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   OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07   

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https://dejure.org/2008,5522
OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 4 U 89/07 (https://dejure.org/2008,5522)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen unzureichender Hinweise auf Schwammbefall und der Konsequenzen unzureichender Bekämpfung; Erfüllung der Bedenkenhinweispflicht eines Bauunternehmers durch Informieren des vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiters; Verpflichtung eines ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HOAI § 15; ; BGB § 242; ; BGB § 635; ; BGB § 643; ; BGB § 710; ; BGB § 714; ; BGB § 716; ; BGB § 635; ; BGB § 826

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzung der Begründung von Zweifeln an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Beweiswürdigung; Zur Hinweispflicht des Architekten gegenüber eine GbR; Zur Darlegungs- und Beweislast wegen unrichtiger Bautenstandfeststellung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Hinweispflicht auf Schwammbefall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienfonds-GbR: Wem gegenüber muss Architekt haftungsbefreiend Hinweis geben? (IBR 2008, 662)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 545
  • NZBau 2008, 587
  • BauR 2008, 1497
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.2004 - XI ZR 90/03

    Zurückverweisung nach Aufhebung eines Grundurteils; Pflichten der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).

    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).

    Solange der Kläger keinen massiven Verdacht eines Missbrauchs der Vertretungsmacht haben musste, hatte allein die Beklagte bzw. die übrigen Gesellschafter der Beklagten das Risiko eines Vollmachtsmissbrauchs zu tragen (vgl. nur BGH WM 2004, 1625, 1627).

  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 154/88

    Wirksamkeit des Scheckbegebungsvertrages bei einem wucherischen Darlehen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88

    Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 10.11.1977 - VII ZR 252/75

    Befugnis zur Änderung des vereinbarten Fertigstellungstermins bei Betrauung mit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • OLG Hamm, 06.05.1997 - 24 U 154/96

    Feuchtigkeit im Neubau

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Hinweise des Klägers, insbesondere diejenigen in dem Schreiben vom 17.03.1999 (Bl. 906), waren auch - dies wird von der Beklagten im Berufungsverfahren im Übrigen nicht mehr ernstlich in Abrede gestellt, da sie selbst mit dem eindringlichen Inhalt des Schreibens vom 17.03.1999 argumentiert - inhaltlich ausreichend, um dem geschäftsführenden Gesellschafter die Bedeutung und Tragweite des Risikos der unstreitig von ihm (jedenfalls bis zur Einholung des Gutachtens Se... durch die S... GmbH im August 2000 (B 24; Bl. 252) abgelehnten Einholung eines Gutachtens zum Ausmaß des Schwammbefalls und der stattdessen nur partiellen Schwammsanierung im Zuge der Baumaßnahmen vor Augen zu führen (zur Erforderlichkeit einer ausreichenden Aufklärung vgl. nur: BGH Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 181/93 - Rn. 24; OLG Hamm BauR 1997, 876, 879).
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 181/93

    Umfang des Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Hinweise des Klägers, insbesondere diejenigen in dem Schreiben vom 17.03.1999 (Bl. 906), waren auch - dies wird von der Beklagten im Berufungsverfahren im Übrigen nicht mehr ernstlich in Abrede gestellt, da sie selbst mit dem eindringlichen Inhalt des Schreibens vom 17.03.1999 argumentiert - inhaltlich ausreichend, um dem geschäftsführenden Gesellschafter die Bedeutung und Tragweite des Risikos der unstreitig von ihm (jedenfalls bis zur Einholung des Gutachtens Se... durch die S... GmbH im August 2000 (B 24; Bl. 252) abgelehnten Einholung eines Gutachtens zum Ausmaß des Schwammbefalls und der stattdessen nur partiellen Schwammsanierung im Zuge der Baumaßnahmen vor Augen zu führen (zur Erforderlichkeit einer ausreichenden Aufklärung vgl. nur: BGH Urteil vom 09.05.1996 - VII ZR 181/93 - Rn. 24; OLG Hamm BauR 1997, 876, 879).
  • BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

    Offensichtlichkeit des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 25.10.1994 - XI ZR 239/93

    Ausführung von Weisungen aufgrund einer postmortalen Vollmacht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Die Annahme eines Missbrauchs der Vertretungsmacht setzt voraus, dass der Vertreter von seiner Vertretungsmacht in ersichtlich verdächtiger Weise Gebrauch macht, so dass sich dem Vertragspartner der begründete Verdacht eines Treueverstoßes aufdrängen musste (BGHZ 113, 315, 320; BGH NJW 1990, 384; BGH Urteil vom 25.10.1994 - XI ZR 239/93; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • OLG Düsseldorf, 10.11.2000 - 22 U 78/00

    Hinweispflicht des Generalunternehmers - Darlegungs- und Beweislast für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Diese Rechtsprechung, wonach ein Bauunternehmer seine Bedenkenhinweispflicht jedenfalls dann nicht allein gegenüber einem vom Auftraggeber beauftragten Architekten oder Bauleiter erfüllen kann, sondern den Auftraggeber selbst informieren muss, wenn sich jene den berechtigten Einwendungen des Unternehmers verschließen (vgl. nur: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rn. 1525; OLG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2000 - 22 U 78/00 - Rn. 18; ebenso schon BGH BauR 1978, 139, 141; BGH BauR 1989, 467, 468), lässt sich nicht - auch nicht im Sinne eines daraus zu entwickelnden verallgemeinerungsfähigen Rechtsgedankens -auf den hier vorliegenden Fall übertragen.
  • BGH, 19.04.1994 - XI ZR 18/93

    Verpflichtung aus einem nicht vom Kontoinhaber unterzeichneten Scheck

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 4 U 89/07
    Erforderlich ist eine massive Verdachtsmomente voraussetzende objektive Evidenz des Missbrauchs; eine Prüfungspflicht obliegt dem Geschäftspartner nicht (BGH Urteil vom 19.04.1994 - XI ZR 18/93; BGH NJW 1995, 250; BGH Urteil vom 29.06.1999 - XI ZR 277/98; BGH WM 2004, 1625, 1627).
  • BGH, 31.01.1991 - VII ZR 291/88

    Mißbrauch der Vertretungsmacht bei der Vergabe von Zusatzaufträgen im Rahmen

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