Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24533
OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20 (https://dejure.org/2020,24533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.08.2020 - 12 U 34/20 (https://dejure.org/2020,24533)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. August 2020 - 12 U 34/20 (https://dejure.org/2020,24533)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostenbeteiligung auch für Schuttbeseitigung: Gesamte Umlageklausel unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Formularmäßige Vereinbarung eines pauschalen Abzugs wegen Beseitigung von Bauschutt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Umlageklausel "Schutt" im Bauwerkvertrag als AGB unwirksam

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenbeteiligung auch für Schuttbeseitigung: Gesamte Umlageklausel unwirksam! (IBR 2020, 575)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 92
  • NZBau 2021, 186
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00

    Formularmäßige Vereinbarung der Übernahme einer Bauwesenversicherung und der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20
    Zudem belastet die Klausel den Auftragnehmer in Höhe des Pauschalabzugs mit der Verantwortlichkeit unter anderem für den Abfall unabhängig davon, ob er solchen verursacht und nicht beseitigt hat oder nicht (vgl. hierzu auch BGH BauR 2000, S. 1756).
  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20
    Dass die Höhe der Pauschale durch handschriftliche Ergänzung des vorgedruckten Textes festgelegt wurde, nimmt der Klausel nicht ihren Charakter als allgemeine Geschäftsbedingung; die gewählte Schriftart ist nach § 305 Abs. 1 S. 2 BGB vielmehr ohne Bedeutung (BGH NJW-RR 2017, S. 137; NJW 2005, S. 1574).
  • BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98

    Keine Inhaltskontrolle für Preisabreden (Überwälzung von Wasserkosten auf den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20
    Dabei kann dahinstehen, ob es sich bei der Bestimmung soweit sie einen Abzug wegen der Nutzung sanitärer Einrichtungen, von Baustrom, Bauwasser, Heizung, WC sowie der Mitbenutzung von Baukran/Hebezeugen, Gerüsten, Unterkünften und wegen der Erstellung des Bauschildes betrifft um eine formal vereinbarte, werklohnunabhängige Entgeltabrede für selbstständige Leistungen des Auftraggebers handelt, die der Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff BGB entzogen ist (vgl. hierzu BGH BauR 1999, S. 1290).
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 82/81

    Unwirksamkeit einer formularmäßigen Sicherungszweckbestimmungserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20
    Dies ist vom Verwender darzulegen und zu beweisen (BGH BauR 2014, S. S. 1145; NJW 1982, S. 1035; Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., 2. Teil, Rn. 177).
  • OLG Nürnberg, 11.10.2005 - 9 U 804/05

    Baustoffe - Keine Gewährleistungsansprüche bei Nichtbeachtung der Rügepflicht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.08.2020 - 12 U 34/20
    Insoweit kann dahinstehen, ob der von den Parteien geschlossene Vertrag über die Lieferung und den Einbau von Innentüren als Werkvertrag/Bauvertrag, Werklieferungsvertrag oder als Kaufvertrag mit Montageverpflichtung einzuordnen ist, wobei aus Sicht des Senats der Schwerpunkt des Vertrages auf der Lieferung von standardisierten Türen liegen dürfte, während deren Einbau nur eine untergeordnete Leistung darstellt, was für die Annahme eines Kaufvertrages mit Montageverpflichtung oder eines Werklieferungsvertrages spricht (vgl. auch OLG Nürnberg BauR 2007, S. 122; Sprau in Palandt, BGB, Kommentar, 79. Aufl., § 650, Rn. 4).
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