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   OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09   

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https://dejure.org/2009,19217
OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - 7 W 2/09 (https://dejure.org/2009,19217)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spezialität des § 227 Abs. 4 S. 3 Zivilprozessordnung (ZPO) über die allgemeine Regelung über die Eröffnung des Rechtsmittels der sofortigen Beschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 227 Abs. 4 S. 3; ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 2
    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer Terminsverlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 406
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2004 - 9 W 15/04

    Korrektur der Entscheidung über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
    Dessen entsprechende Anwendung kommt immer dann in Betracht, wenn eine Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt (OLG Frankfurt/Main NJW 2004, 3049, 3050; Zöller/Greger, a.a.O., § 252, Rn. 1; MünchKomm./Gehrlein a.a.O.; Stein/Jonas/Roth a.a.O.).
  • OLG München, 30.12.1987 - 5 W 3563/87

    Anspruch auf eine gerichtliche Terminaufhebung nur bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2009 - 7 W 2/09
    In Fällen, in denen das Gericht der Sachbehandlung Fortgang gibt, kommt eine analoge Anwendung des § 252 ZPO allenfalls dann in Betracht, wenn das Verfahren entgegen einem Ruhens- oder Aussetzungsgesuch der Partei fortgesetzt wird (vgl. OLG München NJW-RR 1989, 64; Zöller/Greger a.a.O.).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2013 - 8 W 771/13

    Beschwerde gegen die Ablehnung eines Terminsverlegungsantrages: Behandlung durch

    Da die unberechtigte Ablehnung einer Terminsverlegung die Verletzung rechtlichen Gehörs bedeuten kann, wird entgegen § 227 Abs. 4 ZPO eine Anfechtbarkeit der Gerichtsentscheidung etwa in Fällen willkürlicher Ungleichbehandlung oder wenn die Maßnahme des Gerichts faktisch zum Stillstand des Verfahrens führt, bejaht (Hüßtege in Thomas/Putzo, ZPO, 34. Aufl. 2013, § 227 Rn. 35; Stöber in Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 227 Rn. 28; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen eine Terminsverlegung um 4 Monate: OLG Düsseldorf 26.09.2006, 24 W 59/06, OLGR Düsseldorf 2007, 533; vgl. zum Fall einer Beschwerde bei Ablehnung eines Verlegungsgesuchs Brandenburgisches Oberlandesgericht 20.01.2009, 7 W 2/09, MDR 2009, 406; vgl. zum Fall einer Beschwerde gegen Ablehnung der Terminsaufhebung OLG München 30.12.1987, 5 W 3563/87 u. 3596/87, NJW-RR 1989, 64).
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