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   OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08   

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OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08 (https://dejure.org/2008,12179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.09.2008 - Verg W 13/08 (https://dejure.org/2008,12179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. September 2008 - Verg W 13/08 (https://dejure.org/2008,12179)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen einen Beschluss der Vergabekammer über ein Vergabeverfahren rettungsdienstlicher Leistungen; Übertragung rettungsdienstlicher Leistungen im Wege eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gem. § 54 des ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    BbgRettG § 2 Abs. 1; ; BbgRettG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BbgRettG § 3 Abs. 2; ; BbgRettG § 5; ; BbgRettG § 5 Abs. 1; ; BbgRettG § 10; ; BbgRettG § 10 Abs. 1; ; BbgRettG § 11 Abs. 1; ; V... wVfGBbg § 9; ; VwVfGBbg § 54; ; GWB §§ 97 ff.; ; GWB § 97 Abs. 1; ; GWB § 97 Abs. 7; ; GWB § 99; ; GWB § 99 Abs. 1; ; GWB § 100; ; GWB §§ 102 ff.; ; GWB §§ 107 ff.; ; GWB § 107 Abs. 3; ; GWB § 107 Abs. 3 S. 1; ; GWB § 118 Abs. 1 S. 3; ; GWB § 118 Abs. 2 S. 2; ; GWB § 118 Abs. 2 S. 3; ; GWB § 124; ; StVO § 35 Abs. 5 a; ; StVO § 38; ; StVO § 38 Abs. 1; ; BGB § 121; ; BGB § 613a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine aufschiebende Wirkung gegen die Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen bei nicht erfüllter Rügeobliegenheit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen ist kein öffentlicher Auftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Naumburg, 15.07.2008 - 1 Verg 5/08

    Rettungsdienst III

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Ergibt sich im Rahmen der summarischen Prüfung, dass die Beschwerde nicht erfolgversprechend ist, ist der Antrag auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung abzulehnen, ohne dass es einer Interessenabwägung nach § 118 II 2 GWB bedarf (ständige Rechtsprechung des Senates, vgl. z.B. Beschluss vom 21.4.2006, Verg W 1/06; so auch OLG Düsseldorf in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschluss vom 24.9.2002, Verg 48/02; OLG Naumburg, vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08).

    c) Der erkennende Senat sieht auch unter Berücksichtigung dieser Entscheidungen - ebenso wie der Vergabesenat des OLG Naumburg (vgl. Beschluss vom 15.7.2008, 1 Verg 5/08) - keinen Anlass, seine Rechtsprechung zu ändern.

    Der verfahrensgegenständliche Auftrag wird auch von der Bereichsausnahme der Art. 54, 45 EGV erfasst (so auch OLG Naumburg, Beschluss vom 15.7.2008, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08

    Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    b) Allerdings hat das OLG Dresden mit Beschlüssen vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) zwei Verfahren dem BGH zur Entscheidung vorgelegt, weil es beabsichtigt, von der bisher einhelligen Rechtsprechung der genannten Oberlandesgerichte, insbesondere der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 5.4.2006, abzuweichen.

    Die Entscheidungen des OLG Dresden vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) geben für den Standpunkt der Antragstellerin nichts her.

    Die Vorlageentscheidungen des OLG Dresden vom 4.7.2008 (WVerg 3/08 und WVerg 4/08) sind keine Entscheidungen in der Hauptsache.

  • OLG Brandenburg, 09.09.2004 - Verg W 9/04

    Verlängerung der Entscheidungsfrist im Verfahren vor der Vergabekammer; Vergabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Die Verwerfung des Nachprüfungsantrages sei ferner mit der Rechtsprechung des Senates im Beschluss vom 9.9.2004 - Verg W 9/04 - unvereinbar.

    Dabei kann dahinstehen, ob dieser Grund den Nachprüfungsantrag unzulässig macht, wie die Vergabekammer angenommen hat oder unbegründet, wie der Senat in einem Fall angenommen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 9.9.2004, Verg W 9/04).

    a) Ausgehend von der Rechtsprechung des OLG Celle (vgl. Beschluss vom 12.11.1999, 13 Verg 7/99), des OLG Naumburg (Beschluss vom 19.10.2000, 1 Verg 9/00) sowie des BayObLG (Beschluss vom 28.5.2003, Verg 7/03), der sich der Senat bereits im Beschluss vom 9.9.2004 (Verg W 9/04) angeschlossen hat, handelt es sich nach der unveränderten Ansicht des Senates bei der ausgeschriebenen Rettungsdienstleistung nicht um einen öffentlichen Auftrag i.S.d. § 99 I GWB, so dass zum einen das Nachprüfungsverfahren nicht eröffnet ist, zum anderen der Auftraggeber nicht verpflichtet war, ein förmliches Vergabeverfahren gemäß §§ 97 ff. GWB durchzuführen.

  • OLG Düsseldorf, 25.01.2005 - Verg 93/04

    Antragsbefugnis bei unterlassenem Vergabeverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    aa) Eine Rüge ist als entbehrlich angesehen worden, wenn ein geregeltes Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Auftrages überhaupt nicht durchgeführt worden ist (BayObLG, Beschluss vom 22.1.2002, Verg 18/01, NZBau 2002, 397; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.1.2005, VII-Verg 93/04, NZBau 2005, 484).

    Der Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 25.1.2005 (VII-Verg 93/04) lag ein anderer Sachverhalt zugrunde.

  • VG Potsdam, 14.08.2008 - 10 L 342/08

    Neuvergabe des Rettungsdienstes im Landkreis Potsdam Mittelmark

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Auch das Verwaltungsgericht Potsdam habe im Beschluss vom 14.8.2008 (10 L 342/08) zu Recht erkannt, dass das vorliegend zu beurteilende, vom Auftraggeber durchgeführte Verwaltungsverfahren zur Übertragung rettungsdienstlicher Aufgaben nicht den §§ 97 ff. GWB unterfalle.

    Dementsprechend hat auch bereits das Verwaltungsgericht Potsdam hinsichtlich des identischen Vorhabens des Auftraggebers in einem verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren entschieden (Beschluss vom 14.8.2008, 10 L 342/08).

  • OLG Düsseldorf, 05.04.2006 - Verg 7/06

    Vergaberechtsstreit um Rettungsdienstleistungen: Vorlage an den BGH

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Die Rechtsmeinung, die Wahrnehmung rettungsdienstlicher Aufgaben sei unmittelbar der hoheitlichen Betätigung des Staates zuzurechnen mit der Folge, dass die Bereichsausnahme nach Art. 55 EGV in Verbindung mit Art. 45 EGV gegeben sei - so für das Rettungsgesetz NRW OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.4.2006 - VII-Verg 7/06 -, sei unrichtig.

    So hat auch das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 5.4.2006 (Verg 7/06) auf Grund einer vergleichbaren Rechtslage in Nordrhein-Westfalen entschieden.

  • OLG Brandenburg, 27.07.2007 - Verg W 5/07

    Auftragsvergabe: Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags; Erkenntnis eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Nach diesen Maßstäben kann im Rahmen des § 107 III 1 GWB von einer Kenntnis des Verstoßes grundsätzlich nur gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann (vgl. Beschluss des Senates vom 27.7.2007, Verg W 5/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004, 1 Verg 17/04, Rn. 62 ff. - zitiert nach Juris).
  • OLG Celle, 08.12.2005 - 13 Verg 2/05

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit einer Zuschlagserteilung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Sie ist außerdem als entbehrlich angesehen worden, wenn ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Vergabebekanntmachung zwar eingeleitet worden ist, der potentielle Auftragnehmer aber nicht zu den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern zählt (OLG Celle, Beschluss vom 8.12.2005, 13 Verg 2/05, NZBau 2006, 197).
  • OLG Naumburg, 14.12.2004 - 1 Verg 17/04

    "Erschließungsstraße"; Anforderungen an Form und Inhalt einer Rüge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    Nach diesen Maßstäben kann im Rahmen des § 107 III 1 GWB von einer Kenntnis des Verstoßes grundsätzlich nur gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann (vgl. Beschluss des Senates vom 27.7.2007, Verg W 5/07; OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004, 1 Verg 17/04, Rn. 62 ff. - zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.09.2008 - Verg W 13/08
    dd) Da hier ein Rügeerfordernis besteht, kommt es auf die Frage nicht an, ob angesichts des erheblichen Zeitablaufs die Antragstellerin das Nachprüfungsrecht verwirkt hat (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 13.6.2008, 15 Verg 3/08).
  • OLG Düsseldorf, 19.07.2006 - Verg 26/06

    Vergaberecht: Unzulässige De-facto-Vergabe eines öffentlichen

  • BayObLG, 22.01.2002 - Verg 18/01

    Primärrechtsschutz und Antragsbefugnis bei Verletzung von Bieterrechten durch

  • OVG Niedersachsen, 24.04.2008 - 11 LB 266/07

    Antrag auf Aufhebung der Entscheidung eines rettungsdienstrechtlichen

  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 21 B 00.2569

    Übertragung der Durchführung des Rettungsdienste; Genehmigung zur Notfallrettung

  • OLG Brandenburg, 21.04.2006 - Verg W 1/06

    Voraussetzungen für eine Entscheidung über den Antrag nach § 118 Abs. 1 S. 3 GWB

  • OLG Naumburg, 19.10.2000 - 1 Verg 9/00

    Zulässigkeit eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung; Begriff

  • BayObLG, 28.05.2003 - Verg 7/03

    Nachprüfungsantrag bei bevorstehender "de-facto-Vergabe"

  • OLG Celle, 24.11.1999 - 13 Verg 7/99

    Vergabesachen; öffentliche Aufträge; Rettungsdienste; Rettungswachen

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2002 - Verg 48/02

    Begriff des Verhandlungsverfahrens; Beginn des Vergabeverfahrens; Grundlagen der

  • VK Brandenburg, 20.08.2008 - VK 22/08
  • OLG Saarbrücken, 27.06.2016 - 1 Verg 2/16

    Zulässigkeit der Beteiligung von Bietergemeinschaften an einer öffentlichen

    Nach diesen Maßstäben kann im Rahmen des § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB von einer Kenntnis des Verstoßes grundsätzlich gesprochen werden, wenn dem Bieter einerseits die den Verstoß begründenden Tatsachen bekannt sind und andererseits diese Tatsachen bei objektiver Wertung aus der Sicht des Bieters so offensichtlich einen Mangel des Vergabeverfahrens darstellen, dass der Bieter sich dieser Überzeugung schlechterdings nicht verschließen kann (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 18. September 2008 - Verg W 13/08 - juris, Rn. 70; OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Mai 2006 - 1 Verg 3/06 - juris Rn. 41).
  • OLG Düsseldorf, 17.07.2013 - Verg 10/13

    Ausschließung eines Bieters wegen Fehlens von Zertifikaten oder vergleichbaren

    Eine Präklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss jedoch auf konkrete und überprüfbare Feststellungen gestützt werden (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 5. Dezember 2001 - Verg 32/01), die das Wissen um einen Sachverhalt (und den Zeitpunkt seiner Erlangung) belegen, welcher den Schluss auf eine Verletzung von Vergabevorschriften rechtfertigt und der - vernünftig betrachtet - dazu Anlass gibt, das Vergabeverfahren als fehlerhaft zu beanstanden (vgl. BGH, Beschl. v. 26. September 2006 - X ZB 14/06 Rn. 35; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27. Juli 2006 - VII-Verg 23/06; Beschl. v. 19. Juli 2006 - VII-Verg 27/06; Beschl. v. 22. August 2000 - Verg 9/00; OLG Brandenburg, Beschl. v. 18. September 2008 - Verg W 13/08; OLG Celle, Beschl. v. 5. Juli 2007 - 13 Verg 8/07; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 6. Februar 2007 - 17 Verg 7/06).
  • OLG Brandenburg, 28.08.2012 - Verg W 19/11

    Öffentlicher Auftrag: Anwendungsbereich des vergaberechtlichen

    a) Eine Obliegenheit zur Rüge besteht grundsätzlich dann, wenn der Antragsteller an einem durch Vergabebekanntmachung eingeleiteten Verfahren teilnimmt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss v. 18.10.2006, Verg 35/06, VergabeR 2007, 200; Beschluss v. 14.04.2010, Verg 60/10, VergabeR 2010, 78; Senat, Beschluss v. 18.09.2008, Verg W 13/08, zitiert nach juris.de).
  • OLG Rostock, 06.11.2015 - 17 Verg 2/15

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassene europaweite Ausschreibung eines

    Dies bedeutet aber nicht, dass in derartigen Fällen auch die Rügeobliegenheiten gem. § 107 Abs. 3 S. 1 GWB entfallen (vgl. Senat, Beschluss vom 20.11.2013 - 17 Verg 7/13 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.1.2012 - VII-Verg 67/11 -, juris; OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.9.2008 - Verg W 13/08 -, juris).
  • VG Frankfurt/Oder, 20.02.2009 - 4 L 186/08

    Öffentlich-rechtliche Verträge zur Übertragung des Rettungsdienstes;

    Entgegen der bisherigen Rechtsprechung der Vergabekammern und -senate sowie der Verwaltungsgerichte (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5.4.2006 - Verg 7/06 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 18.09.2008 -Verg W 13/08-, BayObLG, Urteil vom 28.05.2003 - Verg 7/03 - und VG Potsdam, Beschluss vom 14. August 2008 - 10 L 342/08 -, alle zitiert nach Juris) hat der BGH in seiner Entscheidung festgestellt, dass es der Annahme eines öffentlichen Auftrages gemäß § 99 Abs. 4 GWB nicht entgegenstehe, dass die Durchführung der Notfallrettung und des Krankentransports übertragen werde.
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