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   OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96   

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https://dejure.org/1997,9510
OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1997,9510)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.1997 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1997,9510)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 1997 - 2 Ws 249/96 (https://dejure.org/1997,9510)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJ 1997, 377
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Schwerin, 20.10.1995 - 14 C 3803/95

    Anspruch auf Berücksichtigung im Vergabeverfahren zur Verpachtung ehemals

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
    Der Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG ) und die aus ihm folgende Selbstbindung der Treuhandanstalt, in deren Namen die BVVG auftritt (OLG Naumburg, AgrarR 1996, 220), an die erwähnten Richtlinien könnte hier bei Wegfall des Beschuldigten durchaus den von der Antragstellerin behaupteten Kontrahierungszwang begründen (offengelassen in OLG Naumburg, aaO; vgl. auch AG Schwerin VIZ 1996, 50 unter Berufung auf § 826 BGB ).
  • OVG Berlin, 22.01.1991 - 8 S 6.91

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges gem. § 40

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
    Obwohl die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerin Anstalten des öffentlichen Rechts und ihre Aufgaben öffentliche Aufgaben sind, wird ihre hier erörterte Tätigkeit im allgemeinen als privatrechtlich angesehen (OVG Berlin NJW 1991, 715 ; VG Berlin VIZ 1994, 692).
  • VG Berlin, 12.09.1994 - 21 A 304.94
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
    Obwohl die Treuhandanstalt und ihre Rechtsnachfolgerin Anstalten des öffentlichen Rechts und ihre Aufgaben öffentliche Aufgaben sind, wird ihre hier erörterte Tätigkeit im allgemeinen als privatrechtlich angesehen (OVG Berlin NJW 1991, 715 ; VG Berlin VIZ 1994, 692).
  • BGH, 20.02.1962 - 1 StR 496/61
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
    Unter diesen Begriff fallen "tatsächliche Erwerbs- und Gewinnaussichten, wenn ihnen der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen" (BGHSt 17, 147 - Zuschlag infolge Täuschung der Vergabestelle und dadurch Schädigung des aussichtsreichsten Mitbewerbers; vgl. auch BGHSt 19, 37 - betrügerische Zeichnung von VW-Aktien).
  • BGH, 18.07.1963 - 1 StR 130/63

    Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk-GmbH in private Hand -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.1997 - 2 Ws 249/96
    Unter diesen Begriff fallen "tatsächliche Erwerbs- und Gewinnaussichten, wenn ihnen der Geschäftsverkehr deswegen bereits wirtschaftlichen Wert beimißt, weil sie mit Wahrscheinlichkeit einen Vermögenszuwachs erwarten lassen" (BGHSt 17, 147 - Zuschlag infolge Täuschung der Vergabestelle und dadurch Schädigung des aussichtsreichsten Mitbewerbers; vgl. auch BGHSt 19, 37 - betrügerische Zeichnung von VW-Aktien).
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