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   OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10   

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https://dejure.org/2011,13024
OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10 (https://dejure.org/2011,13024)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2011 - 4 U 45/10 (https://dejure.org/2011,13024)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2011 - 4 U 45/10 (https://dejure.org/2011,13024)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Es besteht kein Anspruch auf Vorlage des Grundschuldbriefes beim Grundbuchamt oder auf Herausgabe bei fehlendem Eigentum daran; Keine Veränderung der Eigentumsverhältnisse am Grundschuldbrief durch Tilgung des Darlehens; Keine Entstehung einer Eigentümergrundschuld durch ...

  • notar-drkotz.de

    Darlehenstilgung im Zusammenhang mit einem Anspruch auf Vorlage eines Grundschuldbriefs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1192; BGB § 952
    Eigentumsverhältnisse an einem Grundschuldbrief

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.04.1994 - XI ZR 97/93

    Freigabeanspruch des Rechtsinhabers bei Hinterlegung zu Gunsten mehrerer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Maßgeblich für die Frage, ob die Grundschuld oder die persönliche Forderung getilgt werden sollte, ist nicht die vertragliche Vereinbarung, sondern der bei der Zahlung zum Ausdruck kommende Wille des Leistenden (vgl. BGH vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 Tz. 33, zitiert nach juris; BGH vom 20.11.1970 - V ZR 68/68 Tz. 21, zitiert nach juris).

    Da die Zahlung lediglich auf die persönliche Forderung erfolgt ist, blieb die Grundschuld als Fremdgrundschuld bestehen, so dass der Grundschuldbrief - ungeachtet eines etwaigen schuldrechtlichen Rückgewähranspruches - im Eigentum der Grundschuldgläubigerin verblieben ist (BGH vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 Tz. 22, zitiert nach juris; Rohe in Beck'scher Onlinekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 01.08.2010, § 1192 Rn. 102).

    Da die verbriefte Forderung erloschen ist, geht es nicht mehr darum, den Forderungsinhaber und Papiereigentümer kongruent zu halten (BGH vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 Tz. 22, zitiert nach juris; Staudinger/Gursky, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, (2004), § 952 Rn. 18; MünchKommBGB/Füller, 5. Aufl., § 952 Rn. 23).

    ee) Da sich die Eigentumsverhältnisse am Grundschuldbrief nach der Zahlung an die Bank nicht verändert haben, besteht gemäß §§ 1192, 1144 i.V.m. § 432 BGB lediglich ein schuldrechtlicher Anspruch der Parteien und ihrer Schwestern als Grundstückseigentümergemeinschaft auf Rückgewähr des Grundschuldbriefes (vgl. auch BGH vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 Tz. 24, zitiert nach juris; Rohe in Beck'scher Onlinekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 01.08.2010, § 1192 Rn. 102).

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 208/75

    Erwerb einer noch herzustellenden Eigentumswohnung - Bestellung einer Grundschuld

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Lediglich die Grundschuld wurde hierdurch zur Gesamtgrundschuld (BGH vom 28.05.1976 - V ZR 208/75 Tz. 28, zitiert nach juris).

    Zudem spricht bei einem Bankunternehmen als Grundschuldgläubiger die Lebenserfahrung gegen eine Zahlung auf die Grundschuld (vgl. BGH vom 28.05.1976 - V ZR 208/75 Tz. 36, zitiert nach juris; OLG Hamm vom 11.08.1998 - 15 W 285/98 Tz. 18, zitiert nach juris).

  • OLG Celle, 28.02.2002 - 4 U 156/01

    Herausgabeanspruch ; Grundschuldbrief; Eigentumserwerb; Übersendung ;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    dd) Schließlich ist entgegen der Auffassung des OLG Celle in der Entscheidung vom 28.02.2002 - 4 U 156/01 Tz. 5, zitiert nach juris - die Grundschuld nicht durch die Übersendung des Grundschuldbriefes und die Erteilung der Löschungsbewilligung zur Eigentümergrundschuld geworden.
  • OLG Hamm, 11.08.1998 - 15 W 285/98

    Teilvollzug einer Löschungsbewilligung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Zudem spricht bei einem Bankunternehmen als Grundschuldgläubiger die Lebenserfahrung gegen eine Zahlung auf die Grundschuld (vgl. BGH vom 28.05.1976 - V ZR 208/75 Tz. 36, zitiert nach juris; OLG Hamm vom 11.08.1998 - 15 W 285/98 Tz. 18, zitiert nach juris).
  • BGH, 07.12.1995 - III ZR 141/93

    Aufrechnung gegen einen Zahlungsanspruch mit Honoraransprüchen aus einem

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Diese Anlagen, auf welche die Klägerin in ihren vorbereitenden Schriftsätzen Bezug genommen hat, sind mit der Antragstellung in der mündlichen Verhandlung vom 12. Januar 2010 Gegenstand ihres Vortrages geworden (vgl. BGH NJW-RR 96, 379).
  • OLG Köln, 25.07.2001 - 11 U 46/00

    Grundstücksrecht; Bankrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Soweit das OLG Köln in seiner Entscheidung vom 25.07.2001 - 11 U 46/00 Tz. 40, zitiert nach juris - die Auffassung vertritt, es könne davon ausgegangen werden, dass auch auf das zur Sicherung eingeräumte Grundpfandrecht gezahlt werde, wenn ein Miteigentümer und Forderungsschuldner die Forderung der Bank insgesamt aus eigenen Mitteln ablöst, vermag der Senat dem nicht zu folgen.
  • OLG Schleswig, 03.07.2008 - 5 U 9/08

    Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten: Abwehr einer unberechtigten Forderung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    cc) Soweit teilweise bereits mit der Tilgung der Forderung in analoger Anwendung des § 952 BGB ein Übergang des Eigentums am Brief angenommen wird (OLG Schleswig vom 03.07.2008 - 5 U 9/08 Tz. 24, zitiert nach juris; Kindl in Beck'scher Onlinekommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Stand: 01.05.2010, § 952 Rn. 10), besteht hierfür angesichts des gegebenen schuldrechtlichen Rückgewährsanspruches kein Regelungsbedarf.
  • BGH, 20.11.1970 - V ZR 68/68

    Anwendungsbereich einer Zweckbindungs(formular)klausel - Zahlung auf eine

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.04.2011 - 4 U 45/10
    Maßgeblich für die Frage, ob die Grundschuld oder die persönliche Forderung getilgt werden sollte, ist nicht die vertragliche Vereinbarung, sondern der bei der Zahlung zum Ausdruck kommende Wille des Leistenden (vgl. BGH vom 26.04.1994 - XI ZR 97/93 Tz. 33, zitiert nach juris; BGH vom 20.11.1970 - V ZR 68/68 Tz. 21, zitiert nach juris).
  • OLG Saarbrücken, 27.04.2023 - 4 U 88/21

    Ansprüche auf Löschung einer Gesamtgrundschuld unter Miteigentümern; Verjährung

    Soweit der Kläger auf den Hinweis des Senats, dass das verbriefte Gesamtgrundpfandrecht eine Reihe weiterer, hier nicht streitgegenständliche Grundstücke belastet (S. 2/3 der Sitzungsniederschrift vom 14.04.2022, Bl. 378/379 d. A.), erklärt hat, jedenfalls müsse dem Grundbuchamt der Grundschuldbrief zur Verfügung gestellt werden, um einen Vermerk zur Haftentlassung anzubringen (Schriftsatz vom 26.04.2022, Bl. 383 d. A.), wäre ein entsprechender Anspruch auf Vorlage des Briefs durch den Beklagten beim Grundbuchamt gerichtet und würde keine Pflicht zur Hinterlegung bei der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichts begründen (vgl. zur Geltendmachung eines Anspruchs auf Vorlage eines Grundschuldbriefs zur Berichtigung und Eintragung einer Pfandhaftentlassung OLG Brandenburg, Urteil vom 20.04.2011 - 4 U 45/10 -, juris).
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