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   OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22   

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https://dejure.org/2022,29899
OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22 (https://dejure.org/2022,29899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.08.2022 - 3 W 90/22 (https://dejure.org/2022,29899)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. August 2022 - 3 W 90/22 (https://dejure.org/2022,29899)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2022, 282
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2014 - XII ZB 444/13

    Verfahrenspflegervergütung im betreuungsgerichtlichen Genehmigungsverfahren für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22
    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 24.9.2014 - XII ZB 444/13, BeckRS 2014, 21091 m.w.N.) ist § 1835 Abs. 3 BGB auf den anwaltlichen Verfahrenspfleger anwendbar.
  • OLG Brandenburg, 19.12.2013 - 3 Wx 5/12

    Erbrecht: Anforderungen an den Nachweis der Echtheit eines handschriftlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22
    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 m. w. Nw.; Beschluss vom 08.04.2014 - 3 W 50/13).
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22
    Diese Entscheidung konnte der Beschwerdegegner daher noch solange ändern, wie die Vergütung beziehungsweise die Auslagen nicht rechtskräftig festgesetzt worden sind (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 25.1.2007 - 15 W 311/06, BeckRS 2007, 5897 zur Vergütung eines Rechtsanwalts als Betreuer).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 462/16

    Betreuungssache: Entscheidung des Beschwerdegerichts über eine befristete

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22
    Eine ordnungsgemäße Abhilfeentscheidung ist keine Verfahrensvoraussetzung für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens vor dem Beschwerdegericht (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2017 - XII ZB 462/16 - BeckRS 2017, 104080).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2014 - 3 W 50/13

    Rechtsstellung eines gewerblichen Erbenermittlers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.08.2022 - 3 W 90/22
    Eine unzureichende Abhilfeentscheidung kann - in entsprechender Anwendung von § 69 Abs. 1 Satz 2 FamFG - dazu führen, dass die Sache, ohne dass die angefochtene Entscheidung aufgehoben wird, zur erneuten ordnungsgemäßen Durchführung des Abhilfeverfahrens an das erstinstanzliche Gericht zurückgegeben wird (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 3 Wx 5/12 m. w. Nw.; Beschluss vom 08.04.2014 - 3 W 50/13).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2022 - 3 W 106/22
    Solange der Festsetzungsbeschluss gemäß § 168 FamFG nicht in formelle (§ 45 FamFG) und damit auch in materielle Rechtskraft (analog § 322 ZPO) erwächst, kann der Verfahrenspfleger mithin seine zunächst getroffene Entscheidung revidieren und die Festsetzung der Vergütung nach dem Rechtsanwaltsgebührengesetz in einem neuen Antrag beantragen.Die Entscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 168 FamFG ist der materiellen Rechtskraft im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO fähig (vgl. Krätzschel/Firsching/Graf, Nachlassrecht § 41 Rn. 135; BayObLG Beschluss vom 22.8.1997 - 3Z BR 211, 212/97, BeckRS 9998, 74306; Senatsbeschluss vom 19.08.2022 - 3 W 90/22 -).
  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 3 W 106/22

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers; Nach dem RVG zu bemessende

    Die Entscheidung des Nachlassgerichts gemäß § 168 FamFG ist der materiellen Rechtskraft im Sinne des § 322 Abs. 1 ZPO fähig (vgl. Krätzschel/Firsching/Graf, Nachlassrecht § 41 Rn. 135; BayObLG Beschluss vom 22.8.1997 - 3Z BR 211, 212/97, BeckRS 9998, 74306; Senatsbeschluss vom 19.08.2022 - 3 W 90/22 -).
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