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   OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08   

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OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08 (https://dejure.org/2009,8200)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 12 U 140/08 (https://dejure.org/2009,8200)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 (https://dejure.org/2009,8200)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlagevermittler

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § ... 199 Abs. 1; ; BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2; ; BGB § 199 Abs. 1 Ziff. 2; ; BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 214 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 852 a. F.; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1; ; ZPO § 256; ; ZPO § 513; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Ziff. 3; ; ZPO § 529; ; ZPO § 546; ; ZPO § 756; ; ZPO § 765

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2
    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen einen Anlagevermittler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 4 U 98/07

    Vermittlung von Kapitalanlagen unter mit Provisionen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Vielmehr ist ein Vermögensschaden des Anlegers, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an dem Anlagemodell beteiligt hätte, bereits dann anzunehmen, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Peis nicht wert ist (BGH NJW 2004, 1861) bzw. - bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - wegen der mit ihr verbundenen Risiken für die Zwecke des Anlegers nicht uneingeschränkt brauchbar ist (BGH WM 1997, 2309; WM 2005, 929; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007 - 4 U 98/07 - zitiert nach juris ).

    Insbesondere steht entgegen der Ansicht des Klägers die Entscheidung des OLG Hamm vom 20.11.2007 - 4 U 98/07 - (zitiert nach juris ) nicht entgegen, weil es im dort entschiedenen Fall um die Tätigkeit eines Anlageberaters, nicht eines Anlagevermittlers ging und auch nicht erkennbar ist, dass dem dortigen Anleger ein Widerrufsrecht in der Beitrittserklärung eingeräumt worden war.

  • OLG Karlsruhe, 16.02.2004 - 18 UF 247/03

    Versorgungsausgleich: Dynamik der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes in

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Auch wenn der Anleger, der einen Sachkundigen hinzuzieht, weil er selbst nicht über die notwendigen Kenntnisse verfügt, grundsätzlich den Informationen des Anlagevermittlers vertrauen darf (BGH NJW 2004, 1808), hat er die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Informationsquellen jedenfalls zu nutzen, wenn der Vermittler einerseits die von ihm beworbenen Anlage als praktisch risikolos darstellt, der Anleger andererseits gleichzeitig mit der Beitrittserklärung ausdrücklich zweifach schriftlich auf den Inhalt des mit der Anlageentscheidung übergebenen Prospekts aufmerksam gemacht wird.
  • KG, 21.03.2005 - 8 W 65/04

    Streitwertbemessung: Wirtschaftliche Identität zwischen Antrag auf

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Insoweit ist mit dem Kammergericht (MDR 2005, 898) von einer wirtschaftlichen Identität der Anträge auszugehen.
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Entsprechend ist entgegen der Ansicht des Klägers auch die Rechtsprechung zur Frage eines etwaigen Mitverschuldens eines Anlegers, der sich auf die mündlichen Ausführungen des Anlagevermittlers verlässt und dessen Angaben nicht anhand eines Prospektes verifiziert, auf den hier zu entscheidenden Fall nicht zu übertragen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008 - I-16 U 275/06 Rz. 63 - zitiert nach juris ).
  • BGH, 28.10.1987 - VIII ZR 206/86

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für Motorenöl gem. § 433 Abs. 2 BGB -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Zwar stellt der Verzug des Schuldners grundsätzlich kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO dar (BGH NJW 2000, 2280), doch wird die Klage auf Feststellung des Annahmeverzuges bei Zug-um-Zug-Leistungen wegen §§ 756, 765 ZPO zugelassen (vgl. BGH WM 87, 1496, 1498).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Diese mangelnde Eignung ist der Art der Anlage inhärent, so dass der Anleger, der aufgrund einer fehlerhaften Empfehlung eine risikobehaftete und damit eigentlich nicht gewünschte Kapitalanlage erwirbt, in der Regel bereits durch den Erwerb geschädigt ist (BGH WM 1991, 1303; 94 504).
  • BGH, 06.02.2006 - II ZR 329/04

    Voraussetzungen der Prospekthaftung; Anforderungen an die Darstellung sog.

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Ist infolge der Pflichtverletzung ein nachteiliger Vertrag über eine Beteiligung abgeschlossen worden, richtet sich der Anspruch auf Ersatz des aufgewandten Betrages und etwaiger Folgeschäden Zug um Zug gegen Übertragung des erworbenen Gegenstandes (BGH NJW 2006, 2042).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Der Verletzte soll es nicht in der Hand haben, einseitig die Verjährungsfrist dadurch zu verlängern, dass er die Augen vor einer sich ihm aufdrängenden Kenntnis verschließt (OLG Frankfurt, Urteil vom 28.05.2008 - 23 U 63/07 - zitiert nach juris ).
  • BGH, 08.03.2005 - XI ZR 170/04

    Zur Verjährung von deliktsrechtlichen Schadenersatzansprüchen beim Erweb von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Vielmehr ist ein Vermögensschaden des Anlegers, der sich bei zutreffender Unterrichtung nicht an dem Anlagemodell beteiligt hätte, bereits dann anzunehmen, wenn die Anlage - aus welchen Gründen auch immer - den gezahlten Peis nicht wert ist (BGH NJW 2004, 1861) bzw. - bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung - wegen der mit ihr verbundenen Risiken für die Zwecke des Anlegers nicht uneingeschränkt brauchbar ist (BGH WM 1997, 2309; WM 2005, 929; OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2007 - 4 U 98/07 - zitiert nach juris ).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 12 U 140/08
    Ist der Gläubiger durch eine Pflichtverletzung zum Abschluss eines für ihn nachteiligen Vertrages veranlasst worden, muss der Schuldner den Gläubiger so stellen, als hätte dieser die nachteiligen Dispositionen nicht getroffen (vgl. BGH NJW 2004, 1868).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • OLG München, 18.01.2008 - 20 U 3657/07

    Kapitalanlagevermittlung: Beratungsfehler eines Anlagevermittlers durch

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2006 - 6 U 84/05

    Voraussetzungen für einen stillschweigend geschlossenen Anlageberatungsvertrag -

  • BGH, 19.04.2000 - XII ZR 332/97

    Rechtsschutzbedürfnis bei Feststellungsklage

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Unabhängig von solchen konkreten Anlässen mag ein Anleger zwar im eigenen Interesse gehalten sein, einen übergebenen Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.); grobe Fahrlässigkeit fällt ihm dann jedoch nach Einschätzung des Senats nicht zur Last (ebenso OLG München, Urt. v. 06.09.2006, 20 U 2694/06; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007, 4 U 98/07; a.A. OLG Celle, MDR 2009, 438 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2008, I-16 U 275/06; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.02.2009, 12 U 140/08).
  • OLG Brandenburg, 03.03.2010 - 4 U 40/09

    Kapitalanlagevermittlung: Schadensersatz auf Grund Zustandekommens eines

    Deshalb kommt es auch auf die Erwägungen in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 19.02.2009 - 12 U 140/08 -, das der Beklagte mit Schriftsatz vom 23.02.2010 in Bezug genommen hat, nicht an.
  • OLG Brandenburg, 30.04.2009 - 12 U 225/08

    Kapitalanlagerecht: Umfang der Beratungspflicht bei steuersparenden, finanzierten

    Erwirbt der Anleger eine für seine Zwecke ungeeignete oder nicht werthaltige Anteile, so tritt der Schaden bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, Urteil vom 19.02.2009, zitiert nach juris; BGH WM 1991, 1303; 94 504).

    Ein solches Verhalten liegt etwa vor, wenn ein Anleger einen ihm erst nach Unterzeichnung der Beitrittserklärung zu einem Immobilienfonds übergebenen Prospekt nicht zur Kenntnis nimmt, aus dem sich die Risiken der gewählten Geldanlage ohne weiteres entnehmen lassen (so der Senat bereits im Rechtsstreit 12 U 140/08, a. a. O.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.04.2008, a. a. O.).

  • LG Detmold, 07.05.2009 - 9 O 361/08

    Anlageberatung, Verjährung

    Dass die Klägerin diesen Anhaltspunkten nicht nachgegangen ist, ist als grobes Verschulden gegen die Wahrung ihrer Eigeninteressen anzusehen (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 19.02.2009, 12 U 140/08 und OLG Frankfurt, Urteil vom 14.01.2008, Az: 18 U 28/07, beide bei JURIS).
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