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   OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12   

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https://dejure.org/2013,24688
OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2013,24688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.08.2013 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2013,24688)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. August 2013 - 4 U 136/12 (https://dejure.org/2013,24688)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Ein Teilurteil darf indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - und des Senats - aber nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. nur Urteile vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02).

    Eine solche Gefahr ist nämlich bereits dann anzunehmen, wenn die Möglichkeit besteht, dass es in demselben Rechtsstreit, auch im Instanzenzug, zu einander widersprechenden Entscheidungen kommt (BGH, Urteil vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03).

  • BGH, 19.12.2002 - VII ZR 176/02

    Rechtsfolgen der Insolvenz eines einfachen Streitgenossen; Zulässigkeit eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Ein Teilurteil darf indes nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - und des Senats - aber nur dann ergehen, wenn es von der Entscheidung über den Rest des geltend gemachten prozessualen Anspruchs unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widerstreitender Erkenntnisse, auch durch das Rechtsmittelgericht, nicht besteht (vgl. nur Urteile vom 25. November 2003 - VI ZR 8/03 - und vom 19. Dezember 2002 - VII ZR 176/02).
  • OLG Düsseldorf, 07.12.2007 - 7 U 131/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Eine Notwendigkeit der Hinzuziehung anwaltlicher Hilfe ergäbe sich selbst dann nicht, wenn die ihrerseits auskunftspflichtige Widerklägerin die Auskunft, zu der sie bereits rechtskräftig verurteilt worden ist, nicht erteilt hat; vielmehr reicht in einem solchen Fall ggf. als Auskunft ein entsprechender Hinweis der auskunftspflichtigen Widerbeklagten auf das Verhalten der Widerklägerin und ihre daraus resultierende Unwissenheit in den fraglichen Einzelpunkten (vgl. OLG Düsseldorf Beschluss vom 7. Dezember 2007 - 7 U 131/07 - Rdnr. 4).
  • BGH, 10.12.2008 - XII ZR 108/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Rechtsmittelbeschwer bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Der zu erwartende Kostenaufwand, der notwendig wäre, um mit anwaltlicher Hilfe Vollstreckungsversuche des Gegners abzuwehren, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Versäumnisurteil vom 10. Dezember 2008 - XII ZR 108/05 -, Urteile vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00 - und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91) nur in dem Sonderfall zu berücksichtigen, dass zu einer unmöglichen Leistung verurteilt wurde.
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 79/91

    Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu einer unmöglichen Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Der zu erwartende Kostenaufwand, der notwendig wäre, um mit anwaltlicher Hilfe Vollstreckungsversuche des Gegners abzuwehren, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Versäumnisurteil vom 10. Dezember 2008 - XII ZR 108/05 -, Urteile vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00 - und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91) nur in dem Sonderfall zu berücksichtigen, dass zu einer unmöglichen Leistung verurteilt wurde.
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZR 14/00

    Beschwer bei Verurteilung zu einer Auskunft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Der zu erwartende Kostenaufwand, der notwendig wäre, um mit anwaltlicher Hilfe Vollstreckungsversuche des Gegners abzuwehren, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Versäumnisurteil vom 10. Dezember 2008 - XII ZR 108/05 -, Urteile vom 11. Juli 2001 - XII ZR 14/00 - und vom 18. Dezember 1991 - XII ZR 79/91) nur in dem Sonderfall zu berücksichtigen, dass zu einer unmöglichen Leistung verurteilt wurde.
  • BGH, 09.11.2011 - IV ZB 23/10

    Verurteilung zur Auskunft: Wert des Beschwerdegegenstandes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.08.2013 - 4 U 136/12
    Maßgeblich für die Beschwer und in der Rechtsprechung anerkannt (siehe nur BGH, Beschluss vom 9. November 2011 - IV ZB 23/10 - Rdnr. 13 m.w.N.) ist bei einer Verurteilung zur Auskunft das Interesse des Rechtsmittelführers, die Auskunft nicht erteilen zu müssen.
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