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   OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16   

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https://dejure.org/2018,46106
OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16 (https://dejure.org/2018,46106)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2018 - 11 U 149/16 (https://dejure.org/2018,46106)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2018 - 11 U 149/16 (https://dejure.org/2018,46106)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2017 - IV ZR 508/14

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Zwar hat die Klägerin nicht vorgetragen, die Zeugin L... mündlich zutreffend unterrichtet zu haben (sog. "Auge-und-Ohr-Rechtsprechung", nunmehr § 70 Satz 1 VVG vergleiche nur BGH, VersR 2018, 85).

    Maßgeblich für die Frage, ob der Versicherungsnehmer - auch objektiv - falsche Angaben gemacht hat, sind in einem solchen Falle allein die Angaben, die er gegenüber dem Versicherungsvertreter mündlich gemacht hat (BGH, VersR 2018, 85).

  • BGH, 02.06.1993 - IV ZR 72/92

    Ehegatte als solcher kein Wissenserklärungsvertreter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Jedenfalls wäre eine Befragung in der Art und Weise, wie es die Klägerin vorgetragen hat, nämlich dass ihr Lebensgefährte - unbeschadet der Frage, ob dieser von ihr als potentieller Versicherungsnehmerin mit der Erfüllung ihrer Obliegenheiten und zur Abgabe von Erklärungen anstelle des Versicherungsnehmers betraut worden ist (vergleiche hierzu BGH, VersR 1993, 960) und sie für sein Verhalten als Wissenserklärungsvertreters einstehen muss - ganz allgemein nach Erkrankungen und Operationen gefragt worden sei, nicht ausreichend.
  • KG, 23.05.2014 - 6 U 210/13

    Vertragsanpassung für eine Krankheitskostenversicherung: Hinweispflicht eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Werden die in Textform niedergelegten Fragen entsprechend den bisherigen Anforderungen an die Schriftlichkeit vorgelesen, wird der Versicherungsnehmer zuverlässig darüber informiert, welche Umstände aus der Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind, er trägt damit nicht das Risiko der Fehleinschätzung, so dass das Ziel des Gesetzgebers erreicht ist und ein solches Vorlesen der Textform genügt (vergleiche hierzu und nachfolgend KG Berlin, VersR 2014, 1357 ff. m.w.N.).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Der Versicherer trägt die Beweislast im Hinblick auf die objektive Verletzung der Anzeigepflicht (vergleiche nur BGH VersR 2004, 1297 OLG Köln VersR 2013, 487; Prölss/Martin-Armbrüster, § 19 VVG, Rn. 155).
  • BGH, 28.02.2007 - IV ZR 331/05

    Pflicht des Versicherungsnehmers zur Angabe eines Schutzbriefs bei Beantragung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Die Annahme von Arglist setzt in subjektiver Hinsicht vielmehr zusätzlich voraus, dass erkannt und gebilligt wird, dass der Versicherer den Antrag bei Kenntnis des wahren Sachverhalts gar nicht oder nur zu anderen Konditionen annehmen werde (vergleiche nur BGH, VersR 2007, 785).Die Relevanz der unterbliebenen Angaben für die Entscheidung der Beklagten über die Annahme des Antrags auf Abschluss einer Krankentagegeldversicherung lag auch für einen Laien auf der Hand.
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 204/65

    Streit über die Erbfolge einer Erblasserin - Vorliegen eines Testaments -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Unbeschadet der weiteren generellen Erwägung (vergleiche hierzu nur BGH, Urteil vom 13.07.1967, Az.: III ZR 204/65), dass der erkennende Senat bei einer beeidigten Aussage (der Zeugin L...) eine größere Gewissheit über den Beweiswert dieser Aussage erlangt als bei einer unbeeidigten Aussage (des Zeugen P...), liegen hier die Voraussetzungen für ein sogenanntes non liquet zum Nachteil der beweisbelasteten Beklagten auch deshalb nicht vor, weil der Senat weder den Angaben der Klägerin in ihrer Anhörung noch der Aussage des Zeugen P... vor dem Senat auch hinsichtlich der übrigen Angaben zum Vertragsgeschehen Glauben schenkt.
  • OLG Köln, 05.06.2012 - 20 U 1/12

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen arglistiger

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Der Versicherer trägt die Beweislast im Hinblick auf die objektive Verletzung der Anzeigepflicht (vergleiche nur BGH VersR 2004, 1297 OLG Köln VersR 2013, 487; Prölss/Martin-Armbrüster, § 19 VVG, Rn. 155).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.12.2018 - 11 U 149/16
    Entgegen der Auffassung der Klägerin - auch wenn es im Falle der Arglist hierauf nicht mehr ankommt (vergleiche nur BGH, VersR 2014, 565) - ist sie auch gemäß § 19 Abs. 5 VVG auf Seite 4 des Antrags hinreichend belehrt worden.
  • OLG Braunschweig, 13.08.2020 - 11 U 15/19

    Falsche Angaben beim Versicherungsabschluss und die Folgen

    Werden jedoch die in Textform niedergelegten Fragen von einem Versicherungsvertreter ordnungsgemäß vorgelesen, wird der Versicherungsnehmer zuverlässig darüber informiert, welche Umstände aus Sicht des Versicherers gefahrerheblich sind, so dass ein solches Vorlesen der Textform genügt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2018 - 11 U 149/16 -, juris Rn. 13; KG Berlin, Beschluss vom 23.05.2014 -6 U 210/13 -, juris Rn. 16; Looschelders/Pohlmann, VVG, 2. A., § 19, Rn. 20).
  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 20 U 123/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verletzung einer

    Hiernach ist das Textformerfordernis bereits dann gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest und ihm - auch nach Beantwortung - die Fragen dauerhaft in lesbarer Form zur Verfügung stellt, sofern ihm das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung jedenfalls noch einmal zur Durchsicht vorgelegt wird (vgl. KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; OLG Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 149/16, r+s 2020, 145 Rn. 13; s. auch HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12; Piontek, jurisPR-VersR 12/2020 Anm. 2 unter C I).
  • OLG Hamm, 29.07.2019 - 20 U 82/19

    Ansprüche aus einem Vertrag über eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

    Deshalb kann unabhängig von der Frage, ob und in welchen Fällen auch ganz ohne eine Frage des Versicherers eine spontane Anzeigepflicht besteht, jedenfalls die falsche Beantwortung einer mündlich gestellten Frage eine Anfechtung gemäß §§ 22 VVG, 123 Abs. 1 BGB rechtfertigen (vgl. nur Müller-Frank, in: Langheid/Wandt, VVG, Band 1, 2. Aufl. 2016, § 22 Rn. 9, m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 05.07.2017 - IV ZR 508/14, VersR 2018, 85, juris Rn. 17; für einen anders gelagerten Fall möglicherweise - aber unklar - abweichend OLG Brandenburg, Urteil vom 21.12.2018 - 11 U 149/16, juris; diese vereinzelte Entscheidung stellt indes jedenfalls die gefestigte, mit dem klaren Wortlaut des Gesetzes übereinstimmende Rechtsprechung nicht in Frage, zumal es sich mit dieser in keiner Weise auseinandersetzt).
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 123/21
    Hiernach ist das Textformerfordernis bereits dann gewahrt, wenn der Agent dem Versicherungsinteressenten die Gefahrfragen wörtlich vorliest und ihm - auch nach Beantwortung - die Fragen dauerhaft in lesbarer Form zur Verfügung stellt, sofern ihm das vom Agenten ausgefüllte Formular vor der Unterzeichnung jedenfalls noch einmal zur Durchsicht vorgelegt wird (vgl. KG, Beschluss vom 23. Mai 2014 - 6 U 210/13, VersR 2014, 1357; OLG Brandenburg, Urteil vom 21. Dezember 2018 - 11 U 149/16, r+s 2020, 145 Rn. 13; s. auch HK-VVG/Schimikowski, 4. Aufl. § 19 Rn. 12; Piontek, jurisPR-VersR 12/2020 Anm. 2 unter C I).
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