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   OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07   

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https://dejure.org/2008,4853
OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07 (https://dejure.org/2008,4853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 13 U 77/07 (https://dejure.org/2008,4853)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 13 U 77/07 (https://dejure.org/2008,4853)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines handschriftlichen Testaments; Einordnung der Zuwendung von Immobilien als Hauptwert eines Vermögens oder als Barvermögen; Anspruch auf einen Zusatzpflichtteil bei Vergleich des Wertes eines Vermächtnisses mit dem gesetzlichen höherwertigen Pflichtteil; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Abgrenzung Erbeinsetzung und Vermächtnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2009, 14
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 102/98

    Erbeinsetzung durch Zuwendung der wertmäßig wesentlichen Vermögensgegenstände

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Nach der Auslegungsregel des § 2087 Abs. 2 BGB will ein Erblasser mit der Zuwendung bestimmter Gegenstände oder bestimmter Gruppen von Gegenständen nur über diese Gegenstände verfügen und Vermächtnisse begründen, nicht aber sein Vermögen als Ganzes (§§ 1922, 1937 BGB) oder zu einem bestimmten Bruchteil dem auf diese Weise Bedachten zukommen lassen (BayObLG NJW-RR 99, 1021).

    Insbesondere dann, wenn eine Immobilie ihrem Wert nach den wesentlichen Teil des Vermögens bildet, liegt es nahe, in ihrer Zuwendung an eine bestimmte Person deren Einsetzung als Alleinerbe zu sehen (BayObLG, NJW-RR 99, 1021, 1021).

  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Vielmehr ist der Wortsinn der vom Erblasser benutzten Ausdrücke zu hinterfragen, um festzustellen, was er mit seinen Worten sagen wollte und ob er mit ihnen genau das unmissverständlich wiedergab, was er zum Ausdruck bringen wollte (BGH NJW 1993, 256).
  • BGH, 15.01.2002 - X ZR 91/00

    Zur Bewertung einer Erklärung des Gläubigers als Verzicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Auch bei scheinbar eindeutiger Erklärung darf ein Erlass erst angenommen werden, wenn sämtliche relevanten Begleitumstände berücksichtigt worden sind (BGH NJW 2002, 1044).
  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Eine als Stufenklage erhobene Leistungsklage hemmt die Verjährung auch bezüglich des noch unbezifferten Anspruchs (BGH NJW 1999, 1101), allerdings nur bis zur Höhe des anschließend bezifferten Betrages.
  • BGH, 27.03.1996 - IV ZR 185/95

    Unterbrechung der Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs durch Klage auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Dabei ist für den Umfang der Verjährungsunterbrechung der den prozessualen Anspruch bildende Streitgegenstand maßgebend, der durch den Klageantrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt wird (BGH DNotZ 1997, 415, 416).
  • BayObLG, 07.06.1994 - 1Z BR 69/93

    Handschriftliche Änderung eine eigenhändigen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 13 U 77/07
    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BayObLG NJW-RR 1995, 1096).
  • AG Brandenburg, 20.09.2013 - 49 VI 335/12

    Testamentsauslegung: Formulierung

    Der Erblasserwille ist als sogenannte innere Tatsache dem Geständnis und der Beweisaufnahme zugänglich ( BGH , NJW 1993, Seiten 256 f.; BGH , BGHZ 86, Seiten 41 ff.; OLG Brandenburg , NJW-RR 2009, Seiten 14 ff. ) und geht - wenn er feststeht und formgerecht erklärt ist - jeder anderen Interpretation vor ( BGH , NJW 1993, Seiten 256 f.; BGH , BGHZ 86, Seiten 41 ff.; OLG Brandenburg , NJW-RR 2009, Seiten 14 ff. ).

    Von diesem durch Wortlaut und Umständen nahegelegten Verständnis darf das Gericht nur dann abgehen, wenn weitere Umstände mit mindestens annähernd gleich großem Gewicht für ein Verständnis in einem anderen Sinne dargetan und bewiesen sind ( BGH , NJW 1993, Seiten 256 f.; BGH , Urteil vom 23.01.1985, Az.: IVa ZR 85/83; OLG Brandenburg , NJW-RR 2009, Seiten 14 ff. ).

    Handelt es sich - wie hier - um ein gemeinschaftliches Testament, dann ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bei der Auslegung auch stets zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teiles entsprochen hat ( BGH , NJW 1993, Seiten 256 f.; BGH , BGHZ 112, Seiten 229 ff.; OLG Brandenburg , NJW-RR 2009, Seiten 14 ff. ).

    Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Verfügungen der Ehegatten für den jeweils anderen Teil kommt es hierbei jedoch - anders als bei einseitigen Testamenten - nicht allein auf den Willen des betreffenden Testators an, um dessen Verfügung es geht; vielmehr muss gemäß dem hier anzuwendenden § 157 BGB eine Beurteilung aus der Sicht (Empfängerhorizont) des anderen Ehegatten stattfinden: Dieser muss die Möglichkeit haben, sich bei seinen Verfügungen auf diejenigen des anderen Teiles einzustellen und umgekehrt ( BGH , NJW 1993, Seiten 256 f.; OLG Brandenburg , NJW-RR 2009, Seiten 14 ff. ).

  • AG Warstein, 19.10.2010 - VI 62/10

    Ausnahmsweise Annahme einer Erbeinsetzung durch Zuwendung von einzelnen

    09), OLG München FamRZ 2010, 758, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, BayObLG NJW-RR 1995, 1096).

    ... Denn bei einer solchen Testierung kann nicht angenommen werden, dass der Erblasser gar keine Erben für sein Vermögen berufen wollte." (Senat, Absatz 24, 25; ebenso Bay ObLG NJW-RR 1995, 1096, OLG München NJW-RR 2007, 1162, OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14, weitgehend unter Bezugnahme u. A. auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und die Kommentierung in Staudinger Kommentar zum BGB).

  • KG, 12.04.2016 - 6 W 82/15

    Testament: Verfügung über Immobilienvermögen ohne Erwähnung von Festgeld

    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass in den Fällen, in denen der Erblasser zwar lediglich Verfügungen über einzelne Nachlassgegenstände trifft, diese Nachlassgegenstände jedoch den gesamten oder aus der maßgeblichen Sicht des Erblassers jedenfalls praktisch sein gesamtes Vermögen darstellen, in der Regel davon auszugehen ist, dass der Erblasser mit seinen Verfügungen Erbeinsetzungen -und zwar entsprechend dem Wert der jeweils zugedachten Gegenstände nach Bruchteilen- vornehmen wollte, schon weil nicht angenommen werden kann, dass der Erblasser zwar praktisch sein gesamtes Vermögen nach Einzelgegenständen verteilt, ohne zugleich einen oder mehrere Erben zu bestimmen (BayObLG NJW-RR 1995, 1096 - 1098, zitiert nach juris, dort Rdz. 30 f.; vgl. auch OLG München ZEV 2007 a.a.O. Rdz. 14; OLG Brandenburg ZErb 2008, 324 - 326, zitiert nach juris, dort Rdz. 21).
  • OLG Brandenburg, 22.02.2023 - 3 W 31/22

    "Verschenken" eines Hausanteils für den Fall des Ablebens als Erbeinsetzung

    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 130/99, BeckRS 2000, 4390 Rn. 20; OLG Düsseldorf, ZEV 2017, 143 Rn. 19, Burandt/Rojahn/Czubayko, Erbrecht, 4. Aufl., BGB § 2087 Rn. 7 m. w. N.).
  • LG Mannheim, 11.01.2005 - 9 O 524/03

    Nichtigkeit der Vollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

    Die Kammer verkennt nicht, dass diese Frage in der Rechtsprechung hoch kontrovers diskutiert wird (wie hier u.a. OLG Bamberg, Urteil v. 7.4.2003, 4 U 204/01; OLG Celle VuR 2003, 181 - 184; OLG Dresden NJOZ 2003, 3426; wohl auch OLG Karlsruhe NJW 2003, 2690; a.A. jedoch u.a. OLG Karlsruhe, Urteil v. 20.1.2004, 17 U 53/03 m.w.Nachw.; OLG Köln, Urteil v. 5.3.2003, 13 U 77/07; OLG Bamberg, Urteil v. 19.2.2003, 8 U 125/01; LG Dessau, Urteil v. 23.1.2004, Az. 6 O 1090/03; LG Coburg, Urteil vom 11.02.2003 Az. 13 O 287/03).
  • OLG Brandenburg, 20.02.2023 - 3 W 31/22

    Ausstellung eines Erbscheins; Auslegung eines Dokuments als Testament;

    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14 ; BayObLG, Beschluss vom 19.04.2000 - 1Z BR 130/99, BeckRS 2000, 4390 Rn. 20; OLG Düsseldorf, ZEV 2017, 143 Rn. 19, Burandt/Rojahn/Czubayko, Erbrecht, 4. Aufl., BGB § 2087 Rn. 7 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 30.08.2022 - 3 U 5/21

    Auslegung eines Testaments; Abgrenzung von Vermächtnis und Erbeinsetzung

    Maßgebend dabei sind die Vorstellungen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Testamentserrichtung über die voraussichtliche Zusammensetzung seines Nachlasses und den Wert der in diesen fallenden Gegenstände hat (BGH, NJW-RR 2017, 1035 Rn. 29; OLG Brandenburg, NJW-RR 2009, 14).
  • LG München I, 05.03.2021 - 18 O 11437/19

    Auslegung einer Testamentsvollstreckervergütungsregelung nach der "Rheinischen

    Dabei ist allein das subjektive Verständnis des Erblassers hinsichtlich des von ihm verwendeten Begriffs maßgeblich (OLG Brandenburg NJW-RR 2009, 14 f.), Czubayko in: Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Aufl., § 2084 Rn. 8.
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