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   OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20   

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https://dejure.org/2021,4281
OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20 (https://dejure.org/2021,4281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.02.2021 - 13 UF 36/20 (https://dejure.org/2021,4281)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Februar 2021 - 13 UF 36/20 (https://dejure.org/2021,4281)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • familienrecht-deutschland.de

    Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Auslegung eines Ehevertrages (sog. »Andeutungstheorie«); Ausschluß von Betriebsvermögen; Auskunfts- und Belegverpflichtungen im Stufenverfahren zur Vorbereitung eines etwaigen Zugewinnausgleichsanspruchs.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 48/11

    Ehevertrag: Wirksamkeit der Vereinbarung einer Gütertrennung; Bedeutung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
    Da ein Auskunfts- und Beleganspruch gemäß §§ 1379, 1375 Abs. 2 BGB nicht in Betracht kommt, soweit der Zugewinnausgleich wirksam ausgeschlossen ist (vgl. BGH FamRZ 2013, 269), ist ein Anspruch der Antragsgegnerin insoweit bereits dem Grunde nach nicht gegeben.
  • OLG Brandenburg, 12.12.2013 - 9 UF 112/13

    Familienrecht: Scheidungsverfahren; Auskunftsanspruch eines Ehegatten im Rahmen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
    Diesbezüglich schuldet er, da die zusätzlichen Angaben vom 19.12.2019 keine Korrektur der Auskunft vom 31.05.2019 darstellen und damit deren Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigen, sondern allein die Ausgaben des Antragsgegners nach der Trennung chronologisch auflisten, nicht die Erstellung eines neuen, die bisherigen Angaben zusammenfassenden Bestandsverzeichnisses, das aus mehreren Teilverzeichnissen bestehen kann, wenn die Übersichtlichkeit gewahrt ist (vgl. 1. Senat des Brandenburgischen Oberlandesgerichts, B. v. 12.12.2013, 9 UF 112/13, NJW-RR 2014, 519).
  • BGH, 20.10.1989 - V ZR 341/87

    Vermietung einer Sache durch den Nießbraucher

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
    Mietverträge sind zur Ermittlung des Werts des Nießbrauchs grundsätzlich geeignet, da die Vermietung der dem Nießbrauch unterliegenden Sache durch den Nießbrauchsberechtigten eine typische Selbstausübung des Nießbrauchs darstellt (vgl. BGH NJW 1990, 443).
  • BGH, 29.05.2002 - XII ZR 263/00

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Abfindung von Unterhalt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
    Bei der Auslegung des hiesigen formbedürftigen (§§ 1408, 1410 BGB) Vertrags können außerhalb der Vertragsurkunde liegende, eine ergänzende Vertragsauslegung rechtfertigende Umstände nur berücksichtigt werden, wenn der von einem Vertragspartner behauptete rechtsgeschäftliche Wille der Beteiligten in der formgerechten Urkunde einen wenn auch nur unvollkommenen oder andeutungsweisen Ausdruck gefunden hat, sogenannte "Andeutungstheorie" (BGH NJW-RR 2002, 1513; Reetz a. a. O. § 1408 Rn. 79).
  • OLG Brandenburg, 05.03.2019 - 13 WF 27/19

    Auskunftserteilung im Zugewinnausgleichsverfahren - Erfüllung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.02.2021 - 13 UF 36/20
    Die in der Auskunft vom 31.05.2019 (Bl. 44) enthaltene Bezifferung des Jahreswerts des Nießbrauchs ersetzt auch zusammen mit der Bezifferung des Verkehrswerts der Eigentumswohnungen in § 2 des vom Antragsteller vorgelegten Vertrags vom 22.05.2017 (Bl. 160, 161) nicht die geschuldete Auskunft zu den wertbildenden Faktoren, die eine hinreichend verlässliche Wertermittlung des Nießbrauchs ermöglichen (vgl. Senat, FamRZ 2019, 1601).
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