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   OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00 (4)   

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https://dejure.org/2004,4199
OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00 (4) (https://dejure.org/2004,4199)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.01.2004 - 15 UF 233/00 (4) (https://dejure.org/2004,4199)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 (4) (https://dejure.org/2004,4199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht des Kindes auf Umgang mit seinem leiblichen Vater; Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Pflicht des Vaters auf Wahrnehmung des Umgangs; Herausragende Bedeutung des Wohl des Kindes; Von Verfassungs wegen geforderte Gleichstellung des unehelichen und des ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 1684 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Anspruch auf Umgang mit dem Vater

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1684 Abs. 1
    Recht des nichtehelichen Kindes auf Umgang mit dem Vater

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3786
  • FamRZ 2005, 293
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
    Der tatsächliche Eingriff, den der Antragsgegner und seine - so verstandene - Familie durch die Umgangsverpflichtung mit seinem nichtehelichen Kind, dem Antragsteller, hinnehmen muss, ist nämlich jedenfalls eher geringfügig und nicht unverhältnismäßig (vgl. hierzu BVerfGE 31, 194, 208).
  • OLG Köln, 15.01.2001 - 27 WF 1/01

    Regelung des Umgangsrechts

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
    Indem der Gesetzgeber die Durchsetzung der Umgangsbefugnis des Kindes von der Vollstreckbarkeit nicht ausgenommen hat (vgl. BT-Drucksache a.a.O.), ergibt sich die Möglichkeit ihrer gerichtlichen Geltendmachung und Erzwingung unmittelbar aus dem Gesetz (so auch OLG Köln FamRZ 2001, 1023).
  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
    Dieser kann nämlich unabhängig davon, ob er nur eingeschränkte, teilweise oder überhaupt keine sorgerechtlichen Befugnisse hat, jederzeit in die volle sorgerechtliche Position einrücken (§§ 1672, 1678, 1680, 1681, 1696 BGB; vgl. BGH FamRZ 1999, 651 f.).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.01.2004 - 15 UF 233/00
    Solche Einschränkungen, die im überwiegenden Allgemeininteresse oder im Hinblick auf rechtlich geschützte Interessen Dritter unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit vorgenommen werden, hat der Einzelne hinzunehmen, soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird (BVerfGE 65, 1, 44).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

    den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 -,.

    Der Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Schutz der Persönlichkeit aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit dem Beschwerdeführer darin ein Zwangsgeld angedroht worden ist.

  • BVerfG, 01.12.2006 - 1 BvR 1620/04

    Gewährung von Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung für das

    den Beschluss des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 21. Januar 2004 - 15 UF 233/00 -.
  • OLG Saarbrücken, 02.06.2006 - 6 UF 36/06

    Ausgestaltung des Umgangsrechtes durch das Gericht unter Berücksichtigung des

    Diese gesetzgeberische Entscheidung beruht auf der Erkenntnis, dass der Umgang des Kindes mit seinen Eltern, gerade wenn und soweit es nicht bei ihnen lebt, für die Entwicklung und das Wohl des Kindes von herausragender Bedeutung ist (Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2005 - 6 UF 94/05 - OLG Brandenburg, FamRZ 2005, 293, 294).
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