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   OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2654
OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99 (https://dejure.org/2001,2654)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18.12.2001 - 11 U 134/99 (https://dejure.org/2001,2654)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 18. Dezember 2001 - 11 U 134/99 (https://dejure.org/2001,2654)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzungen von Verkehrssicherungspflichten; Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht ; Schutzvorkehrungen gegen Personenabsturz; Verstoß gegen die Unfallverhütungsvorschrift ; Funktion des Schmerzensgeldes; Angemessenheit des Schmerzensgeldes; Kosten einer ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HOAI § 15 Abs. 2; ; BbgBO § 62; ; SGB VII § ... 104; ; SGB VII § 105; ; SGB VII § 106; ; SGB VII § 107; ; SGB VII § 108; ; SGB VII § 109; ; SGB VII § 140; ; ZPO § 246 Abs. 1; ; ZPO § 287; ; ZPO § 287 Abs. 1; ; BGB § 249; ; BGB § 249 S. 1; ; BGB § 404; ; BGB § 423; ; BGB § 426; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 840; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 842; ; BGB § 847; ; VOB/B § 4 Nr. 2 Abs. 1; ; RVO §§ 636 ff; ; VBG 37 § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abfindungsvergleich nach Arbeitsunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verantwortung für ordnungsgemäße Absturzsicherung ?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 119
  • ZfBR 2002, 790 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Hamm, 03.04.1992 - 20 U 322/91

    Fortsetzung des Vertrags mit einem Minderjährigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Nicht einschlägig ist das von der Klägerin herangezogene Urteil des BGH in der NJW-RR 1992, 1186.
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93

    Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Ermittelt man mit der Klägerin den Erwerbsschaden des hier abhängig beschäftigten Geschädigten ausgehend vom Bruttolohn, hier also arbeitstäglich 103, 16 hfl, so sind Vorteile, die dem Geschädigten aufgrund des Schadensereignisses durch den Wegfall von Sozialabgaben und Steuern zufließen, im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen, wenn der Schädiger, wie hier, ein entsprechendes Verteidigungsvorbringen erhebt (vgl. BGHZ 127, 391 = NJW 1995, 389).
  • BGH, 06.10.1970 - VI ZR 223/69

    Haftung des Architekten für die Folgen gefahrbringender Mängel des Bauwerks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Der Bauleiter im Sinne der Landesbauordnung hat auf jeden Fall eine allgemeine Pflicht zur Sicherung des Verkehrs auf der Baustelle (vgl. BGH NJW 1984, 360; VersR 1971, 84).
  • BGH, 28.04.1992 - VI ZR 360/91

    Berücksichtigung von Steuervorteilen bei Feststellung unfallbedingten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Nachdem die Beklagte wiederholt über zwei Instanzen hinweg geltend gemacht hat, dass Steuervorteile und berufsbedingt ersparter Aufwand bei der Schadensermittlung zu berücksichtigen seien und hier sogar zum Schadenswegfall führten, war es Sache der Klägerin, die für den Verdienstausfallschaden und die zu seiner Berechnung maßgeblichen Umstände die Darlegungs- und Beweislast trägt, im Einzelnen darzutun und zahlenmäßig zu belegen, wie diesen schadensmindernden Gegebenheiten bei der Berechnung der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH NJW 1987, 1814; NJW-RR 1992, 1050).
  • BGH, 22.01.1980 - VI ZR 198/78

    Vorteilsausgleich beim Erwerbsschaden-Ersatz aufgrund einer Unfallverletzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Das Gleiche dürfte für diejenigen Aufwendungen gelten, die sachlich mit dem Erwerbsschaden zusammenhängen und ohne die der Verletzte seine Beschäftigung nicht hätte ausüben können, wie etwa notwendige Fahrt-, Verpflegungs- und Unterkunftskosten (vgl. BGH NJW 1980, 1787).
  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Zu den nach § 249 S. 1 BGB zu ersetzenden Kosten der außergerichtlichen Rechtsverfolgung gehören grundsätzlich auch die Kosten der Einschaltung eines Rechtsanwaltes (BGH NJW 1995, 446).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 171/90

    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Kosten von Besuchen naher Angehöriger bei stationärem Krankenhausaufenthalt des Verletzten (Fahrtkosten einschließlich eventueller Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand, Verdienstausfall) sind nur dann seinen nach § 823 Abs. 1 BGB zu ersetzenden Heilungskosten zuzuordnen, wenn die Besuche medizinisch notwendig und die Aufwendungen unvermeidbar sind (BGH NJW 1991, 2340).
  • BGH, 10.02.1987 - VI ZR 17/86

    Darlegungs- und Beweislast für Steuerersparnisse

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Nachdem die Beklagte wiederholt über zwei Instanzen hinweg geltend gemacht hat, dass Steuervorteile und berufsbedingt ersparter Aufwand bei der Schadensermittlung zu berücksichtigen seien und hier sogar zum Schadenswegfall führten, war es Sache der Klägerin, die für den Verdienstausfallschaden und die zu seiner Berechnung maßgeblichen Umstände die Darlegungs- und Beweislast trägt, im Einzelnen darzutun und zahlenmäßig zu belegen, wie diesen schadensmindernden Gegebenheiten bei der Berechnung der von ihr geltend gemachten Schadensersatzforderung Rechnung zu tragen ist (vgl. BGH NJW 1987, 1814; NJW-RR 1992, 1050).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Bei den Vermögensverhältnissen der Schädiger war der jeweils durch Prämienzahlung erworbene Versicherungsschutz als einzusetzender und zu berücksichtigender Vermögenswert zu beachten (vgl. BGH VersR 1982, 552).
  • BGH, 30.04.1986 - VIII ZR 112/85

    Ersatzfähigkeit von Anwaltskosten - Schadensersatzhaftung für die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 18.12.2001 - 11 U 134/99
    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung, wie überhaupt alle Aufwendungen, die nach gegebener Sachlage zur Schadensabwendung und zur Schadensbeseitigung vernünftig und zweckmäßig erscheinen, sind zu ersetzen (BGH NJW 1986, 2243 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.1989 - VI ZR 263/88

    Schadensersatz - Heilbehandlungskosten - Babysitter - Krankenbesuch

  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

  • BGH, 09.06.1970 - VI ZR 311/67

    Mitverschulden des Unternehmers bei Rückgriff

  • BGH, 20.09.1983 - VI ZR 248/81

    Verkehrssicherungspflichten des Architekten bei Veränderung eines von einem

  • BGH, 23.01.1990 - VI ZR 209/89

    Treppensturz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 426 BGB, gestörte

  • BGH, 31.05.1994 - VI ZR 233/93

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Mehrfamilienhauses

  • BGH, 04.06.1996 - VI ZR 75/95

    Haftung des Vermieters von Räumlichkeiten für die Instandsetzung von

  • VGH Bayern, 26.05.2017 - 22 ZB 17.733

    Bestimmtheit einer gewerberechtlichen Anordnung

    Sowohl die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 als auch die DGUV-Information 201-023 müssen bei einem Unternehmen, das Abbrucharbeiten durchführt, als bekannt vorausgesetzt werden (vgl. zu der bei Bauunternehmen vorauszusetzenden Kenntnis elementarer Unfallverhütungsvorschriften OLG Brandenburg, U.v. 18.12.2001 - 11 U 134/99 - BauR 2003, 119/120).

    Die rechtliche und praktische Bedeutung der DGUV-Information 201-023 besteht darin, dass die sich aus § 12 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" (BGV C 22; früher VBG 37) ergebende Forderung nach einer Absturzsicherung dann erfüllt ist, wenn ein Seitenschutz angebracht wurde, der in Abmessung und Ausführung der DIN 4420-1 (in bestehenden baulichen Anlagen der DIN 4426) oder der BG-Information (nunmehr: DGUV-Information) "Sicherheit von Seitenschutz, Randsicherungen und Dachschutzwänden als Absturzsicherung bei Bauarbeiten" entspricht (vgl. die Durchführungsanweisungen zu § 12 Abs. 1 der BGV C 22 sowie OLG Brandenburg, U.v. 18.12.2001 - 11 U 134/99 - BauR 2003, 119/120).

  • OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 13 U 24/07

    Bauvertrag: Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers und des Subunternehmers

    Diese sind darauf gerichtet, ob der übernehmende Unternehmer die übertragenen Sicherungsmaßnahmen auch tatsächlich (zuverlässig) ausführt (Brb. OLG, BauR 2003, 119, 200).
  • VG Ansbach, 06.05.2022 - AN 4 S 22.01071

    Begriff des Arbeitgebers im arbeitsschutzrechtlichen Sinn, Generalunternehmer,

    Die Antragstellerin sei weiter als Generalunternehmerin Hochbau (Bl. 33 u. 34 der Akte) und Bauleitung (Baustellenvorankündigung vom 02.02.2022, Bl. 147 der Akte) für die Sicherheit auf der Baustelle ... ..., ... ..., verantwortlich (vgl. OLG Brandenburg, Urteil v. 18.12.2001, 11 U 134/99).
  • OLG Brandenburg, 14.08.2008 - 12 U 28/08

    Verkehrssicherungspflicht: Schadensersatz wegen Entgleisen einer

    Insofern hat nicht nur der vom Unternehmer bestellte öffentlich-rechtliche Bauleiter i.S.v. § 62 BrbBauO Verkehrssicherungspflichten (Brandenburgisches OLG, BauR 2003, 119), sondern auch der zivil-rechtlich tätige Bauleiter, dem Aufgaben i.S.v. § 15 Abs. 2 HOAI übertragen sind.
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