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   OLG Brandenburg, 20.06.2017 - 6 U 58/15   

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https://dejure.org/2017,26190
OLG Brandenburg, 20.06.2017 - 6 U 58/15 (https://dejure.org/2017,26190)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.06.2017 - 6 U 58/15 (https://dejure.org/2017,26190)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. Juni 2017 - 6 U 58/15 (https://dejure.org/2017,26190)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen von Netzbetreibern im Rahmen der Datenveröffentlichung der BNetzA nach § 31 Abs. 1 ARegV Brandenburgisches OLG,

  • erdigital.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    § 12 EEG 2012
    Entschädigung für entgangene Einspeisevergütung nach § 12 EEG 2012

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    EEG (2009) § 12 ; EEG (2012) § 12
    Voraussetzungen des Entschädigungsanspruchs gemäß § 12 EEG 2012

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.2016 - VIII ZR 123/15

    Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Energie: Ansprüche des Anlagenbetreibers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2017 - 6 U 58/15
    Ein Netzengpass in diesem Sinne liegt vor, wenn aufgrund einer zeitweise hohen Einspeisung aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung die Netzkapazität erschöpft ist (BGH, Urt. v. 11.05.2016 - VIII ZR 123/15 Rn 33 zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 16.01.2015 - 7 U 42/14

    Entschädigungsanspruch aus § 12 Abs. 1 EEG (2012) konkretisiert

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.06.2017 - 6 U 58/15
    Der Zulassung bedarf es auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung, insbesondere weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht von dem Urteil des OLG Hamm vom 16.01.2015 (I-7 U 42/14, 7 U 42/14) ab, das mangels Tatbestand die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung nicht erkennen lässt.
  • OLG Naumburg, 05.10.2018 - 7 U 25/18

    Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien: Entschädigungsansprüche von

    Ebenso wenig habe sich das Landgericht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 20. Juni 2017 stützen können (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 20. Juni 2017 - 6 U 58/15 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 27/18

    Ersatz von Einspeisevergütung für ein Solarfeld

    Ein zu einer Entschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 EEG 2012 verpflichtender Netzengpass liegt nur dann vor, wenn die Netzkapazität aufgrund einer zeitweisen hohen Einspeisung aus bestehenden Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung erschöpft ist (BGH, Urteil vom 11.05.2016 - VIII ZR 123/15 Rn 33; Senat, Urteil vom 20.06.2017 - 6 U 58/15 Rn 19; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 30.07.2019 - 6 U 28/18

    Ersatz von Einspeisevergütung für ein Solarfeld

    Ein zu einer Entschädigung nach § 12 Abs. 1 S. 1 EEG 2012 verpflichtender Netzengpass liegt nur dann vor, wenn die Netzkapazität aufgrund einer zeitweisen hohen Einspeisung aus bestehenden Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung erschöpft ist (BGH, Urteil vom 11.05.2016 - VIII ZR 123/15 Rn 33; Senat, Urteil vom 20.06.2017 - 6 U 58/15 Rn 19; jeweils zitiert nach juris).
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