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   OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10   

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https://dejure.org/2011,72872
OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10 (https://dejure.org/2011,72872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2011 - 5 U 25/10 (https://dejure.org/2011,72872)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - 5 U 25/10 (https://dejure.org/2011,72872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsstellung des Eigentümers im Verfahren der Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsstellung des Eigentümers im Verfahren der Zwangsverwaltung nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 99/07

    Räumung einer dem Schuldner in der Zwangsversteigerung belassenen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10
    20 Der Zweck des § 149 ZVG besteht darin, dem Eigentümer als Ausnahme vom grundsätzlichen Entzug aller Verwaltungs- und Benutzungsrechte aus sozialen Gründen im öffentlichen Interesse und aus Billigkeitsgründen ein Wohnrecht zu gewähren, um dessen Obdachlosigkeit zu verhindern (BGH NJW-RR 2008, 679f; Böttcher/Keller, ZVG, 5. Aufl., § 149 Rn 1; Stöber, ZVG, a.a.O., § 149 Rn 1.1).

    Einem Schuldner, dem gemäß § 149 Abs. 1 ZVG eine Eigentumswohnung belassen wurde, kann von dem Vollstreckungsgericht nicht deshalb nach § 149 Abs. 2 ZVG die Räumung aufgegeben werden, weil der Schuldner das auf sein Wohnungseigentum entfallende laufende Wohngeld nicht bezahlt (BGH NZM 2008, 209f).

  • OLG München, 16.06.2005 - 5 U 2553/05

    Besserstellung von Familienangehörigen in der Zwangsverwaltung als im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2011 - 5 U 25/10
    Nach anderer Ansicht soll es sogar den oben dargestellten Kollisionsrechtssatz, dass der Schuldner durch die Zwangsverwaltung nicht besser stehen dürfe als im Insolvenzverfahren, nicht geben (OLG München, Beschl. v. 16.06.2005 - 5 U 2553/05 - zitiert nach juris).
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