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   OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17   

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https://dejure.org/2017,54158
OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17 (https://dejure.org/2017,54158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2017 - 5 W 76/17 (https://dejure.org/2017,54158)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 5 W 76/17 (https://dejure.org/2017,54158)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • notar-drkotz.de

    Auslegung von Grundbucherklärungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren des Grundbuchamts bei einem Spaltungs- und Übernahmevertrag hinsichtlich eines Erbbaurechts

  • rechtsportal.de

    Verfahren des Grundbuchamts bei einem Spaltungs- und Übernahmevertrag hinsichtlich eines Erbbaurechts

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verfahren des Grundbuchamts bei einem Spaltungs- und Übernahmevertrag

Papierfundstellen

  • FGPrax 2018, 53
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Ein gesonderter Übertragungsakt hinsichtlich der einzelnen Gegenstände ist nicht erforderlich (BGH, NJW-RR 2008, 756, 757).

    Diese Rechtsfolge verlangt die Bezeichnung der übergehenden Grundstücke in dem Spaltungs- und Übernahmevertrag nach § 28 S. 1 GBO, also entweder übereinstimmend mit dem Grundbuch oder durch Hinweis auf das Grundbuchblatt (BGH, NJW-RR 2008, 756, 757).

  • OLG München, 15.01.2019 - 34 Wx 367/18

    Keine Eintragung des vom Vertreter bewilligten Grundpfandrechts bei Kenntnis des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
  • BGH, 19.04.2002 - V ZR 90/01

    Bestimmtheit des Erwerbs noch zu begründenden Wohnungseigentums; Parteivernehmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Es dient dazu, dass jedermann aus der im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs eingetragenen Grundstücksbezeichnung erkennen kann, um welches Grundstück es sich handelt (BGHZ 150, 334, 338 = NJW 2002, 2247).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Auslegung einer Eintragungsbewilligung für einen Rangvorbehalt hinsichtlich des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Eine Auslegung kommt aber nur in Betracht, wenn sie zu einem eindeutigen und zweifelsfreien Ergebnis führt (BGH, Rpfleger 1995, 343).
  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Unabhängig hiervon gilt aber auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, dass auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BGH, FGPrax 2015, 5; BayObLGZ 1977, 189, 191; BayObLG, Rpfleger 1980, 293).
  • BGH, 06.11.2014 - V ZB 131/13

    Grundbuchsache: Unbeschränktes Nutzungsrecht als Inhalt einer Grunddienstbarkeit;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Unabhängig hiervon gilt aber auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, dass auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BGH, FGPrax 2015, 5; BayObLGZ 1977, 189, 191; BayObLG, Rpfleger 1980, 293).
  • BayObLG, 24.06.1977 - BReg. 2 Z 64/76

    Möglichkeit der Übertragung eines halben Miteigentumsanteils an einem Grundstück

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Unabhängig hiervon gilt aber auch im Grundbucheintragungsverfahren für die Auslegung von Grundbucherklärungen der Grundsatz, dass auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen ist, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGHZ 59, 205, 209; BGH, FGPrax 2015, 5; BayObLGZ 1977, 189, 191; BayObLG, Rpfleger 1980, 293).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    13 Auch Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung im Einzelfall ausschließt (BGHZ 32, 60, 63; BayObLGZ 1979, 12, 13ff m. w. N.).
  • BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78

    Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    13 Auch Grundbucherklärungen sind als Willenserklärungen grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und zugänglich, es sei denn, dass die Eindeutigkeit der Erklärung eine Auslegung im Einzelfall ausschließt (BGHZ 32, 60, 63; BayObLGZ 1979, 12, 13ff m. w. N.).
  • BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2017 - 5 W 76/17
    Der Auslegung durch das Grundbuchamt sind allerdings - bedingt durch den an das Grundbuchverfahren beherrschenden Bestimmtheitsgrundsatz und das grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen - Grenzen gesetzt (BayObLGZ 1974, 112, 114 f.; Rpfleger 1980, 111).
  • OLG München, 31.10.2019 - 32 Wx 391/19

    Beantragung eines Beurkundungsverfahrens beim Notar

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 139/17

    Antrag auf Eintragung eines aufschiebend bedingten Sondernutzungsrechts in das

  • LG Kassel, 21.12.2017 - 9 O 1174/17

    Grundstückskaufvertrag - Gewährleistungsausschluss

  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 20 W 113/15

    Notarkosten: Anfall der Gebühr nach § 145 Abs. 3 KostO

  • OLG München, 22.12.2017 - 34 Wx 302/17

    Durchführung eines Aufgebotsverfahrens zum Ausschluss unbekannter Gläubiger

  • LG München I, 12.03.2018 - 36 T 12519/10

    Keine Bindung des Käufers an schuldrechtliche Vereinbarungen der übrigen

    Maßgebend sind dabei der Wortlaut der Eintragung und der Sinn, wie er sich aus unbefangener Sicht als nächstliegende Bedeutung des Wortlauts ergibt (st. Rpsr., vgl. nur BGH v. 06.11.2014, V ZB 131/13, Rn. 10 bei juris; OLG Brandenburg v. 21.12.2017, 5 W 76/17, Rn. 13 bei juris; OLG München v. 26.11.2007, 34 Wx 119/07, Rn. 15 bei juris).
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