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   OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07   

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https://dejure.org/2008,14776
OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07 (https://dejure.org/2008,14776)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.06.2008 - 5 U 78/07 (https://dejure.org/2008,14776)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - 5 U 78/07 (https://dejure.org/2008,14776)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 133; BGB § 157; BGB § 433
    Auslegung der Kaufpreisvereinbarung bei langfristigem Ankaufsrecht der Erbbauberechtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme eines einheitlichen Rechtsmittels bei Einlegung des Rechtsmittels sowohl durch die Hauptpartei als auch den Streithelfer; Kontrolle von festgestellten Tatsachen in geringerem Umfang durch das Berufungsgericht aufgrund der Verweisung des § 513 Abs.1 ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03

    Überprüfung einer Individualvereinbarung in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07
    Aus dieser Verweisung und dem Regelungsgehalt des § 546 ZPO ergibt sich nicht, dass das Berufungsgericht - bei der Kontrolle des vom erstinstanzlichen Gericht ermittelten Inhalts einer Vereinbarung - die mit der richterlichen Vertragsauslegung verbundene rechtliche Würdigung festgestellter Tatsachen in geringerem - nämlich revisionsrechtlich beschränktem - Umfang überprüfen dürfte als die von der Vorinstanz festgestellte Tatsachengrundlage des Vertragsinhalts, für deren Überprüfung § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gilt (vgl. BGH NJW 2004, 2751).
  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07
    Reichen, wie hier, sowohl Hauptpartei als auch Streithelfer (§ 67 ZPO) Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1990, 190; NJW 1993, 2944; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., Vor § 511 Rn. 24 m.w.N.), über das auch nur einheitlich entschieden werden kann.
  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07
    Auch unter Einbeziehung der außerhalb des Erklärungsaktes liegenden Begleitumstände in die Auslegung, soweit sie einen Sinngehalt der Erklärung zulassen (vgl. BGH NJW-RR 2000, 1002), folgt nichts anderes.
  • BGH, 01.07.1993 - V ZR 235/92

    Einheitliches Rechtsmittel der Hauptpartei und Streithelfer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.06.2008 - 5 U 78/07
    Reichen, wie hier, sowohl Hauptpartei als auch Streithelfer (§ 67 ZPO) Rechtsmittelschriften ein, so handelt es sich um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1990, 190; NJW 1993, 2944; Zöller-Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., Vor § 511 Rn. 24 m.w.N.), über das auch nur einheitlich entschieden werden kann.
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