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   OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11   

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https://dejure.org/2013,5668
OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11 (https://dejure.org/2013,5668)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11 (https://dejure.org/2013,5668)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2013 - 5 U (Lw) 28/11 (https://dejure.org/2013,5668)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 543 Abs. 3; BGB § 594c
    Außerordentliche Kündigung eines Landpachtvertrages aus wichtigem Grund; Umdeutung der außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pächter hat nicht gemäht: Kein außerordentlicher Kündigungsgrund!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhebliche Gefährdung der Pachtsache kann zu Kündigung des Pachtvertrages berechtigen

Verfahrensgang

  • AG Cottbus - 34 Lw 24/10
  • OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11

Papierfundstellen

  • ZMR 2013, 624
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11
    Nur wenn sich dem Vertragsteil, für den die Kündigung bestimmt ist, aus Umständen, die aus der Kündigungserklärung nicht ersichtlich sind, eindeutig ergibt, dass der Kündigende das Vertragsverhältnis auf alle Fälle zur Beendigung bringen will, kann auch in einem solchen Falle eine fristlose Kündigung in eine ordentliche umgedeutet werden (BGH NJW 1981, 253; 1998, 1551; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 542 Rn 19).
  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11
    Zu vertreten hat die Vertragspartei diese Pflichtwidrigkeit nicht schon dann, wenn sie nicht erkennt, dass ihre Rechtsposition in der Sache nicht berechtigt ist, sondern erst, wenn sie diese Rechtsposition auch nicht als plausibel ansehen durfte (BGH NJW 2009, 1262).
  • BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08

    Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.03.2013 - 5 U (Lw) 28/11
    Ein allgemeines Klärungsinteresse reicht nicht aus (BGH NJW 2010, 1877 Rz. 12; Zöller-Greger, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 256 Rn 7).
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