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   OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18   

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https://dejure.org/2018,62043
OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18 (https://dejure.org/2018,62043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2018 - 15 UF 192/18 (https://dejure.org/2018,62043)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 15 UF 192/18 (https://dejure.org/2018,62043)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Elterliches Sorgerecht - Entzug der elterlichen Sorge wegen Dissenses bei Schulwahl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streit um die Schulwahl - kein Sorgerechtsentzug!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Streit zwischen Eltern über Schulwahl des Kindes rechtfertigt keinen Entzug der elterlichen Sorge - Mögliche Übertragung der Entscheidungsbefugnis über Schulwahl auf ein Elternteil

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18
    Es gehört nicht zur Ausübung des staatlichen Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten eines Kindes zu sorgen (BVerfG, FamRZ 2014, 907).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2015 - 13 UF 95/15

    Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindes: Begriff des Kindeswohl;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18
    Von einer Gefährdung des Kindeswohls ist (erst) dann auszugehen, wenn eine Schädigung oder eine gegenwärtige (vgl. dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1180), in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl., § 1666, Rn. 8; MüKo-BGB/Olzen, BGB, 7. Aufl., § 1666, Rn. 50; jurisPK-BGB/ Poncelet/Onstein, 8. Aufl., § 1666 BGB, Rn. 20, jeweils m.w.N.; BVerfG, FamRZ 2018, 1084).
  • BVerfG, 13.07.2017 - 1 BvR 1202/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den teilweisen Entzug der elterlichen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18
    Die bloße Existenz "besserer" Alternativen vermag den Entzug der elterlichen Sorge nicht zu rechtfertigen (BVerfG, FamRZ 2017, 1577).
  • BVerfG, 23.04.2018 - 1 BvR 383/18

    Keine Verletzung des Elternrechts durch Sorgerechtsentziehung bei fortbestehender

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 15 UF 192/18
    Von einer Gefährdung des Kindeswohls ist (erst) dann auszugehen, wenn eine Schädigung oder eine gegenwärtige (vgl. dazu OLG Brandenburg, FamRZ 2016, 1180), in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung des Kindeswohls mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (Palandt/Götz, BGB, 77. Aufl., § 1666, Rn. 8; MüKo-BGB/Olzen, BGB, 7. Aufl., § 1666, Rn. 50; jurisPK-BGB/ Poncelet/Onstein, 8. Aufl., § 1666 BGB, Rn. 20, jeweils m.w.N.; BVerfG, FamRZ 2018, 1084).
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