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   OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22   

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https://dejure.org/2023,2110
OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22 (https://dejure.org/2023,2110)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.01.2023 - 3 W 133/22 (https://dejure.org/2023,2110)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2023 - 3 W 133/22 (https://dejure.org/2023,2110)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • IWW

    § 2101 Abs. 1 BGB, § 2269 Abs. 1 BGB

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 2269
    Berliner Testament; Errichtung in mehreren Urkunden

  • erbrechtsiegen.de

    Ehegattentestament - Einsetzung der Kinder als Schlusserben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2101 Abs. 1 ; BGB § 2269 Abs. 1
    Voraussetzungen einer Einsetzung als Erbe im Testament; Voraussetzungen der Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft; Anforderungen an die Errichtung eines sogenannten Berliner Testaments; Abgrenzung zwischen der Einsetzung von Nacherben und Schlusserben im Testament

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2023, 75
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16

    Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    Darin liegt ein starkes Indiz dafür, dass die Eheleute keine Vor- und Nacherbschaft im Sinn hatten (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 31.07.2018 - 6 W 14/16, BeckRS 2018, 17321 Rn. 29).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2016 - 3 Wx 111/16

    Auslegung zweier gemeinschaftlicher Testamente - Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    Die gegenseitige Erbeinsetzung und die Schlusserbeneinsetzung durch die Ehegatten müssen nicht zwingend in einer Urkunde erfolgen; möglich ist es auch, diese Regelungen in verschiedenen Urkunden in zeitlichem Abstand zu treffen, sofern der Wille der Testierenden dahin geht, nunmehr beide Verfügungen als eine Einheit gelten zu lassen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.06.2016 - 3 Wx 111/16, BeckRS 2016, 14512 Rn. 13), was hier der Fall ist, wie sich aus der Formulierung "Nachtrag zum Testament" in der letztwilligen Verfügung vom 02.08.2014 ergibt.
  • OLG Düsseldorf, 14.06.1996 - 7 U 153/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    Denn einem Nacherben steht grundsätzlich im Gegensatz zum Schlusserben kein Pflichtteilsrecht nach dem erstversterbenden Elternteil zu (siehe hierzu näher OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 136).
  • OLG Schleswig, 06.06.2016 - 3 Wx 1/16

    Auslegung eines Ehegattentestaments im Sinne der Einheitslösung trotz Wortwahl

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    Denn Vor- und Nacherbschaft kann - unabhängig von der Begriffswahl - von Eheleuten nur dann gewollt sein, wenn sie die Vorstellung haben, dass beim Tod des längerlebenden Ehegatten das Gesamtvermögen getrennt nach dem Vermögen des Vorverstorbenen und dem Eigenvermögen des Überlebenden vererbt werden und als je getrennte Vermögensmassen auf die (Nach-)Erben übergehen soll (OLG Schleswig, Beschluss vom 06.06.2016 - 3 Wx 1/16, BeckRS 2016, 19260 Rn. 30).
  • OLG Hamm, 10.02.2003 - 15 W 216/02

    Testamentsauslegung im Hinblick auf Trennungslösung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    § 2269 Abs. 1 BGB enthält lediglich eine Auslegungsregel, die nur dann eingreift, wenn die individuelle Auslegung nicht zu einem anderen Ergebnis führt (OLG Hamm, NJOZ 2003, 1241; OLG Düsseldorf, a. a. O., Rn. 16; Horn/Kroiß, Testamentsauslegung, 2. Aufl. § 23 Rn. 15).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.01.2023 - 3 W 133/22
    Der insoweit maßgebende übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGH, NJW 1993, 256) ist im Wege der individuellen Auslegung des Testaments festzustellen, ohne dass das Gericht an die in dem privatschriftlichen Testament getroffene Wortwahl gebunden ist.
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