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   OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 2 Ws 43/08, 2 Ws 44/08   

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https://dejure.org/2009,33600
OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 2 Ws 43/08, 2 Ws 44/08 (https://dejure.org/2009,33600)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 Ws 43/08, 2 Ws 44/08 (https://dejure.org/2009,33600)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 Ws 43/08, 2 Ws 44/08 (https://dejure.org/2009,33600)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung einer Grundentscheidung über die notwendigen Auslagen bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens, dessen Wiederaufnahme und neuerlicher Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 170 Abs. 2; StPO § 467a Abs. 1
    Auslegung einer Grundentscheidung über die notwendigen Auslagen bei Einstellung des Ermittlungsverfahrens, dessen Wiederaufnahme und neuerlicher Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 25.02.2016 - LVerfG 9/15

    Teilweise erfolgreicher Antrag im Organstreitverfahren gegen Ablehnung eines

    v. 10.10.2006 - Vf. 19-VIa-06 -, DÖV 2007, 228 = juris Rn. 26 für die qualifizierte Ausschussminderheit; NdsStGH, Urt. v. 24.10.2014 - StGH 7/13 -, NordÖR 2015, 16 = juris Rn. 52; vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 17, wonach insoweit Anspruch auf Erhebung eines bestimmten Beweises durch den Untersuchungsausschuss die qualifizierte Minderheit der Ausschussmitglieder hat; vgl. ferner BVerfGE 105, 197, 220).

    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 25 u. Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -, LKV 2004, 177 = juris Rn. 41).

    Während der Ausschuss Beweisanträgen einer qualifizierten Ausschussminderheit grundsätzlich Folge zu leisten hat, ist er nicht gehalten, anderen Anträgen oder Verlangen nachzukommen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95 = juris Rn. 20).

  • KG, 05.03.2014 - 2 Ws 456/13

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Rechtstaatswidrigkeit einer

    In den Urteilsgründen ist nicht die Rede davon, dass der Betroffene die Tat aus einer negativen Grundhaltung gegen die sozialistische Ordnung heraus begangen habe (zum Indizcharakter dieser Formulierung vgl. Senat, Beschlüsse vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 239/09 REHA - und 9. April 2008 - 2 Ws 44/08 REHA -).

    Dass allein die ablehnende Haltung des Betroffenen gegenüber der ehemaligen DDR Anlass gewesen wäre, ihn mit einem Strafverfahren zu überziehen (zu dieser Voraussetzung für die Annahme einer politisch motivierten Verurteilung vgl. OLG Jena VIZ 1995, 191; Senat VIZ 1996, 615; Beschlüsse vom 13. Juli 2009 - 2 Ws 239/09 REHA - und 9. April 2008 - 2 Ws 44/08 REHA - Schröder in Bruns/Schröder/Tappert, StrRehaG, § 1 Rdn. 82), kann nicht festgestellt werden.

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - LVerfG 5/15

    Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren - Ablehnung eines Beweisantrags durch

    Daher ist grundsätzlich auch eine Fraktion als Teil und ständige Gliederung des Landtages an Stelle oder neben der in Art. 34 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1 LV genannten Minderheit befugt, in Prozessstandschaft für das Parlament eine Verletzung der daraus folgenden Rechte geltend zu machen (vgl. auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, LVerfGE 20, 95, 100 und Beschl. v. 16.10.2003 - 95/02 -,LVerfGE 14, 179, 189).

    11 auch BbgVerfG, Beschl. v. 19.02.2009 - 44/08 -, a.a.O. S. 99).

  • VG Hamburg, 06.01.2010 - 20 E 3486/09

    Untersuchungsausschuss; Betroffener; Ausschluss; Öffentlichkeit; Beweiserhebung

    Dementsprechend kann der Antragsteller den Anspruch nur gegenüber dem Untersuchungsausschuss - also dem Antragsgegner zu 2) - geltend machen, welcher die beanstandete Maßnahme selbst erlassen hat bzw. zukünftig nur erlassen kann (vgl. BVerfG, Urt. v. 8.4.2002 - 2 BvE 2/01 - , juris und Beschl. v. 15.6.2005, BVerfGE 113, 113 (120); VerfGH Sachsen, Urt. v. 21.11.2008 - Vf. 99-I-08 -, juris; VerfG Brandenburg, Beschl. v. 19.2.2009 - 44/08 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 15/10

    Keine Beweiserhebung über Einflussnahme von Wendelin von Boch auf

    Fehlt es an solchen, können nicht fremde Rechte, die deren Inhaber gar nicht wahrnehmen will, ins Feld geführt werden (vgl. VerfG Brandenburg, Beschl.v. 19.2.2009 - 44/08 - LKV 2009, 365; VerfGH Sachsen, Beschl. v. 31.1.2008 - Vf. 84-I-07).
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