Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Nutzungsentschädigung sowie die Herausgabe vereinnahmter Mieten für ein vormals volkseigenes und vom Besitzer genutztes Grundstück; Anforderungen an die Sachkunde und Sorgfalt eines Sachverständigen bei der Berechnung einer Grundstücksfläche; Berechnung der ...
- OLG Brandenburg
- Judicialis
DÜG § 1; ; BGB § 99; ; BGB § ... 100; ; BGB § 102; ; BGB § 288; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 291 Satz 2; ; BGB § 292 a. F.; ; BGB § 812; ; BGB § 818; ; BGB § 818 Abs. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; BGB § 985; ; BGB § 988; ; BGB § 994; ; BGB § 994 Abs. 1; ; BGB § 995; ; EGBGB Art. 229 § 1 Abs. 1 Satz 3; ; EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 1 Satz 1 lit. d; ; EGBGB Art. 229 § 5; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 287; ; ZPO § 522 a Abs. 2 a. F.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 812; BGB § 988; BGB § 994 Abs. 1; BGB § 995
Nutzungsersatz nach § 988 BGB : Bewertung der Gebrauchsvorteile gewerblicher Verkaufsräume - Aufwendungsersatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 05.10.2001 - 1 O 531/98
- OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 27.07.2001 - V ZR 104/00
Sachenrechtsmoratorium; Verwendungsersatzanspruch des zum Erwerb Berechtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Weitere Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das das Besitzrecht begründende Rechtsverhältnis keine abweichende Sonderregelungen enthält, sondern eine ausfüllungsfähige Regelungslücke aufweist (BGHZ 148, 322, 327 f).Im Geltungsbereich des hier vorliegenden Moratoriumstatbestandes ist eine solche Ersatzpflicht für notwendige Verwendungen gemäß §§ 994 Abs. 1, 995 BGB geboten, um die Interessen der Beteiligten in einen gerechten Ausgleich zu bringen (BGHZ 148, 322, 332).
Angesichts dieser gesetzgeberischen Intension kommt dem Ausgleich für vor dem Beitritt getätigte notwendige Verwendungen weder in entsprechender Anwendungen des § 994 BGB noch nach anderen gesetzlichen Vorschriften in Betracht (BGHZ 148, 322, 333).
Lediglich nützliche Verwendungen kann die Beklagte als solche aber als Moratoriumsbesitzerin nicht verlangen (BGHZ 148, 322 ff.).
- OLG Hamm, 09.06.1997 - 5 WF 83/97
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Teilweise wird vertreten, dass es für die Erfolgsprognose auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit ankommt (…Musielak/Wolf, ZPO, 4. Aufl., § 91 a Rn. 23; OLG Hamm, FamRZ 1998, 444). - BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94
Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von …
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Darlegungs- und beweispflichtig für einen von ihm geschaffenen Investitionsmehrwert ist danach der herausgabepflichtige Besitzer (BGH NJW 1995, 2627, 2628).
- OLG Brandenburg, 26.04.2001 - 5 U 76/00
Begriff der Neuerrichtung eines Gebäudes
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Hiervon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Urteil des Senates vom 06. Juli 2000 - 5 U 171/99; Urteil vom 28. September 2000 - 5 U 27/97; Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 76/00) in entsprechender Anwendung von § 102 BGB in Verbindung mit § 287 ZPO einen Abzug von 5% wegen eines pauschalierten Aufwandes im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. Vermietung des Gebäudes in Abzug zu bringen. - OLG Brandenburg, 06.07.2000 - 5 U 171/99
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Hiervon ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (Urteil des Senates vom 06. Juli 2000 - 5 U 171/99; Urteil vom 28. September 2000 - 5 U 27/97; Urteil vom 26. April 2001 - 5 U 76/00) in entsprechender Anwendung von § 102 BGB in Verbindung mit § 287 ZPO einen Abzug von 5% wegen eines pauschalierten Aufwandes im Zusammenhang mit der Nutzung bzw. Vermietung des Gebäudes in Abzug zu bringen. - BGH, 14.07.1956 - III ZR 29/55
Kostenentscheidung nach § 91a ZPO
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Da das erledigende Ereignis nach herrschender Meinung bereits vor Rechtshängigkeit eintreten kann (BGHZ 21, 298; 83, 14;… Zöller/Vollkommer, a.a.O.) und das Gericht im Falle der übereinstimmenden Erledigung die Zulässigkeit und Begründetheit der Klage nicht mehr zu überprüfen hat, ist der letztgenannten Auffassung zu folgen. - BGH, 22.11.1991 - V ZR 160/90
Gebrauchsvorteile eines Grundstücks
Auszug aus OLG Brandenburg, 20.12.2007 - 5 U 226/01
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung sind bei der Bemessung der Gebrauchsvorteile eines Grundstückes anhand seines objektiven Mietwertes werterhöhende Arbeiten des Nutzers nicht zu berücksichtigen (BGH NJW 1992, 892).