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   OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08   

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https://dejure.org/2009,43210
OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08 (https://dejure.org/2009,43210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2009 - 5 U 157/08 (https://dejure.org/2009,43210)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 5 U 157/08 (https://dejure.org/2009,43210)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08
    Diese nach § 922 Abs. 2 ZPO gebotene Wirksamkeitszustellung ist zugleich Vollziehungszustellung im Sinne von § 929 Abs. 2 ZPO (BGH MDR 1993, 268 [BGH 22.10.1992 - IX ZR 36/92]).
  • BGH, 13.04.1989 - IX ZR 148/88

    Festsetzung von Ordnungsmitteln aufgrund einer einstweiligen Verfügung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08
    Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch gemacht hat (BGH MDR 1989, 988 [BGH 13.04.1989 - IX ZR 148/88]; MDR 1991, 242).
  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 211/89

    Wirksamkeit einer nach Ablauf der Vollziehungsfrist eines Arrestbefehls

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U 157/08
    Dem Sinn und Zweck der Frist des § 929 Abs. 2 ZPO, eine Vollziehung der einstweiligen Verfügung nach längerer Zeit und unter veränderten Umständen zu verhindern, ist genügt, wenn der Verfügungskläger innerhalb der Vollziehungsfrist die Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen den Verfügungsbeklagten beantragt und damit von der einstweiligen Verfügung Gebrauch gemacht hat (BGH MDR 1989, 988 [BGH 13.04.1989 - IX ZR 148/88]; MDR 1991, 242).
  • BGH, 06.05.2010 - V ZB 193/09

    Abschiebungshaft: Beachtung des Beschleunigungsgrundsatzes bei der Beschaffung

    Das bedeutet jedoch keinen dem Betroffenen zurechenbaren Umstand, durch den ein Abschiebungshindernis geschaffen worden ist (Senat, aaO; OLG München OLGR 2009, 754, 755).
  • OLG Köln, 05.08.2016 - 28 W 4/16

    Anforderungen an die Vollziehung einer auf die Vornahme einer unvertretbaren

    OLG Hamm v. 07.01.1993 - 14 W 194/92, NJW-RR 1993, 959 sowie OLG Brandenburg v. 19.02.2009 - 5 U 157/08, OLGReport 2009, 754 und allgemein etwa auch MüKo-ZPO/ Drescher , ZPO, 4. Aufl. 2012, § 938 Rn. 49; Musielak/ Huber , ZPO, 13. Aufl. 2016, § 936 Rn. 5 und Teplitzky , FS Kreft, 2004, 163 ff. jeweils m.w.N.).
  • LG Coburg, 12.08.2021 - 22 O 889/20

    Aufhebung der einstweiligen Verfügung mangels Zustellung

    Da der Gläubiger seinen Vollziehungswillen betätigen muss, kommt der Amtszustellung für sich alleine keine fristwahrende Wirkung zu (BGHZ 120, 73; OLG München BeckRS 2010, 17363; OLG Düsseldorf MDR 2010, 652; OLG Stuttgart NJW-RR 2009, 696; OLG Brandenburg OLGR 2009, 754; BeckRS 2014, 19354; OLG Hamburg OLGR 2006, 572).
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