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   OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18   

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https://dejure.org/2020,7041
OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18 (https://dejure.org/2020,7041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2020 - 9 UF 134/18 (https://dejure.org/2020,7041)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2020 - 9 UF 134/18 (https://dejure.org/2020,7041)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • familienrecht-deutschland.de

    Gesellschaftsrecht; Auseinandersetzung einer von geschiedenen Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR betriebenen Rechtsanwaltssozietät.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    FamFG § 117 Abs. 1 S. 1; BGB §§ 730 ff.; BGB § 242
    Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR betriebenen Rechtsanwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auseinandersetzung einer vormals von Eheleuten gemeinsam in der Form einer GbR betriebenen Rechtsanwaltssozietät; Mitwirkungspflichten an der gemeinsamen Erstellung einer Auseinandersetzungsbilanz; Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch aus gesellschaftsrechtlicher ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG München, 24.03.2016 - 23 U 3886/15

    Anspruch auf Überlassung einer Vereinsmitgliederliste

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Der BGH hat insoweit judiziert, dass im Falle der Speicherung zu beauskunftender Informationen in einer Datenverarbeitungsanlage, ein Ausdruck der geforderten Informationen oder auch deren Übermittlung in elektronischer Form verlangt werden kann (BGH ZIP 2010, 2397 - Rdnr. 4 bei juris; OLG München Urteil vom 24. März 2016, Az. 23 U 3886/15 - Rdnr. 13 bei juris); aus dieser - auch nicht näher begründeten - Formulierung lässt sich ein Anspruch auf Herausgabe in Papierform nicht herleiten.
  • BGH, 07.04.2008 - II ZR 181/04

    Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Fortsetzungsklausel; Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Soweit das Amtsgericht schließlich dem Antragsgegner oder einem von ihm beauftragten und zur Verschwiegenheit verpflichteten Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer umfangreiche Einsichtsrechte in vorhandene Originalunterlagen der Buchführung und in Mandantenakten zuerkannt hat, ist das nicht zu beanstanden, sondern aus § 716 BGB gerechtfertigt; auch sonstige Rechtsgründe, wie etwa ein besonderes Geheimhaltungsinteresse insoweit stehen dem nicht entgegen (vgl. dazu BGH NZG 2008, 623 - Rdnr. 29 bei juris).
  • BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09

    Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Der BGH hat insoweit judiziert, dass im Falle der Speicherung zu beauskunftender Informationen in einer Datenverarbeitungsanlage, ein Ausdruck der geforderten Informationen oder auch deren Übermittlung in elektronischer Form verlangt werden kann (BGH ZIP 2010, 2397 - Rdnr. 4 bei juris; OLG München Urteil vom 24. März 2016, Az. 23 U 3886/15 - Rdnr. 13 bei juris); aus dieser - auch nicht näher begründeten - Formulierung lässt sich ein Anspruch auf Herausgabe in Papierform nicht herleiten.
  • BGH, 27.03.1995 - II ZR 3/94

    Geschäftsführung in der Abwicklungsgesellschaft - Liquidation einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Andererseits fehlen hinreichend belastbare Anknüpfungstatsachen dafür, dass sich die Antragstellerin hier treuwidrig verhalten, den Antragsgegner von allen erforderlichen Maßnahmen zur Abwicklung der Gesellschaft und der Fortführung einer nennenswerten Zahl von Mandaten auch in seiner Person ausgeschlossen und den gesamten Mandantenstamm der Sozietät für sich vereinnahmt hätte (so aber bei BGH NJW-RR 1995, 1182 - Rdnr. 9 f. und 12 bei juris).
  • BGH, 12.07.2016 - II ZR 74/14

    Rechtanwaltssozietät in der Rechtsform einer BGB-Gesellschaft: Anspruchsgegner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Jenseits dieser Erwägungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Auseinandersetzung der GbR nicht ohne Weiteres auch der Goodwill in Form des Wertes der Mandate zu berechnen und aufzuteilen ist, wenn nach dem Ergebnis der Teilung die einzelnen Gesellschafter nicht ein Umsatzvolumen mitgenommen haben sollten, das ihrem Anteil am Gewinn entspricht (vgl. dazu BGH MDR 2010, 1197 und vorgehend OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2008, Az. 15 U 64/07; bestätigt erneut mit BGH MDR 2016, 1098 - Rdnr. 16 bei juris).
  • OLG Hamm, 31.01.2007 - 8 U 168/05

    Auskunftsanspruch für Honorarzahlungen nach Auflösung einer Rechtsanwaltssozietät

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Jenseits dessen lässt sich ein Auskunftsanspruch allein aus gesellschaftsrechtlicher Treuepflicht (§ 242 BGB) begründen, der wiederum nur besteht, wenn die zwischen den Beteiligten bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der berechtigte Mit-Gesellschafter in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seiner Rechte im Unklaren ist und der andere die erforderlichen Auskünfte zur Beseitigung der Ungewissheit unschwer erteilen kann (OLG Hamm, Urteil vom 31. Januar 2007, Az. 8 U 168/05 - Rdnr. 91 f. bei juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, 7. Zivilsenat - Beschluss vom 6. Juni 2007, Az. 7 U 166/06 - Rdnr. 18 bei juris).
  • BGH, 22.03.2011 - II ZR 206/09

    BGB-Gesellschaft: Rechnungslegungspflicht des die Liquidation betreibenden

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Soweit der Antragsgegner seine weitergehenden Ansprüche auf Rechnungslegung bzw. auf die Entscheidung des BGH vom 22. März 2011, Az. II ZR 206/09, zu stützen sucht, kann er damit keinen Erfolg haben, weil ein grundlegend abweichender Sachverhalt vorliegt.
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 15 U 64/07

    Geltendmachung von Pensionsansprüchen gegenüber einer Gesellschaft im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Jenseits dieser Erwägungen ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass bei der Auseinandersetzung der GbR nicht ohne Weiteres auch der Goodwill in Form des Wertes der Mandate zu berechnen und aufzuteilen ist, wenn nach dem Ergebnis der Teilung die einzelnen Gesellschafter nicht ein Umsatzvolumen mitgenommen haben sollten, das ihrem Anteil am Gewinn entspricht (vgl. dazu BGH MDR 2010, 1197 und vorgehend OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Dezember 2008, Az. 15 U 64/07; bestätigt erneut mit BGH MDR 2016, 1098 - Rdnr. 16 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 16.05.2013 - 9 UF 35/12

    Ehescheidungsrecht: Zulässigkeit eines vollständigen Ausschlusses von Unterhalts-

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Die Beteiligten sind rechtskräftig geschiedene Eheleute (Beschluss des Senates vom 16. Mai 2013, Az. 9 UF 35/12).
  • BGH, 22.10.2014 - XII ZB 385/13

    Stufenklage auf Trennungsunterhalt: Erfüllung des Auskunftsanspruchs durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.03.2020 - 9 UF 134/18
    Zwar judiziert der BGH tatsächlich den Grundsatz der Einheitlichkeit des Auskunftsanspruchs (vgl. dazu FamRZ 2015, 127 - Rdnr. 17 ff. bei juris FamRZ 1983, 996 -Rdnr. 21 bei juris).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2007 - 7 U 166/06

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Auskunftspflicht im Rahmen eines

  • BGH, 05.03.2015 - I ZB 74/14

    Markenrechtlicher Auskunftsanspruch: Berücksichtigung des

  • BGH, 31.05.2010 - II ZR 29/09

    Auseinandersetzung einer Freiberuflersozietät: Teilung der Sachwerte verbunden

  • BGH, 29.06.1983 - IVb ZR 391/81

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit des Unterhaltsberechtigten; Umfang des

  • BGH, 05.12.2018 - XII ZB 418/18

    Inhaltliche Anforderungen an eine Beschwerdebegründung in Ehesachen und

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