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   OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19   

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https://dejure.org/2023,9345
OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19 (https://dejure.org/2023,9345)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2023 - 7 U 106/19 (https://dejure.org/2023,9345)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2023 - 7 U 106/19 (https://dejure.org/2023,9345)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Zu berücksichtigen ist der Wortlaut der Erklärungen, darüber hinaus aber auch die Umstände des Falles, wie vorausgegangene Verhandlungen, Anlass und Zweck der Erklärungen und die Interessenlage der Parteien (BGH, Urteil vom 18.05.1995 - VII ZR 11/94, NJW-RR 1995, 1391, juris Rn. 10).
  • BGH, 14.10.1998 - XII ZR 66/97

    Behandlung einer Vereinbarung über die Leistung einer Morgengabe; ... deutschen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Von einem konstitutiven Anerkenntnis kann nur ausgegangen werden, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, also von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urteil vom 14.10.1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, juris Rn. 15, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06, NJW 2008, 1589 Rn. 15).
  • BGH, 23.03.1983 - VIII ZR 335/81

    Vereinbarung eines Gewährleistungsausschluss - Abtretung eines Teilanspruchs -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Die Erklärung eines Schuldners, die gegen ihn gerichtete Forderung anzuerkennen, stellt zwar regelmäßig nur ein bestätigendes Anerkenntnis dar, mit dem alle Einwendungen tatsächlicher oder rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen werden, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder kennen musste (BGH, Urteil vom 29.09.2020 - II ZR 112/29, NJW-RR 2021, 294; Urteil vom 23.03.1983 - VIII ZR 335/81, NJW 1983, 1903 Rn. 18).
  • BGH, 29.09.2020 - II ZR 112/19

    Die Forderung der GbR gegen ihren Gesellschafter - und die Inkassozession

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Die Erklärung eines Schuldners, die gegen ihn gerichtete Forderung anzuerkennen, stellt zwar regelmäßig nur ein bestätigendes Anerkenntnis dar, mit dem alle Einwendungen tatsächlicher oder rechtlicher Natur für die Zukunft ausgeschlossen werden, die der Schuldner bei Abgabe der Erklärung kannte oder kennen musste (BGH, Urteil vom 29.09.2020 - II ZR 112/29, NJW-RR 2021, 294; Urteil vom 23.03.1983 - VIII ZR 335/81, NJW 1983, 1903 Rn. 18).
  • BGH, 14.01.2008 - II ZR 245/06

    Verpflichtung eines Vorstandsmitglieds zur Übernahme der durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Von einem konstitutiven Anerkenntnis kann nur ausgegangen werden, wenn die mit ihm übernommene Verpflichtung von ihrem Rechtsgrund, also von ihren wirtschaftlichen und rechtlichen Zusammenhängen gelöst und allein auf den im Versprechen zum Ausdruck gekommenen Leistungswillen des Schuldners gestellt werden soll (BGH, Urteil vom 14.10.1998 - XII ZR 66/97, NJW 1999, 574, juris Rn. 15, Urteil vom 14.01.2008 - II ZR 245/06, NJW 2008, 1589 Rn. 15).
  • BGH, 07.05.2015 - VII ZR 145/12

    Vergütungsklage nach Bestellerkündigung eines Werklieferungsvertrages: Behandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2023 - 7 U 106/19
    Die Erhebung der Anschlussberufung war aber dennoch nicht gemäß § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO verfristet, da die Fristsetzung entgegen § 524 Abs. 3 Satz 2 ZPO nicht unter Hinweis auf die Wirkung des Fristablaufs gesetzt worden ist, § 521 Abs. 2 Satz 2, 277 Abs. 2 ZPO (BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12, MDR 2015, 909, juris Rz. 41).
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