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   OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13   

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https://dejure.org/2014,5564
OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13 (https://dejure.org/2014,5564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13 (https://dejure.org/2014,5564)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2014 - 5 U (Lw) 62/13 (https://dejure.org/2014,5564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf eines Pachtvertrages als Haustürgeschäft

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Aufhebung Pachtvertrag, Haustürgeschäft, Haustürwiderrufsgesetz, Landwirtschaftlicher Betrieb, Landwirtschaftliches Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 312 Abs. 1 S. 1
    Widerruf eines Pachtvertrages als Haustürgeschäft

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften auch beim Immobiliarpachtvertrag möglich

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 92/04

    Umfang des Auskunftsrechts des gewerblichen Vermieters bei Untervermietung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Dazu kann, wie der Bundesgerichtshof (a. a. O.) unter Verweis auf ein Urteil vom 15. November 2006 (NJW 2007, 288) ausgeführt hat, die Aufführung der verpachteten Flurstücke in einer Anlage zum Vertrag ausreichen, wenn diese in der Vertragsurkunde selbst als Bestandteil des Pachtvertrags bezeichnet wird.

    In der zitierten Entscheidung (NJW 2007, 288) hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass, wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Vertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des (dort: Miet-) Vertragsgegen-standes - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der (dort: miet-) vertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden muss (a. a. O., juris Rn. 25; so schon BGHZ 142, 158, juris Rn. 28).

  • BGH, 22.03.2007 - VII ZR 268/05

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit eines in einem Bauträgervertrag vereinbarten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Unerheblich ist schließlich, ob § 312 Abs. 1 BGB damit über Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der EG-Haustürgeschäfte-Richtlinie (RL 85/577/EWG) hinausgeht, da Art. 8 der Richtlinie es den Mitgliedstaaten gestattet, günstigere Verbraucherschutzmaßnahmen zu erlassen, als sie die Richtlinie vorsieht (BGHZ 171, 364, juris Rn. 14 mwNachw.).

    Angesichts dessen kann nicht davon ausgegangen werden, dass der Vertrag ohne die Haustürsituation mit seinem konkreten Inhalt abgeschlossen worden wäre, was für die Bejahung einer Mitursächlichkeit ausreicht: Die Parteien waren sich im ersten Hausbesuch gerade nicht über die Vertragslaufzeit einig geworden (vgl. BGHZ 171, 364, juris Rn. 16).

  • BGH, 22.09.2008 - II ZR 257/07

    Zum Vertragswiderruf wegen Überrumpelung in einer Haustürsituation

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs genügt für ein Bestimmen des Verbrauchers im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 1 BGB vielmehr, dass er in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war (BGH, NJW 2009, 431, juris Rn. 5 mwNachw.).

    Die Kausalitätsprüfung selbst ist eine Frage der Würdigung des konkreten Einzelfalls, die grundsätzlich dem Tatrichter obliegt und die deshalb in der Revisionsinstanz nur beschränkt überprüft werden kann (BGH, NJW 2009, 431, juris Rn. 5).

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Dazu ist eine körperliche Verbindung der Schriftstücke nicht erforderlich (BGHZ 136, 357, juris Rn. 21 ff., insbes. 47, 48 ff.).
  • BGH, 19.11.1998 - VII ZR 424/97

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Entgegen der Auffassung der Beklagten steht der Annahme eines Haustürgeschäfts nicht schon entgegen, dass die Parteien bezüglich der Grundstücke bereits zuvor pachtvertraglich verbunden waren (vgl. BGH, NJW 1999, 575, juris Rn. 8 ff.).
  • BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97

    Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    In der zitierten Entscheidung (NJW 2007, 288) hat der Bundesgerichtshof geurteilt, dass, wenn die Vertragschließenden wesentliche Bestandteile des Vertrages - dazu gehört die genaue Bezeichnung des (dort: Miet-) Vertragsgegen-standes - nicht in die Vertragsurkunde selbst aufnehmen, sondern in andere Schriftstücke auslagern, so dass sich der Gesamtinhalt der (dort: miet-) vertraglichen Vereinbarung erst aus dem Zusammenspiel dieser "verstreuten" Bestimmungen ergibt, zur Wahrung der Urkundeneinheit die Zusammengehörigkeit dieser Schriftstücke in geeigneter Weise zweifelsfrei kenntlich gemacht werden muss (a. a. O., juris Rn. 25; so schon BGHZ 142, 158, juris Rn. 28).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Es macht aus Sicht des Senats einen rechtserheblichen Unterschied, ob die Zuordnung der Urkundenbestandteile - wie hier nicht - durch die Haupturkunde (vgl. dazu BGH, NJW 2000, 354, juris Rn. 66 ff.) oder - wie hier - durch eine inhaltliche Rückverweisung der Anlage auf die Haupturkunde (vgl. BGH a. a. O., juris Rn. 68) ermöglicht werden soll.
  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Die Unterzeichnung des Pachtvertrages erfolgte im zweiten Hausbesuch (vgl. BGHZ 131, 385, juris Rn. 25).
  • OLG Koblenz, 10.01.2011 - 5 U 1353/10

    Widerruf bei Haustürgeschäft: Vermietung des Werbetafelstandplatzes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Die Anwendung der Vorschrift hängt nicht notwendig davon ab, dass der Unternehmer der Anbieter der vertragsprägenden Leistung und der Verbraucher der das Entgelt schuldende Abnehmer ist (Masuch, a. a. O., § 312 Rn. 28; vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 2011, 1203 für Vermietung).
  • BGH, 22.05.2012 - II ZR 1/11

    Beteiligung an einer Kapitalanlagegesellschaft im Haustürgeschäft: Anforderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.03.2014 - 5 U (Lw) 62/13
    Entscheidend ist, ob das durch die Haustürsituation geschaffene Überraschungs- und Überrumpelungsmoment noch mitursächlich fortwirkt (BGH, NJW-RR 2012, 1197, juris Rn. 15).
  • LG Münster, 09.09.2019 - 15 O 231/09
    Zwar genügt dafür, dass der Verbraucher in eine Lage gebracht worden ist, in der er in seiner Entschließungsfreiheit, den ihm später angebotenen Vertrag zu schließen oder davon Abstand zu nehmen, beeinträchtigt war, wobei aber entscheidend ist, ob das durch die Haustürsituation geschaffene Überraschungs- und Überrumpelungsmoment noch mitursächlich fortwirkt (vgl. Brandenburgsches Oberlandesgericht, Urt. vom 20.03.2014, Az.: 5 U (Lw) 62/13 - juris).
  • OLG Dresden, 10.11.2020 - 9 U 994/19

    Wirksamkeit eines Vertrags über die Nutzung eines Grundstücks zur Aufstellung und

    Etwas Abweichendes ergibt sich auch nicht aus dem von dem Beklagten zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 20.03.2014, 5 U (Lw) 62/13, juris).
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