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OLG Brandenburg, 19.09.2018 - 13 UF 57/18 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Mindestunterhalt - gesteigerte Erwerbsobliegenheit und Anforderungen an die Darlegung einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit; Dynamisierung im Mangelfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6)
- OLG Brandenburg, 04.09.2019 - 13 UF 77/19
Beschwerde gegen die Festsetzung von Mindestunterhalt
Die nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und einträgliche Erwerbstätigkeiten auszuüben, trifft auch den berufstätigen Unterhaltsschuldner, dessen vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht, und legt ihm auf, sich um besser bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten zu bemühen (…vgl. Wendl/Klinkhammer, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. § 2 Rn. 244 m.w.N.), wobei ihm auch eine Tätigkeit über 40 Wochenarbeitsstunden hinaus bis zu 48 Stunden nach Maßgabe von §§ 3, 9 Abs. 1 ArbZG einschließlich Nebentätigkeiten angesonnen werden kann (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2014, 133; Senat NZFam 2018, 1095, jew. m.w.N.).Allein aus der Tatsache, dass ein Unterhaltsschuldner mit einem weiteren eigenen Kind und seiner Partnerin zusammenlebt, folgt für sich genommen noch nicht, dass ihm eine Nebentätigkeit nicht zumutbar sei (…vgl. BGH Beschl. v. 24.9.2014 - XII ZB 111/13, BeckRS 2014, 20122, Rn. 23; Senat NZFam 2018, 1095, m.w.N.).
Auch wenn Mindestunterhaltsansprüche im Raume stehen, kann im Fall fiktiver Einkünfte kein konkreter Vortrag verlangt werden (…vgl. BGH FPR 2009, 124, Rn. 39;… E. Hammermann in: Erman, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1603 BGB, Rn. 21a m.w.N.; Senat, Beschluss vom 19. September 2018 - 13 UF 57/18 -, juris Rn. 22).
- OLG Brandenburg, 10.01.2020 - 13 UF 184/19
Kindesunterhalt: Umgangskosten des Unterhaltsschuldners
Die nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und einträgliche Erwerbstätigkeiten auszuüben, trifft auch den berufstätigen Unterhaltsschuldner, dessen vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht, und legt ihm auf, sich um besser bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten zu bemühen (…vgl. Wendl/Klinkhammer, Unterhaltsrecht, 9. Aufl. § 2 Rn. 244 m.w.N.), wobei ihm regelmäßig auch eine Tätigkeit über 40 Wochenarbeitsstunden hinaus bis zu 48 Stunden nach Maßgabe von §§ 3, 9 Abs. 1 ArbZG einschließlich Nebentätigkeiten angesonnen werden kann (vgl. OLG Naumburg, FamRZ 2014, 133 Senat NZFam 2018, 1095, jew. m.w.N.).Auch wenn Mindestunterhaltsansprüche im Raume stehen, kann im Fall fiktiver Einkünfte kein konkreter Vortrag zu berufsbedingten Aufwendungen verlangt werden (…vgl. BGH FPR 2009, 124, Rn. 39;… E. Hammermann in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 1603 BGB, Rn. 21a m.w.N.; Senat, Beschluss vom 19. September 2018 - 13 UF 57/18 -, juris Rn. 22).
- OLG Brandenburg, 03.03.2023 - 13 UF 56/22 Zusätzlich zu der vom Antragsgegner nachgewiesenen Schulterluxation aufgrund des Sportunfalls, die eine Operation mit stationärem Krankenhausaufenthalt und Physiotherapie für die Dauer von vier Monaten erforderte (Bl. 253f.) - hätte der Antragsgegner konkrete Angaben machen müssen zu dem Ausmaß der Einschränkung seiner Erwerbsfähigkeit und zu den Anstrengungen, die er zur schnellstmöglichen Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit unternommen hat (Senat BeckRS 2019, 34698; BeckRS 2018, 26468;… BeKOGK/Wendtland § 1610 BGB Rn. 47).
- OLG Brandenburg, 12.10.2021 - 13 UF 64/18
Verzicht auf Kindesunterhalt bei Abfindungszahlung?
Die nach § 1603 Abs. 2 BGB gesteigerte Obliegenheit, seine Arbeitskraft so gut wie möglich einzusetzen und einträgliche Erwerbstätigkeiten auszuüben, trifft auch den berufstätigen Unterhaltsschuldner, dessen vorhandenes Einkommen zur Erfüllung der Unterhaltspflichten nicht ausreicht, und legt ihm auf, sich um besser bezahlte Beschäftigungsmöglichkeiten zu bemühen (…vgl. Wendl/Klinkhammer, Unterhaltsrecht, 10. Aufl. § 2 Rn. 244 m.w.N.), wobei ihm regelmäßig auch eine Tätigkeit über 40 Wochenarbeitsstunden hinaus bis zu 48 Stunden nach Maßgabe von §§ 3, 9 Abs. 1 ArbZG einschließlich Nebentätigkeiten angesonnen werden kann (vgl. Senat…, Beschluss vom 10. Januar 2020 - 13 UF 184/19 -, Rn. 14, juris ; OLG Naumburg, FamRZ 2014, 133; Senat NZFam 2018, 1095, jew. m.w.N.). - OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 13 UF 193/19
Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle
Auch wenn Mindestunterhaltsansprüche im Raume stehen, kann im Fall fiktiver Einkünfte kein konkreter Vortrag zu beruflich veranlassten Aufwendungen verlangt werden (…vgl. BGH, NJW 2009, 1410 = FPR 2009, 124 Rn. 39; Senat, NJOZ 2019, 1393;… Erman/Hammermann, BGB, 14. Aufl. 2014, § 1603 Rn. 21 a mwN). - OLG Köln, 03.08.2021 - 10 UF 44/21
Anspruch auf Kindesunterhalt Erzielbare Einkünfte bei nicht ausreichenden …
Die zukunftsbezogene Umrechnung der Ansprüche in Prozentsätze des jeweiligen Mindestunterhalts (vgl. § 1612a Abs. 1 BGB) erfolgt nach der Formel "(Anspruch + hälftiges Kindergeld) : Mindestunterhalt * 100" (vgl. OLG Brandenburg, Beschl. v. 19.09.2018 - 13 UF 57/18, zit. n. Juris), um der gebotenen Tenorierung unter getrennter Ausweisung des Prozentsatzes und des Kindergeldabzugs Rechnung tragen zu können.