vom Grundstück aus fotografiert wird (BGH, Urteil v.17.12.2010, V ZR 45/10, NJW 2011, 749, 750, wodurch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Brandenburg vom 18.02.2010, 5 U 14/09, aufgehoben wurde).