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   OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13   

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https://dejure.org/2013,47479
OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,47479)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2013 - 3 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,47479)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2013 - 3 WF 61/13 (https://dejure.org/2013,47479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 114 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs im Gewaltschutzverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1
    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für den Abschluss eines Vergleichs im Gewaltschutzverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 04.03.2008 - 3 WF 43/08

    Prozesskostenhilfebewilligung im Ehescheidungsverbund: Erstreckung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13
    Regelt dieser aber auch andere Gegenstände als den Streitgegenstand, so muss hierfür erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 137, 138; Zöller/Geimer, a.a.O., § 119 Rn. 25).
  • OLG Karlsruhe, 26.05.2003 - 2 WF 29/03

    Prozesskostenhilfe für den eine Trennungsvereinbarung betreffenden gerichtlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13
    Die Prüfung von Mutwilligkeit bei Abschluss eines Vergleichs und gleichzeitiger Beantragung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe wird aber nur angenommen, soweit es um die vergleichsweise Regelung eines Gegenstandes geht, der über den eigentlichen Verfahrensgegenstand hinausreicht (vgl. OLG Karlsruhe, FamRZ 2004, 550).
  • OLG Koblenz, 08.02.2001 - 15 WF 2/01

    Anspruch des Rechtsanwalts auf Zahlung seiner Vergütung bei Prozesskostenhilfe;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 3 WF 61/13
    Regelt dieser aber auch andere Gegenstände als den Streitgegenstand, so muss hierfür erneut Verfahrenskostenhilfe beantragt werden (OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1394; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 137, 138; Zöller/Geimer, a.a.O., § 119 Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 23.11.2015 - 10 WF 125/15

    Gewaltsschutzverfahren: Abschluss eines Prozessvergleichs; Genehmigung des

    In Gewaltschutzsachen besteht eine solche Dispositionsbefugnis (OLG Brandenburg, 5. Familiensenat, Beschluss vom 20.8.2013 - 3 WF 61/13, BeckRS 2014, 07036).
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