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   OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21   

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https://dejure.org/2023,10595
OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21 (https://dejure.org/2023,10595)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.04.2023 - 6 U 75/21 (https://dejure.org/2023,10595)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. April 2023 - 6 U 75/21 (https://dejure.org/2023,10595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 4 UKlaG, § ... 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, aF § 8 Abs. 1 S. 1 UWG, aF § 3 Abs. 1 UWG, aF § 3a UWG, aF § 5a Abs. 2 UWG, aF § 5a Abs. 4 UWG, § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5a Abs. 1 UWG, § 5b Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 2 Nr. 11 und Nr. 15 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Pkw-EnVKV
    UKlaG, UWG, Pkw-EnVKV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch im Wettbewerbsrecht; Wettbewerbsverstoß im Rahmen des Verkaufs von Neufahrzeugen; Wettbewerbsrechtlicher Verstoß gegen die Pkw-EnVKV; Verpflichtung zur Tätigung von Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen bei der Bewerbung von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2023, 901
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 04.02.2010 - I ZR 66/09

    Gallardo Spyder

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Denn die Verordnung zielt in Übereinstimmung mit ihrer europarechtlichen Grundlage, der Richtlinie 1999/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.1999 über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen über den Kraftstoffverbrauch und CO 2 -Emissionen beim Marketing für neue Personenkraftwagen, darauf ab, dass die Verbraucher Informationen über den Kraftstoffverbrauch und die CO 2 -Emissionen von neuen Personenkraftwagen, die in der Gemeinschaft zum Kauf oder Leasing angeboten werden, erhalten und so ihre Entscheidung in voller Sachkenntnis treffen können (BGH, Urteil vom 04.02.2010 - I ZR 66/09 - Gallardo.

    Spyder, GRUR 2010, 852, Rn. 16).

  • OLG Frankfurt, 26.11.2015 - 16 U 64/15

    Rechtliche Bedeutung des "Teilens" von Beiträgen in sozialen Netzwerken

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Auch ergebe sich aus der bereits erstinstanzlich zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt (Urteil vom 26.11.2015 - 16 U 64/15, GRUR-RR 2016, 307), dass das Teilen eines fremden Facebook-Posts - anders als die Verwendung der "Gefällt mir"-Funktion - nicht dazu führe, dass sich der Teilende den geteilten Post bzw. dessen Inhalt zu eigen mache.

    So heißt es in der vom Beklagten mehrfach zitierten Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, dass der Verwendung der von der Plattform Facebook angebotenen Funktion "Teilen" - anders als die Verwendung der Funktion "gefällt mir" - keine über die Verbreitung des Postings hinausgehende Bedeutung zuzumessen sei (Urteil vom 26.11.2015 - 16 U 64/15, GRUR-RR 2016, 307, Rn. 31).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 117/15

    Darstellen eines bei dem Internetdienst YouTube zu Werbezwecken betriebenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Die den Herstellern und Händlern in § 1 Abs. 1, § 5 Abs. 1, 2 PkwEnVKV auferlegte Verpflichtung, sicherzustellen, dass die von ihnen verwendeten Werbeanzeigen sowie die in elektronischer Form verbreiteten Werbematerialien Angaben über den offiziellen Kraftstoffverbrauch und die offiziellen spezifischen CO 2 -Emissionen der betreffenden Modelle neuer Personenkraftwagen nach Maßgabe der Abschnitte I bzw. II und III der Anlage 4 enthalten, ist eine Marktverhaltensregelung i.S.v. § 3a UWG (BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 117/15 - YouTube-Werbekanal II, GRUR 2018, 1258, Rn. 21 m.w.N.).

    Denn auch wenn nicht davon ausgegangen werden kann, dass sich ein Verbraucher allein aufgrund eines vom Beklagten geteilten Postings der Fahrzeugherstellerin zum Kauf des beworbenen Fahrzeugs entschließt, ist eine Werbung der hier in Rede stehenden Art geeignet, die angesprochenen Verbraucher dazu zu bewegen, sich mit diesem Angebot zu befassen, obwohl sie es in Kenntnis des Kraftstoffverbrauchs und des CO 2 -Ausstoßes möglicherweise nicht in Betracht gezogen hätten (vgl. BGH, Urteil vom 13.09.2018 - I ZR 117/15 - YouTube-Werbekanal II, a.a.O., Rn. 46 ff. m.w.N.).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Gibt ein Unterlassungsschuldner eine die Wiederholungsgefahr beseitigende strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber einem Gläubiger ab, entfällt die Wiederholungsgefahr damit auch gegenüber allen übrigen Gläubigern (vgl. BGH, Urteil vom 17.01.2002 - I ZR 241/99 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung, GRUR 2002, 357).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07

    Sondernewsletter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Dem vom Kläger für seine Auffassung angeführten Rechtsprechungszitat, wonach sich die einem Verband zustehende Kostenpauschale nach den Kosten des Verbands richte (BGH, Urteil vom 10.12.2009 - I ZR 149/07 - Sondernewsletter, GRUR 2010, 744 Rn. 51), schließt es nicht aus, die Kosten und den kostenverursachenden Aufwand anhand üblicher Bearbeitungszeiten und Stundensätze zu schätzen.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 62/95

    Der M.-Markt packt aus - Regelmäßiger Geschäftsbetrieb; Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Bestehen an der Ernstlichkeit der übernommenen Unterlassungsverpflichtung auch nur geringe Zweifel, ist sie grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis künftiger Verstöße auszuräumen (BGH, Urteil vom 10.07.1997 - I ZR 62/95 - "Der M.-Markt packt aus", GRUR 1998, 483 m.w.N.).
  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 134/15

    Zur Zulässigkeit sogenannter "No-Reply" Bestätigungsmails mit Werbezusätzen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Werbung meint jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtungen, zu fördern (vgl. Art. 2 lit. a der Richtlinie 2006/114/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über irreführende und vergleichende Werbung, ABl. L 376, 21; s. auch BGH, Urteil vom 15.12.2015 - VI ZR 134/15 - "No-Reply"-E-Mails, GRUR 2016, 530, Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 02.12.1982 - I ZR 121/80

    Rechtsschutzbedürfnis eines auf Unterlassung einer Zeitungsanzeige klagenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Maßgeblich sind insoweit die Person und die Eigenschaften des Vertragsstrafegläubigers und dessen Beziehungen zum Schuldner, insbesondere dessen Bereitschaft und Eignung, die ihm zustehenden Möglichkeiten einer Verfolgung von Wettbewerbsverstößen und wettbewerbsrechtlichen Vertragsverletzungen auszuschöpfen, und ob dies insbesondere vom Schuldner als so wahrscheinlich befürchtet werden muss, dass deswegen keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit seiner Unterlassungsverpflichtung aufkommen können (vgl. BGH, Urteil vom 02.12.1982 - I ZR 121/80 - Wiederholte Unterwerfung, GRUR 1983, 186).
  • BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Auf die dieser Rechtsprechung zu Grunde liegende, insbesondere im Hinblick auf die Reichweite der Schutzbereiche der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit aufgeworfene Frage, ob die Verbreitung einer fremden Äußerung als deren bloße Vermittlung anzusehen ist, oder aber der Verbreiter sich diese fremde Äußerung in dem Sinne zu eigen macht, dass er sich mit ihr identifiziert und sie so in den eigenen Gedankengang einfügt, dass sie als seine eigene erscheint (vgl. BGH, Urteil vom 17.12.2013 - VI ZR 211/12 - Sächsische Korruptionsaffäre, GRUR 2014, 693, Rn. 19), kommt es vorliegend nicht an.
  • BGH, 01.04.2021 - I ZR 115/20

    Ferrari 458 Speciale

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.04.2023 - 6 U 75/21
    Bei einer an diesem Ziel ausgerichteten Auslegung der Pkw-EnVKV ist jede Veröffentlichung als Werbung für neue Personenkraftwagen anzusehen, die der Verbraucher als solche wahrnimmt (OLG Schleswig, Urteil vom 11.06.2020 - 6 U 50/18, GRUR-RS 2020, 47236, Rn. 16, s. hierzu auch Urteil vom 01.04.2021 - I ZR 115/20 - Ferrari 458 Speciale, GRUR 2021, 977, Rn. 15).
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