Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 7 U 155/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7367
OLG Brandenburg, 18.06.2008 - 7 U 155/07 (https://dejure.org/2008,7367)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.06.2008 - 7 U 155/07 (https://dejure.org/2008,7367)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juni 2008 - 7 U 155/07 (https://dejure.org/2008,7367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer nach in Aussichtstellen von Vollstreckungshandlungen als Rechtshandlungen i.S.d. der Vorschriften über die Insolvenzanfechtung; Erbringung von Zahlungen durch den Insolvenzschuldner aus Bankdarlehen als gläubigerbenachteiligende ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    InsO §§ 129 ff.; ; InsO § ... 129 Abs. 1; ; InsO §§ 130 ff.; ; InsO § 131; ; InsO § 132 Abs. 1; ; InsO § 133; ; InsO § 133 Abs. 1; ; InsO § 133 Abs. 2; ; InsO § 143; ; InsO § 143 Abs. 1; ; InsO § 143 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 18 Abs. 4; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 291; ; BGB § 819 Abs. 1; ; AO § 222 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zu den Voraussetzungen des Anspruchs aus §§ 133 , 143 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stendal, 27.10.2008 - 21 O 246/07

    Geltendmachung von Rückgewähransprüchen aus einer Anfechtung von Rechtshandlungen

    Die Zahlungen führten hier auch zu einer objektiven Gläubigerbenachteiligung gemäß § 129 Abs. 1 InsO , welche Voraussetzung für sämtliche Anfechtungstatbestände der §§ 138 ff. InsO ist (vgl. nur Brandenburgisches Oberlandesgericht zur Entscheidung vom 18.6.2008, Aktenzeichen 7 U 155/07, Rz. 18 m.w.N.).

    Soweit in den entsprechenden Anfechtungsvorschriften nichts anderes bestimmt ist, genügt dabei auch eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung, das heißt der Nachteil muss nicht bereits durch die Vornahme des Rechtsgeschäfts selbst unmittelbar entstanden sein (vgl. Zeuner, a.a.O., Rz. 44; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 18.6.2008, a.a.O., Rz. 18 m.w.N.).

    #Die Verwendung eines Darlehens führt zur Verringerung der Aktivmasse, um den pfändbaren und daher vom Insolvenzbeschlag erfassten Anspruch auf seine Auszahlung und ist daher gläubigerbenachteiligend, wenn die Masse im eröffneten Verfahren nicht zur Befriedigung aller Gläubiger ausreicht und der Gläubiger einer Insolvenzforderung nicht lediglich unmittelbar durch einen anderen nicht besser gesicherten Gläubiger ersetzt wird (vgl. BGH NJW 2007, 1358, 1359; OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.6.2008, a.a.O., Rz. 20).

    Denn die Sparkasse war infolge des Kontokorrentvertrags vom 17.9.2004 aufgrund der bestellten Sicherheiten zu Ziffer 5 der Vertragsvereinbarung (Bl. 74 Bd. I d.A.) jedenfalls besser gesichert, wobei es auf eine Werthaltigkeit der Sicherheiten zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlungen nicht ankommt, da hier die bessere Besicherung bestehender Verbindlichkeiten nicht dem Bestehen von Absonderungsrechten an dem Insolvenzschuldner gehörigen Sachen vergleichbar ist (vgl. OLG Brandenburg Entscheidung vom 18.06.08 Az. 7 U 155/07 a.a.O.. Rz. 22).

    BenachteiligungsvorSatz 1iegt vor, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger als deren Folge gewollt, mindestens aber erkannt und gebilligt hat (vgl. nur BGH NJW-RR 2007, 1537 (1538); OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.6.2008, a.a.O., Rz. 24).

  • FG Düsseldorf, 15.05.2014 - 12 K 4478/11

    Aufrechnung im Insolvenzverfahren - Ausübung des Wahlrechts zur Steuerfreiheit

    Der Schuldner selbst hatte sich gegenüber dem Beklagten bis zum 22.5.2003 nicht zu seiner finanziellen Situation geäußert, erst Recht nicht in einer Weise, die den Schluss auf eine (drohende) Zahlungsunfähigkeit zuließe (vgl. Urteil des Brandenburgischen OLG vom 18. Juni 2008 7 U 155/07 JURIS).
  • OLG Naumburg, 25.03.2009 - 5 U 157/08

    Mittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Verrechnung von Ansprüchen der

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht