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   OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00   

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https://dejure.org/2001,4709
OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2001 - 7 U 74/00 (https://dejure.org/2001,4709)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtspflichtverletzung; Bebaubarkeit; Bauland; Versagte Baugenehmigung; Amtshaftung

  • Judicialis

    BauGB § 36; ; BauGB § ... 30; ; BauGB § 33; ; BauGB § 34; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BGB § 852; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 819 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 852 Abs. 1; ; BGB § 209 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 3; ; BGB § 254; ; BGB § 166 Abs. 2; ; BGB § 278; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1 a. F.; ; GG Art 34; ; GG Art. 34 Satz 1; ; ZPO § 148; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Amtshaftung einer Gemeinde für unrichtige Auskünfte über die Bebaubarkeit von Grundstücken; Unterbrechung der Verjährung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzutreffende Auskunft über die Bebaubarkeit eines Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 45 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 166 Abs. 2, 209, 254, 278, 839 Abs. 1 u. 3, 852 Abs. 1 BGB; Art. 34 GG
    Schadensersatz/Amtshaftung wegen Falschauskunft durch Bürgermeister einer Gemeinde über die Bebaubarkeit von Grundstücken/Mitverschulden/Verjährung

Verfahrensgang

  • LG Potsdam - 4 O 202/98
  • OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 704
  • NJ 2001, 656
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Selbst wenn dieser eventuelle Aufklärungspflichten zu Lasten der Klägerin hinsichtlich der Absicherung der Bebaubarkeit des in Rede stehenden Grundstücks versäumt haben sollte, scheidet er als Haftungsalternative im Sinne des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB aus (Palandt/Thomas, BGB, 60. Aufl., § 839 Rn. 56 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1993, 3061, 3063).
  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 62/84

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Auch soweit diese Vorschrift nicht eingreift, kann es sich für den Geschädigten empfehlen, den rechtswidrigen Verwaltungsakt vor den Verwaltungsgerichten zu bekämpfen, zumal deren rechtskräftige Entscheidungen über die Frage der Rechtswidrigkeit die Zivilgerichte im nachfolgenden Amtshaftungsprozeß binden (BGHZ 95, 238, 242 unter Bezugnahme auf BGHZ 9, 329, 332).
  • BGH, 16.01.1992 - III ZR 18/90

    Kein Schadensersatz bei falscher Behördenauskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß jeder Amtsträger die Pflicht hat, Auskünfte und Belehrungen richtig, klar, unmißverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen, so daß der um sie nachsuchende Bürger als Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (BGHZ 117, 83 m.w.N.; BGHZ 121, 65, 69).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, daß jeder Amtsträger die Pflicht hat, Auskünfte und Belehrungen richtig, klar, unmißverständlich, eindeutig und vollständig zu erteilen, so daß der um sie nachsuchende Bürger als Empfänger der Auskunft entsprechend disponieren kann (BGHZ 117, 83 m.w.N.; BGHZ 121, 65, 69).
  • BGH, 30.04.1953 - III ZR 268/51

    Masseur-Praxis - Bindung der Zivilgerichte an ein rechtskräftiges

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Auch soweit diese Vorschrift nicht eingreift, kann es sich für den Geschädigten empfehlen, den rechtswidrigen Verwaltungsakt vor den Verwaltungsgerichten zu bekämpfen, zumal deren rechtskräftige Entscheidungen über die Frage der Rechtswidrigkeit die Zivilgerichte im nachfolgenden Amtshaftungsprozeß binden (BGHZ 95, 238, 242 unter Bezugnahme auf BGHZ 9, 329, 332).
  • BGH, 23.02.1978 - III ZR 97/76

    Falschauskunft - Geschoßzahl eines Wohngebändes - Einholung eines Vorbescheids -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2001 - 7 U 74/00
    Der Begriff Bauland steht jedoch nicht in einem hinreichenden Widerspruch zu der Eigenschaft der Unerschlossenheit, um die Aussage, die Grundstücke könnten als "unerschlossenes Bauland verkauft werden", dringlich als Falschauskunft auszuweisen und der dahingehenden Erklärung ihre Verbindlichkeit zu nehmen (BGH NJW 1978, 1522, 1524).
  • BGH, 11.04.2002 - III ZR 97/01

    Amtspflichten der Gemeinde bei Erteilung einer Auskunft über die Bebaubarkeit

    Das Landgericht hat der auf Zahlung von 130.429,94 DM nebst Zinsen gerichteten Klage zur Hälfte, das Berufungsgericht hat ihr in vollem Umfang (bis auf einen Teil der Zinsforderung) stattgegeben (NVwZ-RR 2001, 704).
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