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OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtsstellung des Eigentümers im Verfahren der Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsstellung des Eigentümers im Verfahren der Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Cottbus, 09.02.2010 - 3 O 229/08
- OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10
- BGH, 25.04.2013 - IX ZR 30/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.01.2008 - V ZB 99/07
Räumung einer dem Schuldner in der Zwangsversteigerung belassenen …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10
20 Der Zweck des § 149 ZVG besteht darin, dem Eigentümer als Ausnahme vom grundsätzlichen Entzug aller Verwaltungs- und Benutzungsrechte aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse und aus Billigkeitsgründen ein Wohnrecht zu gewähren, um dessen Obdachlosigkeit zu verhindern (BGH NJW-RR 2008, 679f;… Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 149 Rn 1;… Stöber, ZVG, a.a.O., § 149 Rn 1.1).Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt (BGH NZM 2008, 209f).
- OLG München, 16.06.2005 - 5 U 2553/05
Besserstellung von Familienangehörigen in der Zwangsverwaltung als im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10
Nach anderer Ansicht soll es sogar den oben dargestellten Kollisionsrechtssatz, dass der Schuldner durch die Zwangsverwaltung nicht besser stehen dürfe als im Insolvenzverfahren, nicht geben (OLG München, Beschl. v. 16.06.2005 - 5 U 2553/05 - zitiert nach juris).