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   OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12   

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https://dejure.org/2013,34705
OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12 (https://dejure.org/2013,34705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 (https://dejure.org/2013,34705)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. November 2013 - 4 U 130/12 (https://dejure.org/2013,34705)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 667, 280
    Auftragsrecht: Herausgabeanspruch und Nachweispflicht über korrekte Verwendung der im Rahmen des Auftrags verwalteten Gelder

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Beweis auftragsgemäßer Verwendung von i.R. einer Vollmacht abgehobenen Geldern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 667; ZPO § 286; ZPO § 287 Abs. 2; BGB § 666
    Anforderungen an den Beweis auftragsgemäßer Verwendung im Rahmen einer erteilten Vollmacht abgehobener Gelder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Inhaber einer Bankvollmacht muss über Verwendung abgehobener Gelder Rechenschaft ablegen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Inhaber einer Bankvollmacht muss über Verwendung abgehobener Gelder Rechenschaft ablegen

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattungverpflichtungen des Vorsorgebevollmächtigten bei unklaren Geldverfügungen aufgrund Vorsorgevollmacht

  • sh-recht.de (Kurzinformation)

    Erstattungverpflichtungen des Vorsorgebevollmächtigten bei unklaren Geldverfügungen aufgrund Vorsorgevollmacht

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.04.1989 - IVb ZR 48/88

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Hinzuziehung eines Sachverständigen bei der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    Eine im Rahmen einer Stufenklage ergangene Entscheidung über den Auskunftsanspruch erwächst - auch soweit das Gericht damit den Leistungsanspruch dem Grunde nach bejaht - nicht in Rechtskraft und entfaltet insoweit auch keine Bindung im Sinne des § 318 ZPO (schon: BGH Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88 - Rn. 18; ebenso: BGH Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 168/11 - Rn. 32).
  • BGH, 29.09.1992 - X ZR 84/90

    Anforderungen an Darlegungslast und Substantiierung im Klagevorbringen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass ein Vortrag schlüssig und hinreichend substantiiert ist, wenn die vorgetragenen Tatsachen in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das geltend gemachte Recht als entstanden erscheinen zu lassen (zu diesen Anforderungen vgl. nur: BGH 29.09.1992 - X ZR 84/90 - Rn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1986 - IVa ZR 79/85

    Übertragung eines Kommanditanteils zum Zwecke der vorweggenommenen Erbfolge -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    Dies würde bedeuten, dass der Anspruch aus § 667 BGB entweder bereits gegenüber der Erblasserin erfüllt worden ist oder nicht nur die Geltendmachung eines Anspruchs auf Rechenschaftslegung, sondern auch die Geltendmachung des Herausgabeanspruchs (in Bezug auf die Übertragbarkeit zweifelnd: BGH Urteil vom 18.11.1986 - IVa ZR 79/85 - Rn. 9) gegen Treu und Glauben verstoßen könnte.
  • BGH, 21.12.2005 - III ZR 9/05

    Haftung des Beauftragten bei Verlust von Anlagegeldern infolge Insolvenz der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    Der Unterschied zwischen dem verschuldensunabhängigen Herausgabeanspruch aus § 667 BGB und dem verschuldensabhängigen Schadensersatzanspruch aus §§ 667, 280 BGB wirkt sich nur aus, soweit eine zweckwidrige Verwendung des aufgrund eines Auftrages Erlangten in anderer Weise als durch Vereinnahmung des Beauftragten selbst oder die Frage des § 279 BGB a.F. in Rede steht (vgl. dazu: BGH Urteil vom 21.12.2005 - III ZR 9/05 - Rn. 10).
  • OLG Hamm, 09.03.2010 - 4 U 166/09

    Verwechslungsgefahr zweier Marken zur Kennzeichnung von Dienstleistungen im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    die Klage unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Cottbus vom 12. September 2012 zum Az.: 4 U 166/09 insoweit abzuweisen, wie die Beklagte verurteilt wurde, mehr als 45.500,- EUR an die Klägerin zu zahlen.
  • BGH, 24.05.2012 - IX ZR 168/11

    Verjährungshemmung für Zugewinnausgleichsanspruch durch Stufenklage

    Auszug aus OLG Brandenburg, 20.11.2013 - 4 U 130/12
    Eine im Rahmen einer Stufenklage ergangene Entscheidung über den Auskunftsanspruch erwächst - auch soweit das Gericht damit den Leistungsanspruch dem Grunde nach bejaht - nicht in Rechtskraft und entfaltet insoweit auch keine Bindung im Sinne des § 318 ZPO (schon: BGH Urteil vom 26.04.1989 - IVb ZR 48/88 - Rn. 18; ebenso: BGH Urteil vom 24.05.2012 - IX ZR 168/11 - Rn. 32).
  • OLG Brandenburg, 02.04.2019 - 3 U 39/18

    Auskunfts- und Rechnungslegungsanspruch eines Miterben gegen einen anderen

    Wenn ein Familienangehöriger Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen erledigt - im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder auch im Rahmen eines Einzelauftrags - wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen (vgl. beispielsweise OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397 OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 -, zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 9 U 167/15

    Klage des Erben gegen den bevollmächtigten Abkömmling des Erblassers:

    Wenn ein Familienangehöriger Geldgeschäfte für einen anderen Familienangehörigen erledigt - im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder auch im Rahmen eines Einzelauftrags -, wird man im Regelfall von einem Auftrag mit rechtlichen Verpflichtungen ausgehen müssen (vgl. beispielsweise OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397; OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 -, zitiert nach juris).

    Es kann daher dahinstehen, ob und inwieweit in einem derartigen Fall auch eine Schätzung der von der Auftragnehmerin auftragsgemäß verwendeten Gelder in Betracht kommen könnte (vgl. dazu OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 -, RdNr. 62, zitiert nach juris).

  • OLG Saarbrücken, 10.05.2023 - 5 U 57/22

    Folgen einer Veräußerung von Nachlassgrundstück durch Vermächtnisnehmer und

    Bei der Erteilung einer - wie hier - umfassenden Vollmacht (UR 481/2018 des Notars J. M., u.a. Bl. 138 ff. GA) wird in der Regel nicht von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis, sondern von einem Auftragsverhältnis auszugehen sein; eine abweichende Bewertung kann nur ausnahmsweise auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls in Betracht kommen (Senat, Urteil vom 6. Juni 2018 - 5 U 63/17; OLG Brandenburg, RNotZ 2014, 374; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397; OLG Karlsruhe, FamZR 2017, 1873; Grüneberg, in: Grüneberg, BGB 82. Aufl., Einf.

    Dafür, dass zwischen den Parteien keine vertraglichen Bindungen geschaffen werden sollten, die das der - umfassenden - Bevollmächtigung zugrunde liegende Rechtsverhältnis regeln und insbesondere auch Auskunfts- und Rechenschaftspflichten des Beklagten begründen sollten, bestehen keine Anhaltspunkte; dies, zumal die Erblasserin wie auch der Beklagte nach dem Inhalt der notariellen Urkunde davon ausgingen, dass die Tätigkeit des Beklagten gerade zu einem Zeitpunkt Bedeutung erlangen würde, in dem sie selbst außerstande sein würde, auf den Lauf der Dinge Einfluss zu nehmen (vgl. Senat, Urteile vom 5. Dezember 2012 - 5 U 17/12-3 und vom 6. Juni 2018 - 5 U 63/17; OLG Brandenburg, RNotZ 2014, 374; OLG Schleswig, FamRZ 2014, 1397).

  • OLG Brandenburg, 01.06.2023 - 3 U 47/23
    Ein besonderes persönliches Vertrauensverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber spricht in der Regel nicht gegen einen Auftrag im Sinne von § 662 BGB (OLG Brandenburg, Urteil vom 20.11.2013, 4 U 130/12; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.05.2017, 9 U 167/15).
  • OLG Naumburg, 04.04.2014 - 1 W 8/14

    Rechtliche Betreuung: Einzelfallprüfung zur Feststellung fehlender

    Im Übrigen kann mit der Vorsorgevollmacht zwischen den Parteien ein Auftragsverhältnis entstanden sein, das den Beklagten verpflichten könnte, die Abhebungen gemäß § 667 BGB herausgeben zu müssen, soweit er nicht nachweist, dass er das Geld bestimmungsgemäß zugunsten der Klägerin verwandt hat (OLG Brandenburg Urteil vom 20.11.2013 - 4 U 130/12 - hier : zitiert nach juris).
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