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OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12 |
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Verfahrensgang
- AG Fürstenwalde, 17.09.2012 - 10 F 608/12
- OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.10.2012 - XII ZR 129/10
Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Notwendige Feststellungen zur Annahme …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Auch wenn der Versorgungsausgleich zum Kernbereich der Scheidungsfolgen zählt, wird sein Ausschluss - für sich genommen - unter dem Gesichtspunkt des § 138 Abs. 1 BGB zumeist schon deshalb keinen Bedenken begegnen, weil im Zeitpunkt des Vertragsschlusses regelmäßig noch nicht absehbar ist, ob, wann und unter welchen wirtschaftlichen Gegebenheiten der Versorgungsfall eintritt (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 20 f.).Insoweit reicht auch eine etwaige Unausgewogenheit des Vertragsinhalts für die Annahme der Sittenwidrigkeit nicht aus (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 24).
Sittenwidrig ist die Vereinbarung erst dann, wenn sie erkennbar auf die einseitige Benachteiligung eines Ehegatten abzielt (BGH, FamRZ 2013, 195 Rn. 22).
- BGH, 09.07.2008 - XII ZR 6/07
Wirksamkeit der Vereinbarung eines kompensationslosen Ausschlusses des …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Erforderlich ist dabei eine Gesamtwürdigung, die auf die individuellen Verhältnisse bei Abschluss der Vereinbarung abstellt (BGH, FamRZ 2008, 2011 Rn. 10).Entscheidend ist vielmehr, ob sich nunmehr - im Zeitpunkt des Scheiterns der Lebensgemeinschaft - aus dem vereinbarten Ausschluss der Scheidungsfolge eine evident einseitige Lastenverteilung ergibt, die hinzunehmen für den belasteten Ehegatten unzumutbar ist (BGH, FamRZ 2008, 2011 Rn. 11).
- BGH, 18.09.1996 - XII ZB 206/94
Wirksamkeit eines Verzichts auf den Versorgungsausgleich
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Vor diesem Hintergrund kann vorliegend auch nicht angenommen werden, der Ausschluss des Versorgungsausgleichs sei etwa deshalb sittenwidrig, weil er in Kenntnis des Umstands vereinbart worden ist, der andere Teil werde nicht in der Lage sein, eine eigene Altersversorgung aufzubauen, und demgemäß Gefahr besteht, dass er später zum Sozialfall wird (vgl. dazu BGH, NJW 1997, 126, 127; Bachmann u.a., Versorgungsausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung, hrsg. - BGH, 16.02.2011 - XII ZB 261/10
Scheidungsverbund: Rechtsschutzbedürfnis für den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2013 - 3 UF 91/12
Dies ist vorliegend geschehen, indem die Eheleute im Verfahren, das mit Rücksicht auf Art. 111 Abs. 4 Satz 2 FGG-RG nicht dem Anwaltszwang unterliegt (vgl. BGH, NJW 2011, 1141 Rn. 15 ff.), eine Vereinbarung geschlossen haben, die vom Senat protokolliert worden ist.