Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Nichtigkeit einer Grundschuldbestellung; Anspruch auf Zustimmung zur Grundbuchberichtigung sowie zur Vorlage des Grundbuchbriefes an das Grundbuchamt ; Rechte eines nichtverfügenden Ehegatten bei der Disposition über wesentliche Teile des gemeinsamen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Belastung eines Ehegattengrundstücks
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Potsdam, 16.08.1995 - 44 F 363/95
- OLG Brandenburg, 22.01.1996 - 10 W 77/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 1015
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 21.03.1960 - 15 W 144/59
Verkauf gleichwertiger Grundstücke; Auflassung; Verfügung im ganzen; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 16.05.1990 - XII ZR 37/89
Feststellungsinteresse für die Feststellung der Unwirksamkeit eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 23.06.1983 - IX ZR 47/82
Geltendmachung der Unwirksamkeit nach der Scheidung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Köln, 29.07.2011 - 26 O 398/09
Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs bei der Verpflichtung im notariellen …
Bei engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang kann § 1365 BGB aber auch bei Verfügungen über mehrere Gegenstände gelten (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).Dafür ist aber ausreichend, dass die späteren Verfügungen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise auf den früheren Verfügungen aufbauen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).
Dem Gesichtspunkt des Verkehrsschutzes wird im Rahmen dieser Vorschrift dadurch Rechnung getragen, dass der von der Verfügung Begünstigte um den Zusammenhang zwischen den einzelnen Rechtsgeschäften wissen muss (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.1996, 10 W 77/95).
Falls erst mehrere Erwerbsvorgänge zusammen das Vermögen im Ganzen erfassen, muss jeder Erwerber um den Erwerb des Anderen wissen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss v. 22.01.2996, 10 W 77/95).
- OLG Saarbrücken, 10.05.2011 - 4 U 297/10
Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung durch eine …
- OLG München, 15.09.2022 - 34 Wx 114/22
Verfügungsbeschränkung führt zur unrichtigen Grundbucheintragung
Alle Geschäfte sind dagegen gebunden, wenn sie nicht nur in zeitlichem, sondern zugleich auch in sachlichem Zusammenhang stehen und wirtschaftlich einen einheitlichen Lebensvorgang bilden (OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1015;… MüKoBGB/Koch § 1365 Rn. 33). - LG Frankfurt/Oder, 28.09.2007 - 19 T 270/07
Teilungsversteigerung des Hausgrundstücks getrennt lebender Ehegatten: …
Grundsätzlich ist daher das Fehlen der Einwilligung des Ehegatten nach § 1365 BGB als materiell-rechtliche Einwendung mit der Drittwiderspruchsklage (§ 771 ZPO) geltend zu machen, für die die sachliche Zuständigkeit des Familiengerichts gegeben ist (BGH FamRZ 1985, 1903;… Stöber, ZVG, 17. Auflage, § 180 Rnr. 3.18 lit I; OLG Brandenburg, FamRZ 1996, 1015). - OLG Köln, 22.05.2000 - 26 WF 69/00
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung; Anfechtung; Anfechtbarkeit von …
Entgegen der Auffassung des Amtsgerichts im Nichtabhilfebeschluss vom 2. Mai 2000 kann der widersprechende Ehegatte die fehlende Zustimmung auch im Wege der Drittwiderspruchsklage nach § 771 ZPO geltend machen (vgl. BGH NJW 1985, 3066; OLG Düsseldorf FamRZ 1995, 309 OLG Brandenburg FamRZ 1996, 1015;… Palandt/Brudermüller, § 1368 Rdn. 3).