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   OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 12 W 30/08   

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https://dejure.org/2008,19079
OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 12 W 30/08 (https://dejure.org/2008,19079)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.07.2008 - 12 W 30/08 (https://dejure.org/2008,19079)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Juli 2008 - 12 W 30/08 (https://dejure.org/2008,19079)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung und Ausgleich für eine Akquisetätigkeit im Bereich Softwareverkauf; Auslegung einer Handelsvertrerter-Vereinbarung; Kündigung einer Handelsvertreter-Vereinbarung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB §§ 84 ff.; ; HGB § ... 84 Abs. 1; ; HGB § 89; ; HGB § 89 Abs. 1; ; HGB § 89 Abs. 1 Satz 1; ; HGB § 89 a Abs. 1; ; HGB § 89 b; ; HGB § 92 b Abs. 3; ; ZPO § 114 Satz 1; ; ZPO § 118 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 127 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; ZPO § 287 Abs. 2; ; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 574 Abs. 2; ; GVG § 23 Nr. 1; ; GVG § 71 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorliegen einer Handelsvertreterverhältnisses - Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Abgrenzung HV / AN, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung Hauptberuf / Nerbenberuf, Bestimmtheit einer außerordentlichen Kündigung, Anforderungen an die Werbung neuer Kunden, Fixum als anspruchsmindernder Billigkeitsaspekt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.05.2004 - VIII ZR 169/03

    Vereinbarung eines Umlegungsmaßstabes für die Grundsteuer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.07.2008 - 12 W 30/08
    Die beabsichtigte Rechtsverfolgung der Antragstellerin hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil die beabsichtigte Klage lediglich in einem Umfang allenfalls Erfolg versprechend ist, für den das Landgericht nach den §§ 23 Nr. 1, 71 Abs. 1 GVG nicht zuständig ist, sodass eine vor dem Landgericht erhobene Klage aufgrund der fehlenden sachlichen Zuständigkeit als unzulässig abzuweisen wäre (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1237).
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