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   OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11   

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https://dejure.org/2011,20559
OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11 (https://dejure.org/2011,20559)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.05.2011 - 13 Wx 3/11 (https://dejure.org/2011,20559)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 13 Wx 3/11 (https://dejure.org/2011,20559)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerHG § 6 Abs. 2; RPflG § 11 Abs. 1 S. 1
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung gegen die Ablehnung der Bewilligung der Beratungshilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Königs Wusterhausen - II UR 338/10
  • AG Königs Wusterhausen - II UR 339/10
  • OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 04.05.2010 - 15 W 105/10

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
    Es entspricht gefestigter obergerichtlicher Rechtsprechung, dass § 6 Abs. 2 BerHG nach dem Wortlaut und dem Willen des historischen Gesetzgebers (vgl. BT-Drs. 8/3695, Seite 9) die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsrichters über eine - ablehnende - Entscheidung des Rechtspflegers in Beratungshilfesachen ausschließt (s. dazu nur OLG Hamm JurBüro 1984, 1746; OLG Stuttgart, RPfleger 2009, 462; OLG Hamm, FamRZ 2010, 1364).
  • OLG Celle, 08.06.2010 - 2 W 149/10

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Zurückweisung der Erinnerung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
    Eine Vorlage der Erinnerung an das Rechtsmittelgericht ist ebenso wenig wie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts möglich (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 8. Juni 2010 - 2 W 149/10 - OLG Stuttgart, JurBüro 1984, 124).
  • LG Potsdam, 12.01.2009 - 13 T 74/08

    Beratungshilfe: Rechtsmittel gegen die Zurückweisung des Bewilligungsantrags;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
    Der in Rechtsprechung und Literatur vereinzelt vertretenen Auffassung, dass seit der Änderung des Rechtspflegergesetzes durch das Gesetz vom 6. August 1998 nach allgemeinen Regeln die Beschwerde gegen die Entscheidung des Rechtspflegers gegeben sei (so etwa Landgericht Potsdam, Beschluss vom 12. Oktober 2009 -13 T 74/08 -, veröffentlicht in FamRZ 2009, 902), schließt sich der Senat nicht an.
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1014/07

    Versagung von Beratungshilfe bei anderweitiger Beratungsmöglichkeit verletzt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
    Hinsichtlich der hier zu entscheidenden Rechtsfrage besteht bereits eine gefestigte obergerichtliche Rechtsprechung, die durch das Bundesverfassungsgericht in verfassungsrechtlicher Hinsicht überprüft und bestätigt worden ist (vgl. BVerfG NJW-RR 2007, 1369).
  • Drs-Bund, 02.05.1995 - BT-Drs 13/1244
    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.05.2011 - 13 Wx 3/11
    Soweit sich der Gesetzesbegründung zu § 24 a RPflG (BT-Drs. 13/1244, Seite 8) nicht ausdrücklich entnehmen lässt, der Gesetzgeber habe im Bereich der Beratungshilfe keine Änderung herbeiführen wollen, ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass die Begründung des Entwurfes hinsichtlich des Abhilferechts des Rechtspflegers auf § 11 Abs. 2 S. 2 RPflG in der Neufassung abhebt.
  • OLG Naumburg, 11.03.2013 - 2 Wx 51/12

    Beratungshilfe: Zuständiges Gericht in Beschwerdesachen

    OLG, Beschluss v. 20.05.2011, 13 Wx 3/11, zitiert nach juris; vgl. auch Schoreit/Groß, a.a.O., § 6 Rn. 4 m.w.N.).
  • OLG Köln, 22.11.2022 - 17 Wx 2/22

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters im

    Damit ist gegen die Erinnerungsentscheidung des Amtsrichters kein Rechtsmittel (mehr) gegeben (Fölsch, aaO Rn 82 mwN; OLG Brandenburg, RVGReport 2011, 351; OLG Celle, AGS 2010, 453 f.; OLG Naumburg, NJW-RR 2013, 1340 f. = juris Rn 13; OLG Karlsruhe, MDR 2018, 886 f. = juris Rn 5; Köpf in Poller/Härtl/Köpf, Gesamtes Kostenhilferecht, 3. Aufl. 2018, § 7 BerHG Rn 13; Groß, Beratungshilfe u.a., 14. Aufl. 2018, § 7 BerHG Rn 3 mwN).
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