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   OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08   

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https://dejure.org/2013,3045
OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08 (https://dejure.org/2013,3045)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.02.2013 - 5 U 187/08 (https://dejure.org/2013,3045)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Februar 2013 - 5 U 187/08 (https://dejure.org/2013,3045)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.11.1990 - V ZR 297/89

    Bemessung einer Notwegrente

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08
    Für die Höhe der Rente ist auf die tatsächlichen Verhältnisse im Entstehungszeitpunkt des Notwegerechts und damit des Rentenrechts abzustellen (§ 917 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 912 Abs. 2 Satz 2 BGB; BGHZ 113, 32, juris Rdnr. 14; Palandt/Bassenge, BGB, 72. Aufl. 2013, § 917 Rdnr. 15; Staudinger/H. Roth, BGB, Neubearbeitung 2009, § 917 Rdnr. 52).

    Im Einklang mit der gesetzlichen Regelung ist sie durch den Bundesgerichtshof im Jahre 1990 entschieden worden (BGHZ 113, 32, juris Rdnr. 14).

  • BGH, 28.05.1976 - V ZR 195/74

    Umstellung des Klageantrages bei Rechtsnachfolge auf Klägerseite

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08
    Diese Frage hängt davon ab, ob die Rentenverpflichtung, weil sie den Eigentümer des notleidenden Grundstücks als solchen trifft, zu der streitbefangenen Sache i. S. d. 265 Abs. 2 Satz 1 ZPO gehört (offen gelassen von BGH WM 1976, 1061, juris Rdnr. 21).
  • BGH, 12.12.2008 - V ZR 106/07

    Anspruch eines Grundstückseigentümers gegen seine Nachbarn auf Duldung der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.02.2013 - 5 U 187/08
    Die Herstellung wie auch die Unterhaltung des Notwegs in dem für die Bewirtschaftung des berechtigten Grundstücks erforderlichen Umfang obliegt dem Eigentümer des herrschenden Grundstücks (BGH, NJW-RR 2009, 515, juris Rdnr. 25).
  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 31 C 160/14

    Überbau unterhalb der 25 cm-Grenze muss der Nachbar hinnehmen!

    Insofern handelte es sich bei der Duldung dieses "Überbaus" in den Luftraum des klägerischen Grundstücks wohl nur um eine gefälligkeitsähnliche Gestattung des Klägers gegenüber dem Beklagten (arg. ex § 604 Abs. 3 BGB; BGH , Urteil vom 26.01.2007, Az.: V ZR 175/06, u.a. in: Grundeigentum 2007, Seiten 1481 f.; OLG Brandenburg , Urteil vom 21.02.2013, Az.: 5 U 187/08, u.a. in: "juris" = BeckRS 2013, Nr. 04177 ).
  • LG Heidelberg, 31.05.2013 - 2 O 417/12

    Inhaltsänderung für eine Grunddienstbarkeit: Verlegung der Ausübungsstelle zwecks

    Bezieht sich der Klageantrag auf die Lage einer Sache oder einer Rechtsausübung, genügt der Kläger dem Bestimmtheitserfordernis, wenn er eine Lageskizze beifügt (OLG Köln, Urteil vom 12.12.2003 - 19 U 63/03; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.02.2013 - 5 U 187/08).
  • KG, 21.10.2011 - 5 U 93/11

    Einholung einer Unterschrift im "PostIdent-Special-Verfahren",

    Diese Sichtweise des Senats findet ihre Stütze in seiner bisherigen - den Parteien bekannten - Rechtsprechung (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 9) und auch derjenigen des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 160, 393, 395 ff.).

    Ebenso wie es bei der Umsetzung von Pre-Selection-Aufträgen eine unlautere, gezielte Behinderung des Mitbewerbers darstellen kann, wenn pflichtwidrig und nicht nur fahrlässig im Einzelfall eine geschuldete Änderung der Voreinstellung nicht vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2007, 987, Tz. 25 - Änderung der Voreinstellung I) bzw. umgekehrt im Falle eines Auftragswiderrufs die vorgenommene Änderung nicht rückgängig gemacht wird (vgl. Senat MMR 2009, 694) oder eine Änderung entgegen dem erteilten Kundenauftrag vorgenommen wird (vgl. BGH GRUR 2009, 876, Tz. 21 f. - Änderung der Voreinstellung II), kann es den Tatbestand des § 4 Nr. 10 UWG erfüllen, wenn eine Änderung der Voreinstellung (nicht nur versehentlich) trotz diesbezüglich fehlenden Kundenauftrags eingeleitet wird (vgl. Senat, Urt. v. 27.08.2010 - 5 U 187/08, Seite 8).

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